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"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung

Olaf19 / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Auch wenn der Artikel bald eine ganze Woche auf dem Buckel hat, ich hatte von dieser Geschichte bislang noch nichts gehört. Wie auch immer, ab 1. August soll das in Kraft treten, ist also noch mehr als aktuell:

http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html

Interessant finde ich den mittleren Absatz: Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer... er will also etwas kaufen, man darf es ihm nur nicht sagen, schon gar nicht, dass er nach dem Kauf auch bezahlen muss. Merkwürdig!

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, was bedeutet, dass der Kunde den Artikel theoretisch noch Monate später zurückgeben könnte.

FYI
Olaf

mawe2 Olaf19 „"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung“
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Ich finde das Ganze auch höchst merkwürdig.

Ich hatte bereits vor zwei Wochen auf das Thema aufmerksam gemacht:

http://www.nickles.de/forum/allgemeines/2012/softwarebilliger-de-hat-neue-bestellbutten-vorschriften-schon-538916865.html

So richtig verstehe ich nicht, welches Ziel diese Regelung verfolgt. Natürlich verursacht sie zusätzliche Kosten und natürlich müssen diese Kosten von den Kunden des jeweiligen Shops bezahlt werden.

Nun, ab August müssen die Händler dem Käufer sagen, dass er ein Käufer ist.

Ich wundere mich nur immer wieder, dass niemand auf die Idee kommt, derartige Selbstverständlichkeiten auch im Offline-Handel zu verlangen. Mittlerweile ist es doch so, dass man als Kunde sehr viel eher im Offline-Handel über den Tisch gezogen wird als im Online-Handel.

Gruß, mawe2

gelöscht_305164 Olaf19 „"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung“
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Aus dem Artikel:
"In erster Linie geht es darum, dem Verbraucher deutlich zu machen, dass seine Bestellung Geld kostet", erklärt Rechtsanwalt Richard. 
Das erinnert mich an den legendären Kaffeebecher in den USA.
"Der Kaffee ist heiß, bitte nicht über die Beine schütten!" 
Es soll in diesem Fall gegen die Abzockfallen vorgegangen werden, obwohl diese Herrschaften vor Gericht regelmäßig scheitern, sofern sie sich dort hinwagen.
Purer Aktionismus.
Eine ähnliche Lächerkeit:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/152102
Da werden einige hundert Betrugsfälle herangezogen, um die Notwendigkeit einer umfassenden  Überwachung des gesamten Staates zu begründen.
Soviel zum "mündigen" Staatsbürger.

mawe2 gelöscht_305164 „Aus dem Artikel:"In erster Linie geht es darum, dem...“
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Das erinnert mich an den legendären Kaffeebecher in den USA. "Der Kaffee ist heiß, bitte nicht über die Beine schütten!" 

So einen Becher hatte ich in Deutschland auch schon mal. Und ja: Ich habe mir sagenhaft den Mund verbrüht, weil das Zeug wirklich extrem (übermäßig) heiß war und weil der Becher so gut isoliert war, dass ich es beim Anfassen nicht gemerkt habe.

Das Beispiel zeigt: Solche Belehrungen sind völlig sinnfrei. Sie dienen höchstens dazu, den Verkäufer von jeder Haftung freizustellen. Dass man einen Kaffeegenuss nicht mit der Lektüre irgendwelcher auf dem Becher aufgedruckter Manuals beginnt, dürfte jedem klar sein.

Ich glaube, man kann das tägliche Leben auch "kaputt-regulieren".

Gruß, mawe2

Olaf19 gelöscht_305164 „Aus dem Artikel:"In erster Linie geht es darum, dem...“
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Es soll in diesem Fall gegen die Abzockfallen vorgegangen werden, obwohl diese Herrschaften vor Gericht regelmäßig scheitern, sofern sie sich dort hinwagen.

Wenn derartige unersprießlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen durch die neue Regelung vermieden würden, wäre das bereits ein großer Erfolg.

"Ende gut alles gut" für den Verbraucher ist das eine - aber ob mit viel Streß oder eher mit wenig halte ich schon für einen Unterschied.

CU
Olaf

out-freyn Olaf19 „"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung“
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Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer

Daher ist ja auch eBay so abgestürzt, nachdem sie den "Sofort kaufen"-Button eingeführt haben. Jetzt wissen wir endlich, warum...

mi~we Olaf19 „"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung“
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Formulierungen wie "kaufen" wirken abschreckend auf den Käufer...

