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Typisch eBay und typisch Bahn!

gelöscht_84526 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit der Auktion, eine Million Tickets über eBay zu verkaufen, hat sich die DB ein richtiges Kuckucksei ins Nest gesetzt. Zudem werden Rechte ausgehebelt (sowohl von eBay als auch von der Bahn), dass es nur so kracht.

Widerrufsrecht? Negative Bewertungen haufenweise (die dann von eBay gelöscht werden - das sollte mal ein kleiner privater Verkäufer beantragen bzw. versuchen)? Überteuerter Versand? Alles kein Problem - anscheinend. Aber der Verbraucherschutz hat schon reagiert. Da steht wohl demnächst ziemlicher Ärger an...

Hier geht es zum Artikel bei Telepolis: Klick.

Gruß
K.-H.

peterson gelöscht_84526 „Typisch eBay und typisch Bahn!“
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Nun ja, was da passiert ist hat mehr mir der Geldgier zweier Firmen zu tun.
Da braucht man nicht näher drauf einzugehen.

Allerdings ein Widerrufsrecht ist bei Tickets nicht erforderlich.

In BGB §312b Absatz 3 Nummer 6 heißt es:

Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge...

... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,..


Und daß die Angebote gegen die ebay AGB verstoßen ist aber eine andere Sache.
(siehe Satz 1)