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Ebay:in der Beschreibung versteckter Mindestpreis gültig?

i.mer / 30 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute, habe bei Ebay eine Kette gesichtet.

Fotos, Beschreibung, Gewicht ist angegeben.

Zwischen den Zeilen steht jedoch, "Gebe die Kette nicht unter 14 Euro pro Gramm"

Das auch noch in Russisch (dem Benutzernamen nach ist der Verkäufer auch ein Russe).

Der Artikel läuft aber ab 1 Euro und auch ohne offiziellen Midestpreis.

Die Frage ist also: ist so ein im Text genannter Mindesrpreis gültig, allgemein und insbesondere in einer Fremdsprache?

Ich bezweifle aus eigener Erfahrung sehr stark, dass es bei über 2000 Euro endet, damit dürfte man mit den Schwierigkeiten rechnen.

Man fragt sioch also, ob man trotz einer solchen Angabe auf der sicheren Seite ist. Schließlich hätte der Verkäufer den Mindestpreis ja auch einstellen können, als Startpreis oder als unsichtbaren Mindestpreis.

Wenn diese Zusatzangabe irrelevant ist, dann würde sich der Gang zum Inkassobüro/Anwalt je nach Preis schon lohnen.

Was meint ihr dazu?

MfG
i.mer

pcbastler1 i.mer „Ebay:in der Beschreibung versteckter Mindestpreis gültig?“
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(dem Benutzernamen nach ist der Verkäufer auch ein Russe).



Nach dem Benutzernamen kannst Du nicht gehen. Meine Frau verkauft unter einem englisch klingenden Namen und stammt trotzdem aus D.
i.mer pcbastler1 „ Nach dem Benutzernamen kannst Du nicht gehen. Meine Frau verkauft unter einem...“
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Der Benutzername ist ein russischer Insider-Spruch, der hauptsächlich in bestimmten Netzforen kursiert und mit sehr großer Wahrscheinlichkein auf einen "Russen" zwischen 20 und 30 schließen läßt. Die verkauften Artikel eigentlich auch (immerhin über 200 Verkäufe, 300 Punkte und 100% positiv).

Aber wir schweifen von Thema ab. Ob Russe oder nicht, offensichtlich ist der Zielkreis des Angebots russischsprrachig.

Das ist grundsätzlich auch kein Problem, schließlich gibt es etwa Poweseller, die Musik und Videos aus russlang in großen Stil bei Ebay verkaufen. Die Kurzbschreibung ist auf Deutsch, danach kommt dann die komplette Beschreibung auf Russisch, etwa mit Titelauflistung etc.

Doch Rechtliches ist immer auf Deutsch, so sollte es wohl auch sein.

gelöscht_84526 i.mer „Ebay:in der Beschreibung versteckter Mindestpreis gültig?“
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Verlinke doch mal. Dann kann man sich eher ein Bild machen.

Gruß
K.-H.

i.mer gelöscht_84526 „Verlinke doch mal. Dann kann man sich eher ein Bild machen. Gruß K.-H.“
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Da steht was von Handarbeit, Punzierung, Länge, Dicke, Breite, Gewicht.

Dann dieser Passus "Ich will 14 Euro pro Gramm, billiger gebe ich es nicht ab"

Dann steht wieder in Deutsch, dass sie wenig getagen, neuwerting und ohne Beschädigungen ist.

Und dass es sich um den Privatverkauf handelt.

Mehr Bild machen ist beim Original auch nicht drin :)

Olaf19 i.mer „Da steht was von Handarbeit, Punzierung, Länge, Dicke, Breite, Gewicht. Dann...“
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Merkwürdig, dass er dann nicht einfach das Gewicht x Euro multipliziert und das Ergebnis als Mindestpreis angibt :-)

Warum verlinkst du die Auktion hier nicht? Ich hätte mir das auch gern einmal im Original angesehen.

CI
Olaf

dein.nachbar Olaf19 „Merkwürdig, dass er dann nicht einfach das Gewicht x Euro multipliziert und das...“
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"Warum verlinkst du die Auktion hier nicht?"

Warum wohl...:-)

Zitat i.mer:
"Wenn diese Zusatzangabe irrelevant ist, dann würde sich der Gang zum Inkassobüro/Anwalt je nach Preis schon lohnen."


