News: Zwei einstweilige Verfügungen
Kim Schmitz wollte Heise Berichterstattung verbieten
Michael Nickles / 9 Antworten / Baumansicht
[mn] Der momentan in Untersuchungshaft befindliche Internet-Unternehmer Kim Schmitz hat offensichtlich versucht, für ihn unangenehme Berichterstattung in der deutschen Fachpresse zu verhindern.
Das geht aus einer aktuellen News von Heise hervor. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Megaupload Ltd. aus Hongkong vom 9. Januar 2012 durfte Heise nur noch eingeschränkt über Megaupload berichten.
Aufgeregt hat sich Megaupload anscheinend vor allem weil Heise berichtet hat, das Megaupload Teilnehmer bezahlt, die besonders beliebte Dateien uploaden. So ein Belohnungsprogramm gab es laut Heise bis Ende Juli 2011. Es soll dann stillschweigend eingestellt worden sein.
Heise hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Am Freitag gab es eine übereinstimmende Erledigungserklärung, die beiden Parteien erklärten den Rechtstreit in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg als erledigt.
Die Verfahrenskosten wurden von Megaupload übernommen. Das Kapitel mit Megaupload ist für Heise damit allerdings noch nicht endgültig abgeschlosssen. Kim Schmitz hat am 15. Dezember 2011 beim Landgericht Köln eine weitere einstweilige Verfügung gegen Heise erwirkt.
Er will verhindern, dass Heise weiterhin behauptet er sei ein "vorbestrafter deutscher Unternehmer", der in Deutschland wegen Insiderhandel verurteilt worden war". Heise konnte allerdings einen Aufschub dieser einstweiligen Verfügung erreichen, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das wird wohl Ende Februar bei der mündlichen Verhandlung passieren.
Michael Nickles meint: Dass Schmitz von einem angeblichen "Belohnungsprogramm" nicht wissen will, ist logisch. Das dürfte nämlich einer der zentralen Punkte der Anklage sein, wenn es in den USA zum Prozess gegen Megaupload kommt. Die zweite Einstweilige Verfügung ist vergleichsweise ein "Gimmick".
Absurd dabei: es ist Tatsache, dass Schmitz ein vorbestrafter Unternehmer ist und es ist Tatsache, dass er wegen Insider-Handels verurteilt wurde. Wie kann es sein, dass es verboten wird, etwas zu berichten, das der Wahrheit entspricht?
Anscheinend gibt es für Verbrecher eine Möglichkeit einen Verbotsantrag zu erwirken, in dem sie behaupten, dass sie inzwischen nichts mehr verbrochen haben. Oder sie behaupten, jemand würde nur über ihre alten Sünden berichten um sie dauerhaft zu Entwürdigen.
„Kim Schmitz wollte Heise Berichterstattung verbieten“
Mal ganz doof und bescheiden dazwischen gefragt - was genau ist daran jetzt so schlimm? Wenn diese "beliebten Dateien" dazu führen, dass der Anbieter neue Kunden bekommt bzw. Bestandskunden dableiben, finde ich es eigentlich ganz nachvollziehbar, dass der Anbieter sich das etwas kosten lässt.
Absurd dabei: es ist Tatsache, dass Schmitz ein vorbestrafter Unternehmer ist und es ist Tatsache, dass er wegen Insider-Handels verurteilt wurde. Wie kann es sein, dass es verboten wird, etwas zu berichten, das der Wahrheit entspricht?
Zweischneidig. Wenn ich vorbestraft wäre und meine Strafe abgebüßt hätte, würde es mir genau so stinken, wenn irgendwelche Wichtigtuer ständig in alten Geschichten herumstochern würden. Das könnte man in der Tat als "Anschlag auf die Persönlichkeitsrechte" werten. Wenn die Berichterstattung allerdings der Wahrheit entspricht und sachlich vorträgt, sollte der Grundsatz der Pressefreiheit in diesem Fall höher bewertet werden.
