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News: Hamburger Landgericht hat geurteilt Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigDie "Abmahnindustrie" darf sich über ein Urteil des Hamburger Landgerichts freuen. Das hat jetzt entschieden, dass auch Email als Zustellungsform bei Abmahnungen zulässig ist. Christian Solmecke, von der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in Köln:
"Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält. Inzwischen versenden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail. Das LG Hamburg hat dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich." Es gibt also bereits erste Vorfälle, bei denen von der neu zulässigen Methode Gebrauch gemacht wird. Bereits im Juli 2009 hab es einen Fall, der vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09). Der Sachverhalt des Rechtsstreits war so: Der Kläger mahnte ein Internet-Branchenportal wegen der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Fachanwalt für Markenrecht" ab. Die Besonderheit dabei: die Abmahnung wurde einzig und allein per E-Mail an das Branchenportal verschickt wurde. Eine Kopie des Schreibens schickte der Anwalt per Blindkopie an einen Sozietätskollegen. Dort kam die E-Mail auch an. Der Beklagte behauptete allerdings, die E-Mail nicht erhalten zu haben. Er erklärte, sie sei von der "hausinternen Firewall" abgefangen worden. Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Anschließend stritten die Parteien aber über die Kosten des Verfahrens. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die von einer Firewall abgefangene E-Mail als "zugegangen" zu beurteilen sei und dass das Risiko, dass eine solche E-Mail verloren gegangen sei, ganz bei dem Abgemahnten läge. Christian Solmecke: "Dem Gerichtsurteil nach sah das Gericht keine Probleme darin, dass die Abmahnung lediglich per E-Mail versandt worden war. Problematisch in unseren Augen ist, dass das Gericht eine solche Abmahnung auch als zugegangen ansieht, wenn der Empfänger sie aufgrund widriger Umstände gar nicht bewusst wahrgenommen hat. Eine Firewall, ein überaktiver Spamfilter oder ein nicht abgerufener E-Mail-Account reichen da bereits aus, um zu verhindern, dass der Abgemahnte Kenntnis nimmt und Fristen einhalten kann." Die Kanzlei Wilde Beuger und Solmecke warnt aus diesem Grund vor Abmahnungen, die nur per E-Mail verschickt werden, und rät zumindest allen Geschäftsleuten, ihre E-Mail-Post täglich zu sichten. Das gilt sicherheitshalber auch für den Inhalt des Spamfilters. Michael Nickles meint: Wenn ich "Hamburger Landgericht" höre, dann wird es mir immer mulmig im Bauch. Der Laden ist ja schon öfters mit seinen "Abzocker-freundlichen" Urteilen aufgefallen. Gerade die "Massen-Abmahner" werden sich über das Urteil logischerweise freuen - damit fallen die Portokosten flach. Erschreckend ist die Sache allerdings auch im Fall "normaler" Abmahnungen. Konkret kann es sich zeitlich also kaum noch jemand leisten, mehrere "Email-Konten" zu haben, die täglich gecheckt werden müssen. Und auch die Spammer haben gewonnen. Was nützt mir ein Spam-Filter, wenn ich den rausgefilterten Mist dennoch täglich lesen muss, weil ja eine Abmahnung dabei sein könnte? Ein gewichtiges zweites Urteil fehlt noch. Und zwar, dass es auch okay ist, wenn aus der Betreffzeile einer Email nicht erkennbar hervorgeht, dass es sich um eine Abmahnung handelt. Dann müssen wir auch jeden Email-Inhalt mit Titel wie "Günter fickt Dich aus München" gründlich durchlesen. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigHallo.
Vielleicht hat der Richter privat auch eine Abmahnkanzlei, oder ist sonst irgendwie damit verbandelt. Gruß Jogi Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigWohin dümmlicher Richtermeinungen führen können, wissen wir ja spätestens seit dem Skandal-Urteil gegen Felix Somm von Compuserve.
