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Luxnote - alles andere als Kulant

Markus Klümper / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Maschen der Versender werden immer dreister und dämlicher. Ich habe neulich zum wiederholten Male bei Luxnote ein gebrauchtes Thinkpad bestellt. Bisher war ich nie 100% glücklich über das Gelieferte, aber es waren immer ältere Modelle. Es gab nie irgendwelche Defekte, auch die Lieferung war immer prompt und zuverlässig. Ich habe mir halt immer gesagt, daß die Beschreibung etwas zu wohlwollen war, aber das Gelieferte für Preis und Alter dennoch akzeptabel ist.
Nicht schön war dann die Lieferung des W500. Das Gerät selber machte einen gepflegten Eindruck, nur waren kleine Kratzer auf dem Display. Das hätte ich für ein 180-Euro-Gerät erduldet, aber nicht bei einem der teuersten Gebrauchten aus dem Sortiment. Zumal es kein versteckter Mangel ist, sondern im Normalfall eine Folge von Schlampigkeit.

Weiterhin wurde die UMTS-Karte vergessen - man hatte sich entschuldigt, daß man sie wohl bereits eingebaut habe, ohne nachzufragen ob sie für dieses Notebook bestimmt gewesen sei. Nun, sie war es, und der Einbau wäre mir Recht gewesen. Allerdings glaube ich das nicht, denn auch ohne Treiber wäre das Teil im Gerätemanager aufgetaucht.
Weiterhin vergessen: Meine Gratis-Notebook-Tasche und Maus. Die wollte ich verschenken, da mein Schwiegervater zum Geburtstag ein Notebook bekommen hatte.

Nun: Ich habe dem Chef von Luxnote den Vorgang geschildert und habe eine Ersatzlieferung abgelehnt. Dies aus dem Grund daß ich am darauffolgenden Tag ohnehin am neuen Ladenlokal eines bekannten Münsteraner Thinkpad-Gebrauchthändler vorbeikam und mir dort eins vor Ort kaufen wolle nach diesen Erfahrungen. Ich gebe zu, ich war stinkig und kompromisslos.

Wir haben uns auf Rücknahme geeinigt und auf mein Nachfragen hin wurde erbeten, bis Ende dieser Woche aut die Rückzahlung zu warten, da diese Vorgänge in der Buchhaltung gebündelt bearbeitet würden. Ich finde es eine Frechheit, nachdem man bei einem Stammkunden dermaßen viel Mist gemacht hat, aber habe es akzeptiert. Nachdem gestern die Woche fast rum war habe ich die Fristsetzung nochmals per Fax bekräftigt und direkt mit einem Anwalt gedroht.

Ende vom Lied: Heute stand die Postbotin  mit einem Paket als "Ersatzlieferung" auf der Matte. Diese habe ich erstmal angenommen, um wenigstens die Ware zu haben, denn es läuft ja klar auf eine Auseinandersetzung hinaus. Im Karton die Ware (wieder ohne Tasche und Maus !!!) und ein Brief, in dem mir der Chef der Firma erklärt, er könne den Widerruf nicht akzeptieren, da ich gewerblicher Verbraucher sei. Super.

Nun hat er damit ja prinzipiell nicht unrecht, wobei ich mal darauf hinweisen möchte, daß dieser Passus eine gesetzliche Frechheit ist. Ich kann ja noch verstehen, daß sich Hersteller und Händler absichern wollen, daß Geräte nicht gewerblich zerschunden werden weil sie im Dauereinsatz sind. Aber warum ein gewerblicher Verbraucher nicht das gleiche Recht auf Reklamation in so einer Lage haben darf erschließt sich mir nicht. Frech ist nur daß ihm das nach 8 !!! Werktagen nach Rückerhalt der Ware und mehreren Telefonaten einfält, immerhin hatte ich die Ware mit meinem Firmennamen bestellt. Wie auch immer, ich weiß das zu würdigen und bin nun im Bilde was die Firma Luxnote unter Zuverlässigkeit und Kulanz versteht!

Olaf19 Markus Klümper „Luxnote - alles andere als Kulant“
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Brief, in dem mir der Chef der Firma erklärt, er könne den Widerruf nicht akzeptieren, da ich gewerblicher Verbraucher sei. Super. Nun hat er damit ja prinzipiell nicht unrecht, wobei ich mal darauf hinweisen möchte, daß dieser Passus eine gesetzliche Frechheit ist.

Naja, der Gesetzgeber betrachtet private Endverbraucher als deutlich schwächere Vertragspartner gegenüber gewerblichen Händlern, ähnlich wie im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber oder Mieter-Vermieter. Dass ein Privatmensch gesetzliche Privilegien im einseitigen Handelskauf genießt, die es im zweiseitigen Handelskauf nicht gibt, halte ich schon für plausibel.

