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Urheberrecht, GEMA und ein pfiffiger Komponist..

gelöscht_84526 / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Wenn das alles zusammentrifft, dann kommt eine nette Geschichte dabei heraus.

Bin mal gespannt, wie sich das entwickelt. Ich wünsche beiden Parteien jedenfalls viel Spaß..

Hier der Bericht, welcher meinem Posting zugrunde liegt: Klick und nochmal Klickediklick.

Gruß
K.-H.

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maestro0812 gelöscht_84526 „Urheberrecht, GEMA und ein pfiffiger Komponist..“
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sehr schön!

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Xdata maestro0812 „sehr schön! “
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Wunderbar, hier wird sonnenklar gezeigt wie der
"Schutz Geistigen Eigentums" an der Realität vobei geht.

Und wie die G_eld E_intreiber MA_fia mit angestaubten Methoden
die Freiheit der Musiker, Künstler.. und auch Musikhörer
mehr und mehr einschränkt.

Und früher gab es auch multible überschneidungen bei den Abgaben.
2 bis x fache versteckte Abgaben, Bei Geräten und Sendern und Tonträgern und und und..

Eine Lehrstunde für die die ohne Differenzierung
geich
-- Schutz Geistigen Eigentums schreien.

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kds gelöscht_84526 „Urheberrecht, GEMA und ein pfiffiger Komponist..“
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"...nachdem ihr der Komponist Johannes Kreidler eröffnet hat, dass er 70.200 GEMA-Anmeldeformulare für seine neue Komposition brauche."


Na, dann wünsche ich ihm viel Freude beim ausfüllen der 70.200 Anmeldeformulare!!! (;

kds (:

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Sovereign Sylvia gelöscht_84526 „Urheberrecht, GEMA und ein pfiffiger Komponist..“
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Irgendwann gibt es soviele veröffentlichte legale Kompositionen, dass bereits der erste Ton jeder weiteren Komposition einen potentiellen Urheberrechtsverstosz darstellt (das geht fix, denn in jeder Oktave stehen nur 12 Töne zur Verfügung, und soviele Oktaven gibt das auch nicht. Die Chance, beim Komponieren einen schon mal komponierten Ton oder eine schon mal komponierte Tonkombination zu treffen, wird mit jeder veröffentlichten Komposition immer gröszer). Damit ist dann Komponieren auf die reine Hirntätigkeit als einzige legale Möglichkeit des Komponierens reduziert. Kann ja auch Vorteile haben, dann werden wir nicht mehr mit den ewigen Eintönigkeiten und schlecht gemachten Coverversionen überhäuft. Das Urheberrecht entwickelt dann eine aussiebende Funktion. Nur verdienen wird dann auch keiner mehr so richtig: Die alten Sachen will irgend wann keiner mehr hören, und neue gibt es nicht aus Angst vor Abmahnungen, und die Frage an die Musikindustrie lautet: Wollt ihr das?
Wenn die ständige Berufung auf geistiges Eigentum zur Kreativitätsbremse wird, ist keinem geholfen. Ich betrachte Abkupfern in Verbindung mit eigenen Ideen, die dann auch in ein neues und wesentlich anderes Produkt münden, als legitim. Kreativität ist immer ein Ergebnis aus Kombination von Vorhandenem mit Neuem. Wenn jeder Komponist/Kreativer das Rad ständig neu erfinden müsste, um dem Urheberrecht zu genügen, bliebe kein Raum mehr für wirkliche Kreativität. Wo wären alle heutigen Autohersteller, wenn Gottlieb Daimler damals gesagt hätte, dass das Prinzip mit den vier Rädern an den 4 Ecken eines Chassis und dem Antrieb über einen Moter von niemandem sonst verwendet werden dürfe, auch nicht über seinen Tod hinaus? Oder Gutenberg hätte gesagt, nur er dürfe für alle Zeiten mit seiner erfundenen Technik drucken. Oder ... (die Liste liesze sich endlos fortsetzen).

Food for thought.

HAND
Sylvia

Mein sz streikt heute wieder ------ Nobody is perfect, and we prove it every day.
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maestro0812 Sovereign Sylvia „Irgendwann gibt es soviele veröffentlichte legale Kompositionen, dass bereits...“
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Abkupfern in Verbindung mit eigenen Ideen, die dann auch in ein neues und wesentlich anderes Produkt münden

