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Ebay und Anwalt

dieclaudi / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

mich hatte es jetzt in kurzer Zeit gleich 2x erwischt.

1.einmal Ware bezahlt und nicht bekommen .

2.Ware bezahlt und nach langer Zeit bekommen ,entsprach aber nicht der Angebotsbeschreibung.

der 1. hat auf meine Mail garnicht reagiert und der 2. wollte sich rausreden, habe mein Geld zurückgefordert ... aber kam nix !



habe nun bei der Polizei Strafanzeige wegen Betruges bei beiden gestellt.

bekomme aber wohl deswegen mein Geld auch nicht zurück , da würde quasi nur ein Zivil-Recht Verfahren helfen.

nun sind die Beträge aber auch nicht sooo hoch ,aber trotzdem für manche eine Menge Kohle.

nun ist die Frage ob es sich lohnt für 40 und 70 Euro einen Anwalt zu nehmen?
hab leider diesbezüglich keine Rechtsschutzversicherung .



Gruß
Claudi

WVB-38 dieclaudi „Ebay und Anwalt“
Optionen

@ dieclaudi,

1.einmal Ware bezahlt und nicht bekommen .

-nach 10 Tagen auf jeden Fall eine Unstimmikeit bei eBay melden...- Immer höflich bleiben, keine Beleidigungen, keine Wörter wie "Betrüger"...
--In den eBay-Foren kann man sich gut über das eigene Problem informieren lassen...
-- Alle Dokumente die den Fall betreffen, Mails, Sites mit dem Angebot, Bezahlung, Speichern, nach möglichkeit immer "Versicherten Versand" wählen und natürlich entsprechend blechen, nur so hat man einen Beweis.
Empfangsbestätigungen des Versandes, Paketnummer, Versandservice, immer sichern...
-- Bei Rückversand der Ware immer einen versicherten Versand wählen...natürlich entsprechende Kosten..
--- Ob sich die Einschaltung eines Anwaltes oder gar der Gang vor Gericht wegen einer Summe von 70 Eu lohnt, das muss jeder selber entscheiden.....

--- Gewerbliche Verkäufer bei ebay sind Erfahrungsgemäss schnell dazu bereit, unzufridenen Käufern mit "Ihrem Anwalt, also Klage wegen einer negativen Bewertung" zu drohen,

Ob man sich von solchen Drohungen einschüchtern lässt, muss natürlich jeder selber entscheiden...
---- Vor Gericht haben solche Klagen normalerweise wenig Erfolg"
-- Der Bedrohte darf sich keine Beleidigungen, eigene Drohungen, echt, Geschäftsschädigende Aussagen zu Schulden kommen lassen.....

-- Also, immer Objektiv, Fair, Kool, beherrscht bleiben....nur keinen blösse geben...."nicht drohen" ...

-- Es kostet Nerven und Standfestigkeit, sowas mit Erfolg durchzustehen..


--