Deswegen gehen Frauen ja auch "shoppen" und nicht "einkaufen" Verschlossen
Schon drollig, worüber sich Online-Händler Sorgen machen. Schuld ist wohl die "Alles-Umsonst-Kultur" des Internet. Wenn man dann plötzlich liest, dass man tatsächlich für etwas auch mal bezahlen muss - das kann die Leute schon irritieren.

groggyman mi~we „Deswegen gehen Frauen ja auch "shoppen" und nicht...“
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Es ist für mich schon ein Unding dass man auf den Button drauf schreiben muss "kaufen".
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, da nimmt jemand ein Produkt und muss daran erinnert werden, dass es kostenpflichtig ist, Früher war es normal für eine Ware zu bezahlen, heute ist das wohl Glücksache ?

Wenn ich mal ein Geschenk bekam, dann habe ich mich immer höflich bedankt, heute wird noch geschimpft wenn das Geschenk mal nicht einwandfrei funktioniert, siehe all die Browser, was wird da für ein Geschrei gemacht, dabei zahlt keiner auch nur einen Heller. 

Aber ich bin wohl schon altmodisch ?

-groggyman-

floytt groggyman „Es ist für mich schon ein Unding dass man auf den Button...“
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Es ist für mich schon ein Unding dass man auf den Button drauf schreiben muss "kaufen"

Der Meinung schliesse ich mich nicht an. Bestellvorgänge im Web bestehen meist aus mehreren Schritt, wo man einen "Wizard" durchläuft. Es gibt immer einen definierten Punkt bei dem gilt "ab HIER kostet es Geld". Deshalb finde ich es korrekt, Shpbetreiber dazu zu zwingen, diesen Punkt klar und deutlich hervorzuheben damit der Käufer weiss, ab wann es Geld kostet.

Ausserdem schiebt man damit dem Gewurschtel um heimliche Abos einen Rigel vor, wo man nur mit genauem hinsehen überhaupt rausbekommt, dass man ein Abo abschliesst. Wenn der Benutzer explizit auf "Kaufen" klicken muss, um einen Gesetzeskonformen Geschäftsabschluss zu tätigen, ist Mogelei vorbei.

Vor mir also: Daumen hoch für das Gesetz.

gelöscht_305164 floytt „Der Meinung schliesse ich mich nicht an. Bestellvorgänge im...“
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Ausserdem schiebt man damit dem Gewurschtel

Das kannste vergessen. 
Es geht auch nicht um Shopbetreiber, es geht um Onlinefallen.
Und genau die wird man mit so einem Gewurschtel nicht erwischen. 

mawe2 floytt „Der Meinung schliesse ich mich nicht an. Bestellvorgänge im...“
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Ausserdem schiebt man damit dem Gewurschtel um heimliche Abos einen Rigel vor,

Dies ist ein fataler Irrtum: Auch zukünftig wird es "Anbieter" geben, die sich nicht an die Gesetze halten und die (z.B.) ihre Buttons nicht in der geforderten Art & Weise anpassen.

Was passiert nun aber, wenn jemand auf solchen Seiten irrtümlich ein kostenpflichtiges Abo abschließt? Genau: Der Vertrag ist nichtig, der Kunde braucht nicht zahlen.

Das galt aber auch schon vor der Einführung dieser "Button-Lösung". Auch jetzt muss ich nicht zahlen, wenn ich irrtümlich zum Abschluss eines solchen Abos gekommen bin.

Worin besteht also der Unterschied???

Der Unterschied besteht darin, dass diejenigen, die sich an die Gesetze halten jetzt einen zusätzlichen Aufwand haben, ihre Shops usw. anzupassen während diejenigen, die sich nicht an die Gesetze halten genau so weitermachen können wie bisher.

Tolle "Lösung"!!!

Gruß, mawe2

floytt mawe2 „Dies ist ein fataler Irrtum: Auch zukünftig wird es...“
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Die Leute werden lernen, dass sie nur beim Klick auf einen "Kaufen"-Button Geld zahlen müssen. Das werden sie sehr schnell lernen, davon bin ich überzeugt. 

Tolle "Lösung"!!!

Und Deine Lösung würde wie aussehen? 

mawe2 floytt „Die Leute werden lernen, dass sie nur beim Klick auf einen...“
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Und Deine Lösung würde wie aussehen? 

So wie es jetzt ist: Wenn ich etwas kaufen will, weiß ich, dass es etwas kostet.