Oder lies die Kommentare hier...
Er will wohl nicht, dass ihm jemand zuvor kommt.

i.mer dein.nachbar „ Warum verlinkst du die Auktion hier nicht? Warum wohl...:- Zitat i.mer: Wenn...“
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Nachden der Prei den Schnäppchenbereicht verlassen hat und schon recht nah an der Vorstellung des Verkäufers ist:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=260299395094&

peterson i.mer „Ebay:in der Beschreibung versteckter Mindestpreis gültig?“
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Glaubst Du im Ernst, daß die Ausgabe RA usw. lohnend ist?
Vergiß den Mist und spar Dein Geld.

Man könnte ja auch den Spieß umdrehen.
Du bietest 13,99 EUR und sagst dann, Du willst es nicht und der hat die Gebühren.

i.mer peterson „Plödsinn“
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naja, 13,99x150 ist immer noch 2098 Euro, wenn er sich das anders überlegt und zusagt, dann ist das für mich auch nicht mehr lustig ;)

dein.nachbar i.mer „Ebay:in der Beschreibung versteckter Mindestpreis gültig?“
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"Man fragt sioch also, ob man trotz einer solchen Angabe auf der sicheren Seite ist."


Man fragt sich eher, mit welcher Dreistigkeit Du hier Anfragen in betrügerischer Absicht stellst.
Du weißt doch, wie es gemeint ist, warum fragst Du?

Vor dem Hintergrund ist aber wenigstens verständlich, warum Du nicht auf die Aufforderung von King-Heinz (um 16:31) eingehst.
Wäre ja ärgerlich, wenn hier noch jemand so charakterlos wäre und Dir die Gelegenheit wegschnappen würde, woll?

i.mer dein.nachbar „Bäh!!“
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Nicht aufregen, der Doktor kommt gleich.

Aber vielleicht erklärts du mir doch, worin die betrügerische Absicht besteht, bevor der Dok dir die Beruhigungsspritze verpasst.

Ebay hat gleich zwei Werkzeuge eigebaut, um die Verkäufer von zu niedrigen Preisen zu schützen - den Startpreis und den (verdeckten) Mindestpreis.

Der Verkäufer (der über 300 Bewertungen hat, davon über 200 ans Verkäufer) weiß es bestimmt, nimmt diese Möglichkleiten aber nicht wahr. dafür schreibt er die Bedingung in die BEschreibung rein, mitten im Text, auf Russisch.

Zumindest gegenüber Ebay liegt schon mal ein Vertragsbruch vor, da die vereinbarten Gebührenstruktur umgegangen wird.

Und nicht jeder Käufer muss Russisch können.
Wenn einer da mitbietet und dann vergeblich auf die per Vorkasse bezahlte Ware wartet, wie nennst du das denn?

Ich wollte nur wissen, wie die Rechtslage bzw. die bekannten Urteile in Ähnliche Fällen sind. Erst vor kurzen gab es hier eine Schlagzeile wegen des 12000-Euro-Bootes. Dort hat der Verkäufer das so ähnlich gemacht. Nur gab es dort keinen Hinweis auf Russisch...


P.S. Dein Nick ist übrigens Käse, solche Bähh-Nachbarn hat nicht jeder ;)

libertè i.mer „Nicht aufregen, der Doktor kommt gleich. Aber vielleicht erklärts du mir doch,...“
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Hallo,
ne, war das denn auch auf Ebay mit dem 12.000€ Boot?

dein Link steht aber immer noch aus "i.mer................"



mfg
Liberté
;~|

dein.nachbar i.mer „Nicht aufregen, der Doktor kommt gleich. Aber vielleicht erklärts du mir doch,...“
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Wer regt sich denn auf? Ich sicher nicht, Leute wie dich gibts wie Sand am Meer. Und deine erbärmlichen Rechtfertigungsversuche erzähl besser jemandem, der sich die Hose mit der Kneifzange anzieht, kleiner Mann.


"Dein Nick ist übrigens Käse, solche Bähh-Nachbarn hat nicht jeder ;)"

Stimmt, solche Nachbarn hast du sicher nicht. Das liegt aber daran, dass du in der Alochstr. in Versag**hausen lebst. ;-)

malteserfalk dein.nachbar „klar, i.mer :-D“
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Hm... scheint so, als ob ich da manches nicht weiss was die andern für selbstverständlich voraussetzen. Aber auf die entscheidende Frage ist ja keine der Antworten hier eingegangen: nämlich, ob eine Preisangabe bindend ist, die im Beschreibungstext steht? Gewiß, es gibt die Ebay-Regeln, aber Ebay will ja auch verdienen, keine Frage und die Verkäufer wollen so wenig wie möglich an Gebühren bezahlen. Darüber hinaus gibt es ja meines Wissens nach die Möglichkeit, Mindestpreise zu nennen, nicht für jede Kategorie und ob Schmuck darunter fällt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Also nochmal die entscheidende Frage: Ist ein im Beschreibungstext genannter Preis oder eine andere Bedingung - unabhängig von Ebay's Regeln, Gebühren, etc. rechtlich verbindlich?

