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Gewährleistung bei ebay ausschließen - doch überflüssig!

Olaf19 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gestern habe ich in unserer Firma an einer Rechtsschulung teilgenommen. Am Rande der Veranstaltung war es möglich, den Dozenten private Rechtsfragen zu stellen, und so kamen wir auch auf das allseits beliebte Thema ebay und auf die - zumeist reichlich unbeholfen formulierten ("nach neuem EU-Recht bin ich gesetzlich verpflichtet, die Garantie auszuschließen") - Gewährleistungsausschlüsse bei vielen Privatauktionen.

Zu meiner Überraschung stimmten die drei anwesenden Juristen in der Auffassung überein, dass ein solcher Ausschluss für private Verkäufer rechtlich zwar möglich, in aller Regel aber völlig unnötig ist.

Es ist schon richtig: Wenn man darauf verzichtet, ist man ein halbes Jahr lang zur Gewährleistung verpflichtet. Dies bezieht sich aber nur auf Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen haben. Und diesen Sachverhalt müsste der Käufer nachweisen, was nach einigen Monaten schwierig werden dürfte. Eine Beweislastumkehr gibt es bei Geschäften unter Privatpersonen nicht.

Zu mir sagte einer der Anwälte fast wörtlich: "Wenn Sie ein Gerät gebraucht verkaufen und es ist technisch völlig in Ordnung, dann brauchen Sie diesen Gewährleistungsausschluss nicht. Wenn das Gerät erst nach ein paar Monaten kaputt geht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie - es sei denn, er könnte beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat."

Mir war das bis dato nicht klar. Und so, wie die Diskussionen zu diesem Thema hier immer verlaufen, scheint es anderen auch so zu gehen; deswegen dieser Thread.

Ich jedenfalls werde in Zukunft auf diese Verklausulierereien verzichten. Zwar hat man sich im Laufe der Jahre - seit 2002 - inzwischen an diesen Schmonsens gewöhnt, aber IMHO macht es auf potenzielle Kaufinteressenten einen besseren Eindruck wenn man das nicht macht. Es sieht eben immer so aus, als wollte man dem Käufer ein defektes Gerät unterjubeln, auch wenn dem gar nicht so ist.

Besser noch: Ich werde sogar in Zukunft explizit auf das halbe Jahr Gewährleistung hinweisen! Allerdings auch darauf, dass der Käufer mich nicht in Anspruch nehmen kann, wenn das Gerät erst nach dem Kauf kaputt geht.

CU
Olaf

P.S. Dies hat natürlich nichts mit dem Thema "Nepp" im wörtlichen Sinne zu tun. Da wir auf diesem Diskussionsboard aber regelmäßig Rechtsfragen rund um den Verbraucherschutz diskutieren, passt es am besten hier.

Nun ja Olaf. peterson
Dann hat er Pech gehabt! Olaf19
überflüssig! - EXAKT! Pumbo
Ach nee!, @ronald Pumbo
Zum guten Schluss Olaf19
Finanzkrise und HiFi Olaf19
dff Olaf19 „Deswegen lautete meine ursprüngliche Idee ja auch etwas anders - nämlich: dem...“
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Zitat: "Diese Variante wurde ebenfalls kritisiert."

Hallo Olaf, mir scheint ich habe in dir einen Gesinnungsgenossen entdeckt ;-)

Ich würde sagen, du machst es so wie du es für richtig und fair hältst.

Das auch hier einige Menschen immer noch nicht in der Lage sind Kraftausdrücke zu unterlassen (siehe weiter oben) und sich über eine Meinung und / Vorstellbarkeit / Machbarkeit so äußern ist in meinen Augen bedenklich.

Auch ich werde so gut ich kann MEINE "Rechtsinterpretation" bei Verkäufen hinterlegen, um dem Käufer nach meinem Gefühl möglichst fair aber bestimmt gegenüber auftreten zu können.

Sollte ich tatsächlich eine einwandfreie, rechtssichere Formulierung für Geschäfte zwischen natürlichen Personen finden, die auch vor dem EU-Rechtsausschuß und wenn notwendig auch vor dem Gericht in Den Haag (denn Menschenrechte müssen ja auch bei Geschäftsabschlüssen gewahrt bleiben)bestand haben, dann werde ich dich natürlich sofort in Kenntnis setzen.

Ich finde es auf jeden Fall gut, das sich Menschen auch über solche Dinge noch Gedanken machen und sich austauschen.

So sehe ich das Forum hier als Plattform für Gedankenaustausch und Ideengeber, auch wenn einige Leuts versuchen immer ihren Stempel aufdrücken zu wollen.

So lange wir "reden" leben wir und haben eigene Gedanken.
Sollte das einmal nicht mehr der Fall sein, dann sind wir gestorben oder im schlimmsten Fall mit einer "Redesteuer" beaufschlagt, was wiederum nicht gegen die demokratische Grundordnung ist und nicht dem Recht auf freier Rede widerspricht. Doch hat man uns mundtot gemacht, da wir das Geld für die "Redesteuer" nicht mehr haben.

Wäre doch auch für dieses Forum ein schönes Thema :-)

Schönen Abend
Buddy

Privatleute im Handel Olaf19