Da liegt ja genau das Problem. Ab wann ist etwas nicht mehr nur abgekupfert, sondern "wesentlich anders"?
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Sovereign Sylvia maestro0812 „ Da liegt ja genau das Problem. Ab wann ist etwas nicht mehr nur abgekupfert,...“
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Ab wann ist etwas nicht mehr nur abgekupfert, sondern "wesentlich anders"?
Also, wenn der Künstler, um den es hier geht, aus 70.200 Samples ein 33 sec-Stück "baut", kann wohl getrost davon ausgegangen werden, dass hier was wesentlich Anderes bzw. Neues entstanden ist: Bei 33 sec und 70.200 Samples ergibt das appr. 2.127 Samples pro Sekunde bzw. appr. 470 µs pro Sample - unter der Annahme, dass die Samples einzeln hintereinander gereiht werden und jedem Sample der selbe Zeitanteil zur Verfügung steht. Schon unter dieser Voraussetzung dürfte sich jedem einzelnen Sample kaum ein Wiedererkennungswert zuordnen lassen, zumindest nicht beim Zuhören (mit forensischen Methoden mag man da zu anderen Ergebnissen kommen). Und je mehr Samples gleichzeitig pro Zeiteinheit angelegt sind, um so schwieriger wird es mit der Wiedererkennung, auch wenn dann den einzelnen Samples innerhalb der 33 sec ein gröszerer Zeitanteil zur Verfügung steht. Hier wurde aus fremdproduziertem Ausgangsmaterial ein neuer Mix erstellt, und der ist das Ergebnis der eigenen Kreativität.

Ansonsten behaupte ich mal: Etwas wesentlich Anderes ist entstanden, wenn diese Andere sich in seinem Character wesentlich vom Character des Ausgangsmaterials unterscheidet und gewissermaszen einen eigenen Character entwickelt.

Ich verstehe auch das ganze Brimborium nicht. Wer Samples einer Komposition für sein eigenes Werk benutzen und dabei juristische Probleme vermeiden will, soll sich eine Nutzungslizenz beim Rechteinhaber besorgen oder ansonsten auf die Nutzung verzichten. Und wem der Charakter einer Kreation nicht passt, weil er meint, eindeutig seine eigenen Ideen in der Kreation wiederzuerkennen, soll ebenfalls juristische Wege beschreiten. Auf jeden Fall brauchen wir in beiden Fällen keine GEMA. Eigentlich wäre das Marken- und Patentamt hier zuständig. Dort reicht man seine Kreation ein und lässt prüfen und bekommt anschlieszend die Urheberrechte zugesprochen oder nicht.

Food for thought

HAND
Sylvia
Mein sz streikt heute wieder ------ Nobody is perfect, and we prove it every day.
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maestro0812 Sovereign Sylvia „ Also, wenn der Künstler, um den es hier geht, aus 70.200 Samples ein 33...“
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Dort reicht man seine Kreation ein und lässt prüfen und bekommt anschlieszend die Urheberrechte zugesprochen oder nicht.
Und was wäre dann der Vorteil gegenüber der GEMA?
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Sovereign Sylvia maestro0812 „ Und was wäre dann der Vorteil gegenüber der GEMA? “
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Nun, wenn mich mein Halbwissen nicht täuscht, müssen wir GEMA-Gebühren auf alle möglichen Medien-Leerträger zahlen; das könnte bei der Patentamtslösung dann wegfallen. Es geht überhaupt niemanden etwas an, wofür ich zuhause in meinem Privatbereich die Medien-Leerträger benutze, und wenn ich eine Leer-CD als Glasuntersetzer benutzen will, ist das meine Sache und nicht die der GEMA. Mit diesen Gebühren auf Medien-Leerträger kassiert die GEMA für Leistungen, die sie mir gegenüber nicht erbracht hat.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

HAND
Sylvia

Mein sz streikt heute wieder ------ Nobody is perfect, and we prove it every day.
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maestro0812 Sovereign Sylvia „Nun, wenn mich mein Halbwissen nicht täuscht, müssen wir GEMA-Gebühren auf...“
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Es geht überhaupt niemanden etwas an, wofür ich zuhause in meinem Privatbereich die Medien-Leerträger benutze

Doch geht es schon. Du könntest die Rohlinge benutzen um darauf CDs zu kopieren. Dafür ist eine Vergütung an die des kopierten Materials fällig. Dafür gibt es zwei Methoden: Entweder wird 1:1 abgerechnet, d.h. Du zahlst nur genau für das was Du kopierst. Das ist nicht praktikabel und würde zu intensiven DRM- und Kopierschutzmaßnahmen füren. Oder aber (so wird es gehandhabt), man zahlt eine Pauschale, mir allen Nachteilen, die das mit sich bringt.
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SmallAl gelöscht_84526 „Urheberrecht, GEMA und ein pfiffiger Komponist..“
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... die Aktion tut wenigstens was ohne jemandem zu Schaden (außer vielleicht den armen Mitarbeitern der GEMA) und alleine schon deswegen finde ich es Gut.

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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