Gottlob lässt unser Rechtssystem aber noch immer Einzelfallentscheidungen zu. Hinweise auf andere Urteile bringen gar nichts, wenn man sich dagegen wehrt. Ich kenne einen ehemaligen korrupten Staatsanwalt, der im Zuge einer Disziplinarmaßnahme als Staatsanwalt des Amts enthoben und dann als Bezirksrichter "strafversetzt" wurde. Sogar ein Justizminister konnte gefeuert werden. Also, ruhig Blut bewahren... Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigVorsicht die Äußerung provoziert geradezu zur Abmahnung, auch wenns den Eindruck erweckt das der Richter nicht koscher zu sein scheint. Ich jedenfalls lese jede Spam Mail aufmerksam, weil ich immer in der Angst lebe was wichtiges zu verpassen. Viele Grüße von Monk
Gruß Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässig Ich jedenfalls lese jede Spam Mail aufmerksam, weil ich immer in der Angst lebe was wichtiges zu verpassen.
Irgend wann wird deine Neugier bestraft. gruß weka Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigwieso ich bestraft, geht nicht ist der Rechner meiner Frau. Man soll ja immer sicher surfen!
Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigUnd wer hat die Mühe, das vervierte System neu aufzusetzen, bzw. das Image zu überspielen? - lass mich raten - sicherlich du.;-))
Gruß weka Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässig"Unser" Landgericht hier in Hamburg ist wirklich der Knaller... da fällt einem bald nichts mehr zu ein.
Wie viele blöde Telefaxe verschickt unsere Firma tagtäglich, die dann irgendwo beim Lieferanten in eine Ritze fallen oder im Altpapier oder auf einem völlig falschen Schreibtisch landen - "haben wir nie bekommen". Und das alles nur, weil diese Scheiß-Faxe als "juristisch korrekt" gelten, E-Mails hingegen nicht. Aber wenn die Abmahnmafia ins Spiel kommt, gilt das alles plötzlich nicht mehr... die dürfen nun auf einmal auch E-Mails verschicken, und schon gilt das unter Juristen bislang immer als schief angesehene Medium als salonfähig. Mike, einige deiner Schlussfolgerungen finde ich trotzdem nicht ganz stichhaltig... Gerade die "Massen-Abmahner" werden sich über das Urteil logischerweise freuen - damit fallen die Portokosten flach. Machen die Portokosten nicht einen verschwindend geringen Anteil des Streitwertes aus? Holt man sich die nicht sowieso in der Kostenabrechnung vom Abgemahnten wieder? Konkret kann es sich zeitlich also kaum noch jemand leisten, mehrere "Email-Konten" zu haben, die täglich gecheckt werden müssen. Mehrere E-Mail-Konten zu checken dauert doch nicht länger als nur ein einziges? Und auch die Spammer haben gewonnen. Was nützt mir ein Spam-Filter, wenn ich den rausgefilterten Mist dennoch täglich lesen muss, weil ja eine Abmahnung dabei sein könnte? Das muss ich sowieso - es können immer wichtige Sachen dabei sein, nicht nur Abmahnungen. Außerdem, was haben die Spammer davon für einen Vorteil? Wer schon eine Spamfilter einsetzt, der wird auf solche Mails auch dann nicht reagieren wenn er sie manuell durchsehen muss. Vom Lesen allein haben die Spammer keinen Gewinn. Wie all dem auch immer sei - das Urteil ist ganz großer Müll. Ich bin für die ersatzlose Auflösung des Landgerichts Hamburg... CU Olaf Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigMachen die Portokosten nicht einen verschwindend geringen Anteil des Streitwertes aus? Holt man sich die nicht sowieso in der Kostenabrechnung vom Abgemahnten wieder?
Massenabmahner arbeiten mit der Drohkulisse, und können gar nicht jeden Prozess verfolgen daher sitzen viele es auch aus und wenn sie ein Anwalt einschalten wird verhandelt und dann geht es um die gesamtsumme(ebensowenig glaub ich das die hier angesprochene Spezis diese unkosten senkt). Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigEin gewichtiges zweites Urteil fehlt noch. Und zwar, dass es auch okay ist, wenn aus der Betreffzeile einer Email nicht erkennbar hervorgeht, dass es sich um eine Abmahnung handelt.