Freundliche Grüße!

i.mer malteserfalk „Hm... scheint so, als ob ich da manches nicht weiss was die andern für...“
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Hm... scheint so, als ob ich da manches nicht weiss was die andern für selbstverständlich voraussetzen

Geht mir genau so. Ich habe eine Frage gestellt und es kommen so tolle Antworten, wie von dein.nachbar, die nur auf Beleidigung abziehlen, nichts zum thema beitragen und nur noch frecher werden, wenn man es ihnen mit der gleichen Münze zahlt.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die schlimmsten Trolle von heise auf Nickles verbannt werden. ;)

Ich habe diese Frage in zwei weiteren Foren gestellt und gaanz andere Antworten erhalten, und diese Erfahrung macht man nicht zum ersten Mal. Ob's Herrn Nickles und Wölfer freut?

Ich bin jedenfalls froh, dass mein.nachbar nicht in meiner Alochstr. wohnt (as hoffe ich doch sehr).
dein.nachbar i.mer „ Geht mir genau so. Ich habe eine Frage gestellt und es kommen so tolle...“
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"Ich habe diese Frage in zwei weiteren Foren gestellt und gaanz andere Antworten erhalten"

Da musst du es ja sehr eilig haben. Läuft das Angebot bald aus? ;-)

i.mer dein.nachbar „ Ich habe diese Frage in zwei weiteren Foren gestellt und gaanz andere Antworten...“
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Was ist daran so witzig? Ja, und wenn schon. Wenn man schon bei drei Fachätzten drei verschiedene Diagnosen bekommt... Aber das ist schon sehr OT.

Wenn du nichts zum Thema beitragen kannst, dann lass es bitte ganz sein, ok?

peterson malteserfalk „Hm... scheint so, als ob ich da manches nicht weiss was die andern für...“
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Ist ein im Beschreibungstext genannter Preis oder eine andere Bedingung - unabhängig von Ebay's Regeln, Gebühren, etc. rechtlich verbindlich?

Ja.
Das sind die AGB des Verkäufers, auch wenn da nicht AGB drüber steht.
Wie rechtmäßig diese AGB letztendlich ist, entscheidet im Fall des Falles wieder nur ein Richter.
i.mer peterson „Also nochmal die entscheidende Frage:“
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OK, und dass die ganze Beschreibung in Deutsch und dieser eine - eigentlich entscheidene - Satz in Russisch ist, ist auch in Ordnung?

peterson i.mer „OK, und dass die ganze Beschreibung in Deutsch und dieser eine - eigentlich...“
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Was glaubst Du wohl, warum ich nix in Italien kaufe?

Riiiiiiiiiichtig.
Ich kann kein Italienisch.

i.mer peterson „Wenns ein Russe ist?“
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Ja, und ich bin in Deutschland, kaufe bei Ebay.de ein.

Finde dort einen ebenfalls in Deutschland gemeldeten Verkäufer, der einen Artikel in Deutsch bewirbt und dann eine einzelne Bediengung nicht auf Deutsch stellt.

Und?

Max Payne i.mer „Ja, und ich bin in Deutschland, kaufe bei Ebay.de ein. Finde dort einen...“
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Sowas nennt man "Arglist".

Wenn du viel Zeit und Geduld hast, kannst Du ja versuchen deswegen einen Prozess zu führen. Mir persönlich wäre aber die Zeit zu schade.

i.mer Max Payne „Sowas nennt man Arglist . Wenn du viel Zeit und Geduld hast, kannst Du ja...“
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Bei dem Preisunterschied, wie aktuell - Ja, mir auch. ;)

Olaf19 malteserfalk „Hm... scheint so, als ob ich da manches nicht weiss was die andern für...“
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Ist ein im Beschreibungstext genannter Preis oder eine andere Bedingung
- unabhängig von Ebay's Regeln, Gebühren, etc. rechtlich verbindlich?

