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Rechtliche Frage bzgl. privater Homepage

Stefan_gross / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Guten Tag zusammen.

Ich habe eine Frage: Wenn ich eine ganz normale private Webseite betreibe, darf ich dann dort eine kleine Rubrik nach dem Motto "Flohmarkt" einrichten, wo ich hier da mal was aus der Rumpelkammer zum kauf anbiete?

Oder ist das schon was, wo ich ein Gewerbe für anmelden muss?

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Max Payne Stefan_gross „Rechtliche Frage bzgl. privater Homepage“
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Damit Du ein Gewerbe anmelden müsstest, müssten die Verkäufe "nachhaltig" erfolgen, also regelmäßig und in größerem Umfang.

Aber wieso stellst Du das Zeug nicht bei ebay ein - die Anzahl potentieller Interessenten dürfte dort ungleich höher sein.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Andy30 Max Payne „Damit Du ein Gewerbe anmelden müsstest, müssten die Verkäufe nachhaltig...“
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. . . und Gewinnerzielungsabsicht haben.

Mit einem einfachen Handelsgewerbe bist Du zwar immer auf der sicheren Seite, machst Dich also nicht angreifbar, aber der Aufwand ist nicht ganz unerheblich (Finanzamt und so ...).

Empfehle Dir auch eBay oder andere entsprechende Auktions-Plattformen.

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cscherwinski Max Payne „Damit Du ein Gewerbe anmelden müsstest, müssten die Verkäufe nachhaltig...“
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Hallo,

es genügt eine nachweisbare Regelmäßigkeit, muß noch nicht mal größeren Umfang haben, um gewerblich eingestuft zu werden.

Diese Nachweise sind auch bei EBAY leicht zu erbringen und eh man sich versieht, meldet sich das Finanzamt.

Das reicht es schon, wenn es jemand merkt, der Dich nicht sonderlich leiden kann und Dir eins auswischen will!

Leider...

Viel Erfolg wünscht Christian
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Andy30 cscherwinski „Hallo, es genügt eine nachweisbare Regelmäßigkeit, muß noch nicht mal...“
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Also vor dem Finanzamt hätte ich als eBayer keine Angst. Wenn die mir die erzielten Verkaufserlöse meiner gebrauchten Klamotten als Einnahmen anrechnen würden, würde ich die damaligen Einkaufspreise dieser Dinge als Ausgaben dagegenhalten - und schon mache ich Verlust und spare Steuern.
Und da drauf sind die Damen und Herren vom Finanzamt bestimmt nicht aus.

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libertè Andy30 „Also vor dem Finanzamt hätte ich als eBayer keine Angst. Wenn die mir die...“
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Bitte,
tu dir ein gefallen, komm nicht mit einer solchen Gewinn und Verlustrechnung dem Finanzamt gegenüber, du sparst nämlich keine Steuern sondern im schlimmsten Fall rechnet man dir eine absichtliche "fehlannahme" vor und das ist strafbar!

mfg
Liberté
;~)

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CH_SSS Andy30 „Also vor dem Finanzamt hätte ich als eBayer keine Angst. Wenn die mir die...“
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Auch must Du beachten, dass du Ausgabe nur mit noch lesbarem Beleg geltend machen kannst. Ich hab von allem was älter als zwei Jahre nix mehr!

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Stefan_gross Nachtrag zu: „Rechtliche Frage bzgl. privater Homepage“
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Hallo zusammen.

Danke für die Antworten. Scheinbar ist das ein zweischneidiges Schwert. Ich könnte also unter Umständen ärger bekommen, wenn ich ein paar Sachen privat anbiete, und jemand darin eine Regelmässigkeit sieht und dann meint, ich bräuchte ein Gewerbe...

Dann lass ich es lieber. War ja auch nur so eine Idee.

Vielen Dank

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cscherwinski Stefan_gross „Hallo zusammen. Danke für die Antworten. Scheinbar ist das ein zweischneidiges...“
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So ist es Stefan,
es gibt einige Kanzleien die auf dieses Scannen von Internetseiten spezialisiert sind und den ganzen Tag nichts anderes machen als solche Seiten zu checken und Abmahnungen herauszusenden.
Sorry, thats Germany!
Trotzdem einen schönen Abend!

Viel Erfolg wünscht Christian
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