Wer beim Einkaufen davon ausgeht, dass es nichts kostet, ist naiv!

Wer versehentlich in eine Abofalle geht, zahlt nicht. Der Fallensteller muss dann klagen. Und hat i.d.R. schlechte Karten vor Gericht.

Wo ist eigentlich das Problem, das hier "gelöst" werden soll???

Gruß, mawe2

floytt mawe2 „So wie es jetzt ist: Wenn ich etwas kaufen will, weiß ich,...“
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So wie es jetzt ist: Wenn ich etwas kaufen will, weiß ich, dass es etwas kostet

Es geht genau darum. Nämlich eindeutig und auch für Oma Palluschke unzweifelhaft zu zeigen, ob ein Klick etwas kostet oder nicht. Im Laden weiss ich, dass Kosten anfallen, wenn ich an der Kasse vorbeigehe. Wenn ich keine Ware an der Kasse vorbeitrage, kostet es nichts. So lange kann ich mich umgucken. Bislang konnte man das mit geschickter Wortwahl verschleiern. Was ist dagegen einzuwenden, das klar zu regeln?

Woher weisst Du denn jetzt, ab wann _genau_ auf einer Webseite Kosten anfallen? Wo ist die Kasse? Wen ich auf "Warenkob" klicke? Oder auf "Bestellen"? Oder auf "Weiter"? Ab wann weiss ich, dass _dieser_ Klick die Kasse ist? Wo ist die Trennlinie zwischen umgucken und kaufen? Ach, jetzt habe ich ja sogar selber gesagt ... wenn ich auf "kaufen" klicke.

Wo ist eigentlich das Problem, das hier "gelöst" werden soll???

Steht in dem Artikel. Es geht darum,  den eigentlichen Kaufvorgang nicht verstecken zu können.

Wer versehentlich in eine Abofalle geht, zahlt nicht. Der Fallensteller muss dann klagen. Und hat i.d.R. schlechte Karten vor Gericht.

Die Erfahrung hast Du schon selber gemacht? Du hast die Zeit und Nerven, das rechtlich korrekt auszufechten?

mawe2 floytt „Es geht genau darum. Nämlich eindeutig und auch für Oma...“
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Was ist dagegen einzuwenden, das klar zu regeln?

Nochmal:

Seriöse Händler (und nur dort sollte man einkaufen) machen sowieso alles so, dass es kundenfreundlich und gesetzeskonform ist.

Unseriöse Händler, die grundsätzlich gegen die Gesetze verstoßen, verstoßen auch gegen ein geändertes oder neues Gesetz. Denen sind Gesetze egal und deren Handeln wird durch Gesetze nicht beeinflusst.

Woher weisst Du denn jetzt, ab wann _genau_ auf einer Webseite Kosten anfallen?

Das weiß ich genau dadurch, wenn der Händler meine persönlichen Daten und / oder Kreditkarten- / Kontodaten haben will. Kostenlose Dinge (das können ja im Prinzip nur kostenlose Downloads sein) erforden nicht, dass ich meine Adresse angebe. Wenn das jemand bei kostenlosen Angeboten fordert, ist es in meinen Augen schon unseriös.

Ohne diese Daten kann mir niemand eine Rechnung schicken. Wenn ich diese Daten angebe, muss ich mit dem Erhalt einer Rechnung rechnen.

Ab wann weiss ich, dass _dieser_ Klick die Kasse ist?

Bei einem seriösen Shop ist das (auch ohne ein solches Gesetz) sowieso klar und transparent geregelt. Bei einem unseriösen Shop kauft man nicht!

Die Erfahrung hast Du schon selber gemacht? Du hast die Zeit und Nerven, das rechtlich korrekt auszufechten?

Nein. Ich klicke nicht auf jeden Button, der sich mir in den Weg stellt :-)

Aber wer von mir Geld will, muss nachweisen (ggf. gerichtlich), dass er einen Vertrag mit mir hat. Und wer das nicht kann, kriegt kein Geld. Das ist doch sehr einfach.

Auch wenn nun diese ominöse "Button-Lösung" kommt, kann es immer noch passieren, dass irgendein Spaßvogel mit Deinen persönlichen Daten eine Bestellung auslöst und der Händler dann ganz korrekt den Auftrag ausführt. Willst Du dann bedingungslos zahlen???