Ich habe schon reichlich Spam wo mahnung/abmahnung in betreff steht muss ich dort auch den Anhang öffnen? Ich finds einen Witz, und ne lizenz zum Gelddrucken den unwidersprochene Abmahnungen sind "böse", und erhöht deren Chanchen um ein vielfaches. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigHallo,
ich meine, Hamburg ist nicht der Rest der Welt, vielleicht trifft es einmal genau diese gutgläubigen Richter, dann wissen sie was sie angerichtet haben. Kann man nur hoffen, ihnen wird dann auf die gleiche weise Recht gesprochen. Urteil hin oder her, was in den Spamfilter geht, wird gnadenlos vernichtet, auch auf dem Server, werde mich hüten, einen unbekannten Dateianhang zu öffnen und mir das System verseuchen. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigAuszug:
"die Abmahnung wurde einzig und allein per E-Mail an das Branchenportal verschickt wurde." Ist wohl ein erstellter Satz zwischen zwei Bieren ? ;-) Gruss. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigIn welcher Welt Leben die denn!?
Solche Richter sind ja befangen und müssen auf ihre Seriösität überprüft werden. Das Urteil ist per se unzulässig und gehört instantan vor ein höheres Gericht. Beim Führerschein soll es ja einen Idiotentest geben. Richer die soetwas beschließen, sollten auch einen Test beim Amts Psychologen durchlaufen.. ..Ob sie noch die psychologische Reife haben ein solches Amt ausführen zu dürfen. Das ist ja nicht nur einseitig, sondern ein gefährlicher Freibrief. Ein Gefälligkeits Urteil. Niemand ist gezwungen seine Emails zu kontrollieren. Man kann jeden Mailer instantan kündigen oder weiterlaufen lassen ohne es weiter zu betreuen. Beim häuslichen Post Briefkasten ist dies völlig anders. Das ist kein technicher und modischer Service. Den gibt es schon Jahrhunderte oder länger. Es versteht sich von selbst: Jegliche rechtlich relevante oder gar Amtliche Dinge haben per normaler Post zu erfolgen! Entscheidendes sogar Zwingend mit Empfangsbestätigung. So gesehen sollte man als Privatperson garkein offizielles E-Mail Fach mehr haben. Was die da beschlossen haben ist ja Russiches Roulette, ein Damoklesschwert für kleinere Unternehmen oder Betriebe! Für Privatpersonen wohl auch? Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigHallo,
das erinnert mich an einen Behördenbrief per Einschreiben, den die PIN in meiner Abwesenheit unter den Fußabsttreicher gelegt hatte. Tolle Zustellung. Ich reinige meinen Abstreicher nur bei Notwendigkeit. Gruß weka Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigWer muss dann im Streitfall nachweisen, dass die Email abgeschickt oder angekommen ist. Email ist kein sicheres Übertragungsmedium, es ist weder zerifiziert mit Signatur noch sicher.
Wie sieht es aus, wenn die Abzockerindustrie dies als Präzidenzfall sieht und behauptet alle Emails innerhalb der Widerspruchsfrist verschickt zu haben, aber kein Geschädigter erhält je eine Email. Man könnte sonst rechtzeitig kündigen. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigDie fehlenden Garantieren (weder Zeitlich, noch über den Empfang überhaupt) bei der Email als Übertragungsmedien sehe ich auch als das Hauptproblem. Ich denke allerdings nicht, daß eine Übermittlung ohne Nachweismöglichkeiten rechtlich Bestand haben kann...
Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigNaja, das sind eben richterliche "Hamburger". Diese Abzweigung der Gewaltenteilung entpuppt sich immer mehr als als willkürlich freischaffendes Völkchen. Da bleiben erhebliche Zweifel inzwischen an der juristischen Ausbildung. Am sichersten dürfte wohl sein, den Internetanschluss zu kündigen.
Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässig"Da bleiben erhebliche Zweifel inzwischen an der juristischen Ausbildung"
Richtig, aber -- kein Schelm wer noch etwas Anderes vermutet.. Den Internetanschluß kündigen, Hmm - wenn man die UnLogik der Richter weiterspinnt könnte die Abmahnung dennoch als Zugestellt gelten. Der Zusteller schickt die an irgendeine Mailadresse. Kann ja einfach behaupten, die vorher so von dem Abgemahnten erhalten zu haben. Irre! Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigNaja ok, 'Hamburger Landesgericht'.
Es gibt noch viele andere 'Landesgerichte', und ob die alle dem Urteil folgen, sei mal dahingestellt (und zu bezweifeln)! Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigDas zweite Urteil, von dem du sprichst, ist doch gar nicht nötig. Die Spammer haben ohnehin gewonnen. Wenn sie unbedingt wollen, daß ihr Mist gelesen wird, dann sind auch sie in der Lage, das Wort 'Abmahnung' in die Betreffzeile zu schreiben, frei nach dem Motto: ABMAHNUNG ...war gestern, VIAGRA ist heute.
Was ist eigentlich, wenn Trojaner als Anhang unterwegs sind, die dem Empfänger vorgaukeln, es handele sich um den Text einer Abmahnung? Bisher konnte dieser solchen Mist gefahrlos löschen. Doch wehe, es ist kein Trojaner, sondern ausnahmsweise mal eine echte Abmahnung. Oder der umgekehrte Fall. Eine echte Abmahnung, in werlcher die Begriffe 'ficken', 'Viagra' und 'Brust-' und 'Penisvergrösserung' stehen, damit sie auch ganz sicher als Spam angesehen werden, am besten noch über einen dubiosen Mailer verschickt, Dann kann man fast schon sichergehen, daß der Empfänger die Abmahnung nie zu Gesicht bekommen wird und jegliche Frist verstreichen lässt. Immerhin, sie gilt als zugestellt. Kaum auszudenken, was man damit alles anstellen kann. Da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Eure Nine Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigWann werden diese inkompetenten Richter endlich entfernt! Bananenrepublik Deutschland! Ich hoffe dass mal einer mit seinen Freunden S&M oder H&K in einer Abmahnkanzlei aufräumt, dass das endlich mal auf das politsche Parkett kommt. Oh ich habe vergessen, das sind ja auch meist Anwälte.
Grüsse aus der gebeutelten Schweiz. Meine Ansicht: 1. Steuerhinterziehung im kleinen ist nicht OK aber oft auch durch unklare Bestimmungen verursacht! 2. Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Grossen gehört verfolgt und bestraft und zwar ohne Rabatte, auch die Helfer (Banken) gehören bestraft! 3. Nur ein kleiner Prozentsatz der Schweizer arbeitet bei einer Bank. 4. Viele ausländische Banken haben in der Schweiz Niederlassungen und sind nur im internationalen Geschäft tätig, erfüllen also keinen Zweck für die Schweizer Wirtschaft. 5. Warum werden die Caymans und die Kanalinseln und deren Eigentümer USA und GB, etc nicht ebenso attakiert? PS: Ich vermute mal, dass die Veröffentlichung der schweizer Konten von deutschen Politikern, deren Angehörigen, der Parteien und Gewerkschaften sowie deren Funktionäre und Angehörigen wohl eine gute Grundlage für eine Revolution liefern würde. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigDas haben sie ja wieder toll gemacht.
Und was passiert, wenn man die Email wirklich nicht liest ? Ich gehe z.B über T-Online ins Internet, habe aber das T-Online Postfach nicht eingerichtet. Wahrscheinlich würde eine Abmahnung ja zu diesem Postfach geschickt werden. Ich habe aber Postfächer bei GMX. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigwill jemand richtig viel kohle verdienen?
man nehme komplette mailliste des hamburger gerichts, setze die alle als empfänger einer einheitsabmahung und verschicke das - als titel der mail "nigerianische prinzessin viagra" setzen - bin 100% sicher das wird von deren hausiegenem spamfilter abgefangen. oder besser - falls zwischenserver bekannt sind, kann man da mal einen offline nehmen - keine mail kommt an, =$$$$ oder noch besser - man lässt im hamburger gerichtshof ein handy liegen und sms die mahnungen an sämtliche mitarbeiter dahin - das muss $$ geben! Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässig100% Sicher ... vom hauseigenen Spafilter, entschuldigung Spamfilter erkannt...
