Ich hattezum Thema "Gewährleistung" jetzt den Fall, daß mir ein Mitarbeiter des Versandhandels (frozensilicon.de) bei dem ich geordert hatte (Kühlkörper, war offensichtlich runtergefallen vorm Versand, Kupferecke verdellt) mitteilte,es sei jetzt ja etwas spät, für Gewährleistung. Da war nicht mal eine Woche (5Tage) seit Erhalt des Päckchens vergangen.
Sichtbare Mängel: Diese müssen Sie sofort bei Übernahme der Ware beanstanden, sonst verlieren Sie den Anspruch auf Gewährleistung.
Wenn ich aber das Paket nicht öffnen konnte, weil im Urlaub, was auch immer, was gilt dann?
hmmm..
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Nach dem was du schreibst ist es ne ganz normale Reklamation... Da die Verpackung nicht beschädigt war und kann es sich höchstens um einen "verdeckten Transportschaden" handeln - wenn das was du schreibst so stimmt mit der guten verpackung kann das kaum der fall sein (zumindest im Handel muss man nen verdeckten Schaden innerhalb 48 Stunden melden) vondaher sollten die das eigendlich anstandslos umtausschen...