Ja, auf jeden Fall - denn wenn du einen Artikel bei ebay einstellst, sei es als Sofortkauf oder als Auktion, dann ist das im juristischen Sinne ein Angebot, das durch die Annahme seitens eines Drittens zum Rechtsgeschäft wird.

Wenn du dagegen einen Artikel in der Zeitung inserierst, dann ist das lediglich eine Einladung zum Angebot ("Invitation ad offerendum").

CU
Olaf
i.mer Olaf19 „Angebot < = > Einladung zum Angebot“
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Ja, es sit ein Angebot, aber wenn der Preis etwa bei 2000 Halt macht und ich dann von Ebay die Sie-Haben-Die-Konkurrenz-Geschlagen-Mail bekomme, dann steht "Rechnung" und zwei Tausen Euro.

Und in der Beschreibung was anderes...

Naja, sieh dir das mal an:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=260299395094&

Olaf19 i.mer „Ja, es sit ein Angebot, aber wenn der Preis etwa bei 2000 Halt macht und ich...“
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Meine Antwort bezog sich auf die Frage von Malteserfalk :-)

Bin übrigens erstaunt dass es so einfach war, die kyrillischen Buchstaben hier einzubauen - hoffentlich könnt ihr das alle lesen: я хотеть 14 евро за грамм... дешевле не отдам...

Und als halbwegs gebildeter, polyglotter Mensch weiß man natürlich, dass das nichts anderes heißt als: "Gebe die Kette nicht unter 14 Euro pro Gramm her" :-D

Ganz ehrlich - wenn ich ebay wäre, würde ich den Kerl rauswerfen. Das ist wirklich unverschämt, sich in Deutschland anzumelden, bei ebay.de eine deutschsprachige Auktion einzustellen und dann einen wesentlichen Vertragsbestandteil derart zu "verklausulieren".

Ich starte doch auch nicht auf ebay.ru eine Auktion - könnte ich mir ja von jemand ins Russische übersetzen lassen! - und wechsele plötzlich auf Deutsch, wenn es interessant wird, auf dass auch ja keiner die Chance hat, mich zu verstehen.

Ja, rein juristisch hättest du wohl die Möglichkeit gehabt, im Fall der Fälle den Verkauf der Kette auf dem Klageweg zu erzwingen - aber wie Peterson schon ganz zu Anfang schrieb, dieser Aufwand wäre natürlich völlig unverhältnismäßig.

CU
Olaf

i.mer Olaf19 „я хотеть 14 е“
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Und was hat der Link jetzt anders gemacht, war meine Beschreibung nicht vollständig genug, hatte ich nicht genau das hingeschrieben? ^_^
Das war @ King-Heinz


Zum Verkäufer: Na klar, er zielt ja auf Russen ab, kaum ein Nichtrusse würde sich eine 583er Kette mit 152 Gramm kaufen ;)
Außerden hat ja jeder Käufer die Möglichkeit, nachzufragen, wenn er etwas entdeckt, was er nicht versteht. Deshalb war ich mir unsicher.

Unverschämt finde ich, dass der Typ so die gebühren umgeht. Ich glaube, ich petze gleich ;)

Andererseits muss jeder kleine russischsprachige Onlienshop ja auch Impressum, Abwicklung etc. in Deutsch anbieten und Russich ist dann höchstens optional.

Olaf19 i.mer „Ach ja...“
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Und was hat der Link jetzt anders gemacht, war meine Beschreibung
nicht vollständig genug, hatte ich nicht genau das hingeschrieben?

Der Mensch ist ein Augentier :-)

Deine Beschreibung war schon okay, aber es ist ganz was anderes, wenn man sich selbst - im buchstäblichen Sinne! - ein "Bild" davon machen kann.

CU
Olaf
trilliput Olaf19 „ Der Mensch ist ein Augentier :- Deine Beschreibung war schon okay, aber es ist...“
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Bin mal gespannt, ob meine Top-Kunden-Beschwerde auch was bringt ;)

Das dumme bei Ebay - man kann nur die Nummern melden, aber ohne Kommentar.

Max Payne i.mer „Ebay:in der Beschreibung versteckter Mindestpreis gültig?“
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Die Auktion ist eh gepusht:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=260299395094&aid=i***a&eu=oSl%2F2oR1DkL7xDqxfSyqecJE%2BfnKJmzO&ssPageName=PageBidderProfileViewBids_None_ViewItemLink

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