Das würde ja auch heißen, das Du Glaubst, das das Verkehrsgericht Ham ralitätsnahe Urteile fällen könnte. |-)) Die Handy/Mobile - Idee gefällt mir, zumal ja jetzt mal wieder einige i Dingsbums auslaufen Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigEs sollte genau jetzt einer einen Wurm schreiben welcher sich per eMail verbreitet und eine Kanzlei vorgaukelt.
Ich stell mir das gerade ungefähr so vor: ---------------------------------------------------------------------------------- BODY Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit senden wir Ihnen eine Abmahnung zu, diese befindet sich in einer Signierten PDF im Anhang. Mit freundlichen Grüßen, Anwaltskanzlei Schlagmichtot END BEGIN_BASE64 Abmahnung_$Date_$Randomnumber.pdf.exe: ...Wurm hier einsetzen....... END Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigund man wird es öffnen MÜSSEN >_< sind die völlig gaga? jemand sollte dagegen klagen!?
wie inkompetent darf man sein, eher man wegen Senilität im Altersheim landet - oder dürfen Richter beliebig inkompetente Entscheidungen treffen? Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigMit ner Nacht drüber schlafen und ner zweiten Quelle find ich es gar nichtmehr so schlimm, abmahnungen in wettbewerbsrecht können auch mündlich unter 4 Augen erfolgen und haben keine sonderlich hohe Bedeutung(hier heißt es meißt nur vorher aussprechen damit man es wenigstens versucht hat, das kommt gut beim richter an).
Für die privatanwender, und die Mp3 abmahnungen hat das urteil keinen Einfluß. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigHier wurden haufenweise richtig gute und auch sachlich vorgetragene Argumente eingebracht. Besonders Nickeline und Conqueror möchte ich da hervorheben.
Und du sagst immer noch "gar nicht mehr so schlimm"? Selbst wenn eine Abmahnung mündlich unter 4 Augen erfolgen kann - was mir übrigens neu wäre - was hat das mit dem Thema zu tun? Eine mündliche Aussage kann wohl kaum in irgendeinem Spamfilter hängenbleiben. CU Olaf Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigDas ist der Witz schlechthin.
Ich frage mich ernsthaft, ob es nicht noch ein paar E-Mail Adressen gibt, die noch aus dem letzten Jahrtausend stammen und die ich mittlerweile Vergessen habe. Na dann mal viel Spass beim Zustellen. Oder anders: "Papier in meinen Briefkasten legen or it didn't happen!" Da hätten die Grün-weißen ja irgendwann viel zu tun. Jeden persönlich abholen, weil er auf eine elekropostalische Abmahnung nicht reagiert hat. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigVielleicht oute ich mich jetzt ja auch als Blödmann,
oder einfach unwissend, weil ich dieses "Juristisch" nicht kapiert habe. PC-..aufgestellt: -Kindergarten -Schule -Senioren.. Alles hinter Router, beim jeweiligen Provider Spamfilter, und nach Anforderung auch noch für einzel PC's filter-damit grade unseriöse Angebote keine Chance haben. Und wenn dann irgendein AbmahnProfi irgenwas aus einer Zufallsliste verschickt und das nicht gelesen wird, gelesen werden kann, ist das rechtsgültig? Und wen trifft dann die Abmahnung? . da fällt mir nur noch ein: Die spinnen,die Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigIch denke wir müssen das etwas gelassener sehen.
Das war ein (1) Urteil vom Hamburger Landgericht. Das ist eine Einzelfallentscheidung. Und das ist was völlig anderes als ein Grundsatzurteil vom BGH oder ähnlich hoch gewichteten Gerichten. Also jeder Einzelfall kann anders entschieden werden. Ich glaube nicht, daß die vor dem BGH damit durchkommen würden. "Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird!" Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigIch denke auch, dass dies eine Einzelfallentscheid war. Bin jetzt auch nicht dem Link gefolgt. Ggf. wäre noch eine Berufung drin.