CU
Olaf
„Dass Schmitz von einem angeblichen ...“
Es geht nicht um alten Geschichten. Sondern wer SPRICHT, letzt endlich die Wahrheit.?
Tja Rapidshare oder Gnutella und und noch mehr Geiz macht Reich, auf kosten anderer, ist eine umgekehrter trugschluss.
Gruesse
Sascha
P.S. Jeder auf diese Welt kann wissen wo die Server sind. Nur wo letzt, die feigheit besitzt das ehrliche zu sagen. Ist nicht schwer :-O
„Dass Schmitz von einem angeblichen ...“
Das Problem von Megaupload und Herrn S. ist, dass sie ja bei jeder Gelegenheit betonen und betont haben dass sie nichts dafür können wenn ihre Benutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen - man versucht sich sozusagen als "Opfer" zu positionieren. Wenn nun rauskommt, dass sie das mit einem Belohnungssystem angefeuert haben, gehen ihnen ganz schnell sämtliche Ausreden aus.
Zweischneidig. Wenn ich vorbestraft wäre und meine Strafe abgebüßt hätte, würde es mir genau so stinken, wenn irgendwelche Wichtigtuer ständig in alten Geschichten herumstochern würden.
Der Typ lässt keine Gelegenheit aus, sich öffentlich darzustellen. Dementsprechend war auch seine damalige Verurteilung in allen Medien ein Thema - und ist vor dem Hintergrund der jetzigen Ereignisse natürlich wieder aktuell.
Wenn es in der aktuellen Berichterstattung um etwas Anderes ginge würde ich Dir und Ihm eventuell Recht geben, aber so ist es einfach nur lächerlich.
„Mal ganz doof und bescheiden dazwischen ...“
Das muss er wohl jetzt sein. Scheint endlich fertig. Der Radiergummi fürs Web.
„Mal ganz doof und bescheiden dazwischen ...“
N'Abend Bot, und sorry für die späte Antwort - hatte den Thread zuletzt irgendwie übersehen.
Gibt auch weiter nichts mehr zu sagen, außer dass du mich mit deiner Argumentation in beiden Punkten voll überzeugt hast. Erst einen auf weiße Weste machen und dann andererseits mit einem Belohnungssystem urheberrechtlich geschütztes Material wie ein Magnet anziehen, das passt ebenso wenig wie einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen wollen und gleichzeitig immer munter in allen Pötten weiterrühren wollen.
THX
Olaf
„Kim Schmitz wollte Heise Berichterstattung verbieten“
Wie geht dass, das einer aus Hong Kong einer deutschen Firma eine einstweilige Verfügung "verpasst" und deutsche Gerichte spielen da mit.
„Wie geht dass, das einer aus Hong Kong einer ...“
naja, ausländer sind nicht rechtsfrei. Wenn dein geschäftspartner in Ausland was vermasselt, muss er dabei auch die Landesgesetze befolgen und je nach Ausführung auch die deinen.
„Wie geht dass, das einer aus Hong Kong einer ...“
Ganz ehrlich: so abwegig finde ich das nicht, zumindest leichter vorstellbar als in umgekehrter Richtung. Ein Deutscher, der Rechtsansprüche an einen Chinesen hat, dürfte vor einem dortigen Gericht wohl auf Granit beißen...
Wenn aber jemand aus Hongkong einen Rechtsanwalt beauftragt, dieser einen Korrespondenz-Kanzlei in Deutschland einschaltet und diese glaubhaft machen kann, dass der deutsche Geschäftspartner tatsächlich unrechtmäßig gehandelt hat, dann ist es für mich durchaus vorstellbar, dass die bei Gericht ein entsprechendes Urteil erwirken.
Vielleicht bin ich aber auch einfach nur von Vorurteilen zerfressen, dass ich ernsthaft annehme, dass das deutsche Rechtssystem so viel korrekter ist als das chinesische *g*.
CU
Olaf
„Kim Schmitz wollte Heise Berichterstattung verbieten“
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