Weiter schreibst du etwas vom "Recht auf Reklamation" - das hat aber doch mit einem Widerruf nichts zu tun? Letzterer fällt nach meinem Verständnis eher in die Kategorie "Geschmacksretoure".

Ansonsten hast du natürlich recht, es ist komisch, dass denen das erst so spät einfällt, von den diversen Schlampereien einmal ganz abgesehen. Das hätte mich auch enttäuscht.

CU
Olaf
Markus Klümper Olaf19 „Naja, der Gesetzgeber betrachtet private Endverbraucher als...“
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Es gibt Bereiche in denen das alles Sinn macht. Z.B. wenn zwei Autohändler um Gebrauchtwagen handeln. Oder wenn der gewerbliche Anwender einen Gegenstand durch intensive Nutzung hart rannimmt und stärker verschleißt als ein Privatkunde. Letztendlich geht es aber nicht um Gewährleistung, denn da bin ich nicht immer schlechter gestellt. Es geht darum, einen Artikel prüfen zu können wie im Laden. Warum soll ich als Gewerblicher nicht das Recht haben eine Ware zu prüfen, um dann ggf. zu entscheiden von dem Lieferanten Abstand zu nehmen? Wie gesagt, bei der nächsten Schuldrechtsreform wird das hoffentlich aufgegriffen, viele Fachleute sind der Meinung, daß dies längst überfällig sei. Ich bin mit meiner Meinung also nicht alleine. By the way: Ich habe keinerlei Händlerrabatt o.ä. bekommen. Das ist bei der Sache auch wichtig zu sagen.

Übrigens habe ich inzwischen die Notebooktasche und die Maus nachgeliefert bekommen. Lt. Coupon Billigteile, beide neu. Bekommen habe ich eine sehr hochwertige Thinkpad-Tasche, die man außer an den verformten Inneneinteilern für neu halten könnte. Leider ist sie zu klein, aber ich habe genug 14"-Thinkpads in meiner Familie... tja, und eine uralte Fujitsumaus mit Kugelschreiberflecken... drollig irgendwie. Aber egal. Erstens ist das kein Punkt über den ich mich gräme, zum anderen habe ich auch für die Maus sinnvolle Verwendung und die Tasche finde ich geil!

Olaf19 Markus Klümper „Es gibt Bereiche in denen das alles Sinn macht. Z.B. wenn...“
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Es geht darum, einen Artikel prüfen zu können wie im Laden.

Genau da ist der Gesetzgeber der Auffassung, dass das ein Vorrecht des privaten Endverbrauchers zu sein hat. Dein Ansatz ist aber durchaus nachdenkenswert. Immerhin ein Lichtblick im letzten Absatz, insbesondere dass die Tasche hochwertiger ist als erwartet.

CU
Olaf
Markus Klümper Olaf19 „Genau da ist der Gesetzgeber der Auffassung, dass das ein...“
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Nein, das glaube ich nicht. Ich gehe eher davon aus, dass die gewerblichen Abnehmer schlicht und ergreifend durchs Raster fallen. Das Gesetz ist ja gut, aber man wohl einfach übersehen daß es gewerbliche Verbraucher gibt. Wie gesagt, ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß sich da irgendwas tut. Gesetzeslücken gibt es immer mal wieder, aber die sind i.d.R. nicht gewünscht, eher geduldet und meistens unerkannt...

Olaf19 Markus Klümper „Nein, das glaube ich nicht. Ich gehe eher davon aus, dass die...“
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Das Gesetz ist ja gut, aber man wohl einfach übersehen daß es gewerbliche Verbraucher gibt.

Ehrlich gesagt: ich denke eher, das ist volle Absicht. Gegenüber dem Privatmenschen ist man großzügig und verständnisvoll, er ist impulsiv, kauft gern spontan und bereut kurz es darauf. Beim Gewerblichen geht man eher davon aus, dass er voll bei der Sache ist und weiß, was er tut. Daher der Unterschied im Gesetz.

Insofern denke ich eher nicht, dass sich an dieser Rechtslage in absehbarer Zeit etwas ändern wird.

CU
Olaf
Markus Klümper Olaf19 „Ehrlich gesagt: ich denke eher, das ist volle Absicht....“
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Naja... auch ein Aspekt in der Sache. Das würde aber bedeuten, daß der "Spaßbesteller" mehr Rechte hat als der seriöse Kunde, der nach Prüfung von der Ware nicht mehr überzeugt ist. Das mag jeder persönlich beurteilen.

Olaf19 Markus Klümper „Naja... auch ein Aspekt in der Sache. Das würde aber...“
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Das würde aber bedeuten, daß der "Spaßbesteller" mehr Rechte hat als der seriöse Kunde, der nach Prüfung von der Ware nicht mehr überzeugt ist.

Ehrlich gesagt: ja... bei der jetzigen Rechtslage ist das so.

