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Hasimaus.de-Und was nun? (geschlossen)

Lena1969 / 35 Antworten / Baumansicht Nickles

Mein Sohn (19 Jahre) hat sich, wie sehr viele andere auf die Internetseite "Hasimaus.de" verirrt, dabei hat er abgebrochen, bevor er alle Daten eingegeben hat.Nun sind schon mehrere E-Mails gekommen, in denen sie ihn aufforderten, bedrohten und verängstigten, er solle so schnell wie möglich 59,- Euro überweisen.Jetzt drohen sie mit einer Meldung bei der Staatsanwaltschaft und einer Anzeige wegen Betruges.Er wäre mit denen einen Vetrag eingangen.Der Clan da nennt sich Payball Payment GmbH.Wie kann man sich da jetzt verhalten?Bitte um Eure Hilfe!!!

Foxy Lena1969 „Hasimaus.de-Und was nun?“
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Vielleicht sind die 59 Teuro (sicher Taschengeld) ja gut angelegtes Lehrgeld für die Zukunft.

Frei nach dem Sinnspruch: Erfahrungen, die sammeln wir uns selbst.
Und: Nichts ist umsonst.

Foxy

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Crusty_der_Clown Lena1969 „Hasimaus.de-Und was nun?“
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Wie oft wollen wir das Thema denn wieder aufwärmen? Reicht denn der Thread http://www.nickles.de/thread_cache/538426187.html wirklich nicht? Muß denn immer die gleiche Scheiße wieder aufgewärmt werden, weil ein neunzehnjähriger zwar Auto fahren oder mit seinen Wahlentscheidungen die Zukunft des Landes mitbestimmen darf, aber zu dumm ist, eine auf Deppenfang ausgerichtete Webseite zu erkennen?

Armes Deutschland. Bei zwölfjährigen Teenagern bin ich sofort dabei, solchen Halsabschneidern wie hier das Handwerk zu legen, wenn ein 19 Jahre alter Bengel jedoch einfach auf alles klickt, was sich schön bunt präsentiert, dann muß ich mich ernsthaft fragen, ob er tatsächlich schon "volljährig" ist. Langsam aber sicher glaube ich, daß die Grenze doch wieder, so wie früher, bei 21 Jahren angesetzt werden sollte. Die Generation doof erschreckt mich von Tag zu Tag mehr.

Meine Güte, dieses Mädel hier - http://www.youtube.com/watch?v=ElY5Gr845Fw - ist gerade 16 (sechszehn!) Jahre alt und zum echten Shooting-Star geworden (hoffentlich bleibt es nicht beim One-Hit-Wonder), andere sind teilweise mit Mitte 20 noch zum Scheißen zu blöd.

Wenn es aber hier wirklich so ist, daß der Sohnemann abgebrochen hat, bevor er alles fertiggestellt hat (fällt mir schwer das zu glauben, aber ich tue es einfach mal), dann macht von dem Widerrufsrecht Gebrauch, insbesondere dann, wenn niemals eine schriftliche Widerrufsbelehrung per Post zugestellt wurde. Richtig in Schriftform, ein bedrucktes Blatt Papier. Die Widerrufsbelehrung unter http://www.hasimaus.de/widerrufsrecht.html ist keine ausreichende Widerrufsbelehrung im Sinne des Gesetzes, wenn also nichts schriftliches gekommen ist, dann hat die Frist noch gar nicht begonnen, so daß man immer noch von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.

Der Passus "Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat." kann ja schlecht zum Tragen kommen, wenn man bei der Eingabe der eigenen Daten abgebrochen hat.

Das ist keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin, aber meine Meinung, die sich darauf begründet, daß für den Anbieter die gleichen Gesetze gelten, die auch für meinen Arbeitgeber gelten. Und WIR müssen unsere privaten Kunden in schriftlicher Form auf ihr Widerrufsrecht hinweisen, sonst kann es uns passieren, daß jemand noch in Jahren von seinem Vertrag zurücktreten möchte. Und wie gesagt: Vorausgesetzt natürlich, es ist wirklich nie was in Schriftform gekommen und es stimmt wirklich, daß bereits bei Eingabe der Daten abgebrochen wurde, ohne daß jemals die eigentliche "Dienstleistung" (im weitesten Sinne des Wortes) in Anspruch genommen wurde.

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RW1 Lena1969 „Hasimaus.de-Und was nun?“
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Hallo Lena1969,

lies Dir das hier mal durch. Ich denke das hilft auch Euch weiter.

Aber auch die besten Musterbriefe helfen nicht weiter wenn das Teil zwischen den Ohren ausgeschaltet wird. ;-))

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