Auch in diesem Fall muss der Händler beweisen, dass Du den Auftrag ausgelöst hast, ggf. mittels IP-Adresse usw.

Es ist also egal, ob es die "Button-Lösung" gibt oder nicht. Gerichtliche Auseinandersetzungen über tatsächlich oder vermeintlich unberechtigte Rechnungen wird es nach wie vor geben. Davor ist man auch zukünftig nicht geschützt.

Gruß, mawe2

Olaf19 mawe2 „Nochmal: Seriöse Händler (und nur dort sollte man...“
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Unseriöse Händler, die grundsätzlich gegen die Gesetze verstoßen, verstoßen auch gegen ein geändertes oder neues Gesetz. Denen sind Gesetze egal und deren Handeln wird durch Gesetze nicht beeinflusst.

Na dann soll man denen doch einfach den Laden dicht machen - nichts leichter als das!

Denn die sind es ja, die Geld vom "Käufer wider Willen" verlangen, nicht dass der Käufer Vorkasse geleistet hätte und vergeblich auf seine Ware wartet.

CU
Olaf

mawe2 Olaf19 „Na dann soll man denen doch einfach den Laden dicht machen -...“
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Na dann soll man denen doch einfach den Laden dicht machen - nichts leichter als das!

Ganz so einfach scheint es dann doch nicht zu sein, sonst würden solche Sites nicht wochen-/monatelang existieren.

XAR61 floytt „Es geht genau darum. Nämlich eindeutig und auch für Oma...“
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Soweit wie ich weiss und gehört habe, lauert die Abofalle nicht beim Bezahlbutton, und daher wird man das leidige Problem auch nicht mit dem neuen Schweizer Käse (die Schweizer mögen mir verzeihen) Paragraphen lösen. Wer die Online User abzocken will wird dies auch weiterhin erfolgreich tun.

Ich bin der Meinung, wir haben genug Gesetze und brauchen nun nicht noch mehr Gesetze jenen Gesetzen, sondern nur ein paar Helle Köpfe welche erkennen, das man mit dem blinden Stellenstreichen nicht das Problem lösen kann.

Olaf19 mawe2 „Dies ist ein fataler Irrtum: Auch zukünftig wird es...“
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Dies ist ein fataler Irrtum: Auch zukünftig wird es "Anbieter" geben, die sich nicht an die Gesetze halten und die (z.B.) ihre Buttons nicht in der geforderten Art & Weise anpassen.

Das dürfte aber ein reichlich teurer Spaß für diese Anbieter werden, wenn man bedenkt, dass du heutzutage wegen jedem Scheißdreck abgemahnt werden kannst. Wie sagte ein Bekannter von mir: eine eigene Website für mein Geschäft tue ich mir nicht an, da steht man ja mit einem Bein im Knast...

CU
Olaf

mawe2 Olaf19 „Das dürfte aber ein reichlich teurer Spaß für diese...“
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Das dürfte aber ein reichlich teurer Spaß für diese Anbieter werden, wenn man bedenkt, dass du heutzutage wegen jedem Scheißdreck abgemahnt werden kannst.

Dann braucht der Abmahner erstmal eine Adresse, an die er die Abmahnung schicken kann. Dass solche Betrüger ihre Adresse verbergen oder verschleiern, dürfte selbstverständlich sein. Dass sie u.U. auch vom nichteuropäischen Ausland aus agieren, auch.

Aber selbst wenn es in Deutschland passiert, brauchen unsere Ermittlungsbehörden manchmal Jahre, bis sie diesen Machenschaften ein Ende setzen. (siehe Schmidtlein GbR usw.).

Wie sagte ein Bekannter von mir: eine eigene Website für mein Geschäft tue ich mir nicht an, da steht man ja mit einem Bein im Knast...

Ich glaube nicht, dass die Gefahr einer Gefängnisstrafe besonders groß ist, wenn man einen Online-Shop betreibt. Abmahnungen und zivilrechtliche Auseinandersetzungen sind da wahrscheinlicher. Man sollte hier schon mit äußerster Sorgfalt und guter juristischer Beratung ans Werk gehen.

Gruß, mawe2

XAR61 Olaf19 „"Zahlungspflichtig bestellen" - die sog. Button-Lösung“
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Wie bescheuert ist das denn, es wäre aus meiner Sicht doch wesendlich unbürokratischer man hätte den Gratisbutton eingeführt.

Aber von dem Kindergartenverein, kann man eben leider auch keinen Einfallsreichtum erwarten.