Es wird ja immer argumentiert, dass Versandhandelskäufer die gleichen Möglichkeiten bekommen sollen wie Kunden, die im Laden kaufen. So als ob ich in einem Ladengeschäft Gelegenheit hätte, die Verpackung aufzureißen, das Produkt in aller Ruhe auszuprobieren ("wo isn hier ne Steckdose") und hinterher den ganzen Krempel wieder ins Regal zu stellen ("och nö, is mir doch zu teuer").

Eigentlich ist diese Argumentation also Unsinn - aber das versteht unser Gesetzgeber unter Verbraucherschutz ;-)

CU
Olaf
Markus Klümper Olaf19 „Ehrlich gesagt: ja... bei der jetzigen Rechtslage ist das...“
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Der Knaller kommt ja noch am Ende: Luxnote hat einen komplett neuen Webshop und im Zuge auch ein spezielles Portal für Gewerbekunden die bessere Preise UND bessere Serviceleistungen erhalten sollen. Was soll man dazu noch sagen? Da hätten se gleich mal bei mir anfangen können...

Olaf19 Markus Klümper „Der Knaller kommt ja noch am Ende: Luxnote hat einen komplett...“
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Was soll man dazu noch sagen?

In loser Anlehnung an Gorbatschow: Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben :-/

Das ist in der Tat ein ziemliches Pech, spricht allerdings nicht sonderlich für die Flexibilität von Luxnote.

Eine Klausel wie, "wer xx Tage vor der Neuregelung bestellt hat, fällt rückwirkend unter diese Neuregelung", wäre schon angebracht, damit man nicht alle Kunden verprellt, die die Vergünstigungen nur ganz knapp verpasst haben.

CU
Olaf
Max Payne Markus Klümper „Luxnote - alles andere als Kulant“
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immerhin hatte ich die Ware mit meinem Firmennamen bestellt

Keine gute Idee. Damit bist in diesem Vertrag kein Verbraucher mehr im Sinne des BGB (§ 13 BGB) und die Regelungen bezüglich des Verbrauchsgüterkaufs finden keine Anwendung.

Dir stehen die normalen Gewährleistungsrechte zu; dies bedeutet aber zuallererst, dass Du dem Vertragspartner die Möglichkeit zur Nacherfüllung einräumen musst. Der Rücktritt vom Vertrag steht Dir erst nach der fehlgeschlagenen bzw. verweigerten Nacherfüllung zu.

§§ 437, 439, 440 BGB.
Markus Klümper Max Payne „Keine gute Idee. Damit bist in diesem Vertrag kein...“
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Brauchen wir nicht drüber zu reden. Wenn ich die Rechtslage nicht kennen würde ich anders reagieren. Nur ob man als Händler bei einem Stammkunden so reagiert, nachdem mal 2x eine Rückzahlung angekündigt hat, ist eine ganz andere Frage. Abgesehen davon bin ich ein sehr verträglicher Kunde. Ich schicke eigentlich nie was zurück. Es sei denn ich habe etwas falsch bestellt (und da bisher nie Ärger gehabt) oder jemand schickt mir schlampigen Kram. Was solls, nu isser mich los.

maistaeda Markus Klümper „Luxnote - alles andere als Kulant“
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tja, schnell leifern kann jeder, jedoch doch trennt sich die spreu vom weizen  im falle einer rückabwicklung.

1 notebbok bestellt zustand a.
geliefert wurde ein verdrecktes zustand b, wenn überhaupt.
zerkratztes display, gehäuse zerkratzt etc.

ich bat darum ein anderes zu schicken und dieses mal es bitte genau zu checken.
eigentlich ja selbstverständlich!

geliefert wurde ein notebook in einem noch schlimmeren zustand!

da es schnell gehen sollte habe ich für das ersatzgerät ebenfalls eine bestellung ausgelöst.

die rücküberweisung für das zuerst bestellte notebook traf dann, nach mehrmaliger nachfrage dann auch 4 wochen später ein.

auf die gutschrift für das zweite notebook warte ich nun seit 6 wochen.

auf emails wird prinzipiell nicht reagiert, außer man bestellt etwas.

nun stellen die in frage dass das zweite überhaupt bei denen ankam.

ich kann das zweifelsfrei belegen und werde wohl die gutschrift erhalten, wenn die klug sind.
ich habe jedoch große lust die sache einfach an einen inkasso-büro zu übergeben.
formal geht das schon, denn die sind bereits in verzug gesetzt worden.

wenn man da anruft wird man gebeten zu einer bestimmten zeit anzurufen weil dann der bearbeiter da sei.
dann ruft man noch mal an und wird abermals gebeten zu einem anderen zeitpunkt anzurufen etc etc.



keine ahnung was mit denen los ist, aber bestellen werde ich da nix mehr und kann jedem nur davon abraten.

mieser service und die ware ist mehr als mangelhaft, und unfreundlich sind die noch dazu.



grüße


maistaeda