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News: Gerichtsurteil fördert Internet-Abzocker

Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Masche ist längst bekannt: auf zig Internetseiten werden vermeintlich kostenlose Dinge angeboten, wer sich drauf einlässt, kriegt ruckzuck eine fette Rechnung. Die anfallenden Kosten werden einfach im Kleingedruckten in den AGB versteckt. Die belaufen sich dann beispielsweise auf ein 24monatiges Abo für 7 Euro pro Monat, die im Voraus zu blechen sind.

Die Gebrüder Schmidtlein betreiben seit längerem zig Webseiten, die mit dieser Masche arbeiten - darunter www.sms-heute.de, www.klingeltoene.de, www.wohnen-heute.de und weitere. Die Wettbewerbszentrale hat gegen die intransparente Preisgestaltung der Gebrüder Schmidtlein geklagt.

Das Landgericht Darmstadt hat die Schmidtlein GbR jetzt zu einer Vertragstrafe in Höhe von 24.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird von der Wettbewerbszentrale als beispielgebendes Urteil zur Stärkung des seriösen Online-Handels gefeiert: Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale.

Inzwischen hat die Wettbewerbszentrale gegen vier weitere Unternehmen Klage eingereicht, die nach gleichem Schema kassieren:

- Internetservice AG (Rotkreuz, Schweiz) (www.lebensprognose.com),

- VitaActive Ltd., Großbritannien (www.lebenserwartung.de, www.iq-fight.de)

- Genealogie Ltd., Großbritannien (www.genealogie.de)

- Netcontent Ltd., Großbritannien (www.routenplaner-server.com, www.kochrezepte-server.com, www.grafik-archiv.com etc.).

Hinweis: die aktuell in vielen News genannten Beispielseiten www.sms-heute.de, www.klingeltoene.de und www.wohnen-heute.de funktionieren inzwischen nicht mehr, beziehungsweise wurde auf andere Internet-Seiten umgebogen. www.wohnen-heute.de führt jetzt beispielsweise zu einer Seite der Siemens.ag.

Michael Nickles meint: eine Taschengeldstrafe die klarmacht, dass sich Abzocke im Internet lohnt. Pro 24monats-Abo kassieren die Schmidleins rund 160 Euro. Es braucht also gerade mal 150 Abgezockte um die Taschengeldstrafe von 24.000 Euro reinzuholen.

out-freyn Redaktion „Taschengeldstrafe für Gebrüder Schmidtlein“
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eine Taschengeldstrafe die klarmacht, dass sich Abzocke im Internet lohnt.

Diese Strafe ist das Ergebnis eines wettbewerbsrechtlichen Prozesses gegen die Betreiber. Die Geschädigten haben jedoch ihrerseits ggf. zivilrechtliche Ansprüche, die sie - auf Basis eines rechtskräftigen Urteils - leichter geltend machen können.
Einen Strafrechtsprozess gab es bisher (leider) noch nicht, dort dürfte - bei einer Verurteilung - die Strafe aber deutlich höher ausfallen, zudem werden i.d.R. die durch die Straftat erzielten Einnahmen von Amts wegen eingezogen - zusätzlich zur Strafe.

Die Rechnung wird also für die Schmidtleins nicht ganz so milchmädchenhaft aufgehen.
Geil! winnigorny1