Viren, Spyware, Datenschutz 11.213 Themen, 94.155 Beiträge

News: Hackerwerkzeuge veröffentlicht

Heise-Chefredakteur erstattet Selbstanzeige

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Einen ungewöhnlichen, aber nötigen Weg, geht der Chefredakteur der Heise-Zeitschrift "iX". Er hat bei der Staatsanwaltschaft Hannover Selbstanzeige wegen "Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens" von Daten, erstattet. Das ist gemäß Paragraf 203c StGB verboten.

Jürgen Seegers Selbstanzeige hat natürlich einen Hintergrund. Bei der iX-Spezialausgabe "Sicher im Netz" (erschienen Mitte Oktober 2008) wurde eine DVD mit Tools beigepackt, darunter auch die Live-Linux-Distribution "BackTrack 3", die 300 Sicherheits-/Systemdiagnosetools beinhaltet. Mit denen lassen sich Systemeinbrüche simulieren. Solche Werkzeuge sind für Systemadministratoren unentbehrlich, um Sicherheitslücken in Netzwerken auffinden zu können.

Das rechtliche Problem: die Tools lassen sich auch für echte Systemeinbrüche nutzen, können von Hackern missbraucht werden. Fachzeitschriften stecken damit in einer Zwickmühle. Einerseits müssen sie Systemadministratoren diese Tools bereitstellen, andererseits dürfen sie es nicht, weil diese Tools auch als Hackerwerkzeuge nutzbar sind. Mit der Selbstanzeige des iX-Chefredakteurs sind die Juristen jetzt also gezwungen die Sachlage zu erörtern und klarzustellen, ob die Veröffentlichung der besagten Tools rechtlich in Ordnung ist oder nicht.

Quelle: heise.de

Michael Nickles meint: Da dürfen sich die Juristen jetzt ganz schön den Kopf zerbrechen. Seit Jahren tobt nun bereits der Hickhack um die Berichterstattung über Tools, die zur Umgehung beziehungsweise Beseitigung eines Kopierschutzes dienlich sind. Die darf man nicht mehr bereitstellen, aber immer noch drüber berichten.

Ob ein Link zur Webseite eines Kopierschutz-Knackers allerdings zulässig ist, das ist eine ganz andere Frage. Im Fall der Sicherheitstools ist alles viel kniffliger, da hier nicht eindeutig zuzuordnen ist, ob diese Tools "gut" oder "böse" sind.

Und vor allem: ab wann gilt ein Diagnose-Tool als "böse"? Die Entscheidung der Juristen wird spannend werden.

bei Antwort benachrichtigen
an Scotty7 dein.nachbar
Nickeline eijking „Naja, wenn du deine Ports prüfen möchtest, hast du doch sicherlich nicht vor,...“
Optionen

Wenn ich eine Lupe nehme, um meine Post besser lesen zu können, dann ist das ok. Allerdings lässt sich die Lupe grundsätzlich leider auch dafür nutzen, die Post des Nachbarn zu lesen. Soll ich sie deswegen nicht benutzen durfen? Ich habe ja gar nicht vor, die Post des Nachbarn zu lesen.

Es ist ja nichts so, daß sie nur explizit für die Post des Nachbarn geeignet ist, deswegen geht der Vergleich mit Nachbars Schlüssel fehl.

Eure NiNe

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
bei Antwort benachrichtigen
Frage an MN libertè