Und zum Thema Anhang sag ich nur, dass niemand verpfichtet ist, entsprechende Programme auf der Daddelkiste zu haben, um diese zu öffnen. Also wer z. B. PDFs verschickt, der hätte wohlmöglich das Nachsehen, weil nicht das passende Proggi zum Öffnen beim Empfänger am Start ist. Oder eben DOCs etc. pp. Zum Öffnen von EXE-Dateien kann mich auch keiner Zwingen, da die gesamte Fachwelt ausdrücklich und immer wieder wiederholend empfiehlt dies zu unterlassen. Somit darf eine Abmahnung wohl nur in einer normalen eMail in Rich-Text verfasst werden und auch nicht in irgendeinem Anhang "versteckt" sein. redred2x Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigDanke für diese wichtige Information!
Ich habe leider den Eindruck, der Richter weiß offensichtlich nicht, was ein "Email-Konto" ist und wie dieses funktioniert. Wie denn auch, wenn er Emails im Amt von der Sekretärin und möglicherweise zu Hause von der Ehefrau oder vielleicht dessen Stellvertreterin (grins...) vorgelegt bekommt. ha Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigIch finde das ganze Urteil einen Witz, da jeder kleine Handwerker im Extremfall einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines juristisch wirksamen Schriftstücks beauftragen müßte. Selbst Einschreiben mit Rückschein ist keine 100%ige Sicherheit, da dies ja kein Beweis für den Inhalt ist.
Zum Glück wird die Suppe in der Praxis nicht ganz so heiss gekocht. Ein Fax mit qualifiziertem Sendebereicht reicht i.d.R. schon um Richter und Anwälte zu überzeugen. Die gehen realitätsnah davon aus, daß der Absender keinen Grund hat, statt seinem Schriftstück irgendeinen Mist zuzusenden und stufen das meist als glaubwürdig ein. Ich verstehe den Verlierer bei der Sache auch nicht. Zum einen hat der Inhalt der Abmahnung offenbar seine Berechtigung und zum anderen hat er sich ungeschickt verteidigt. Vermutlich wäre die Sache anders ausgegangen, wenn er nix von der Firewall erzählt hätte. Die Mail ist nicht eingegangen, warum auch immer. Kann ihm latte sein. Der Absender ist ja in der Beweispflicht. Und genau so agieren Anwälte in der Regel. Es wird einfach bestritten, egal wie glaubwürdig. Solange nicht das Gegenteil bewiesen wird, funktioniert die Taktik auch. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässighttp://www.internet-law.de/2010/02/muss-der-zugang-der-abmahnung.html
hier ist es etwas besser erklärt ;) Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigDas Ganze kann man dann wohl wie folgt in knappe Worte fassen: Eine schriftliche Abmahnung ist freiwillig, der Abmahnende könnte auch direkt klagen. Daher ist auch unerheblich ob die Abmahnung tatsächlich ankommt. Zumal es keinen Formzwang gibt.
Am Ehesten kann man das wohl mit einem Park-Knöllchen vergleichen: Zahlt man die 5 Euro nicht, gibts keine Mahnung, sondern direkt einen Bußgeldbescheid über z.b. 25 Euro. Der Einwand, die Verwarngeldforderung sei nicht angekommen, zieht nicht. Grund: Das kann Niemand nachhalten, außerdem ist diese Verwarnung freiwillig, die jeweilige Behörde könnte direkt das Bußgeld direkt fordern. Insofern ist das Urteil tatsächlich logisch und nachvollziehbar. Es ist tatsächlich fraglich warum man beweisen muß etwas getan zu haben obwohl man es überhaupt nicht tun braucht. Also: Urteil logisch, Klagegrund offenbar berechtigt. Warum also die Aufregung? Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigAm Ehesten kann man das wohl mit einem Park-Knöllchen vergleichen: Zahlt man die 5 Euro nicht, gibts keine Mahnung, sondern direkt einen Bußgeldbescheid über z.b. 25 Euro. Der Einwand, die Verwarngeldforderung sei nicht angekommen, zieht nicht. Grund: Das kann Niemand nachhalten, außerdem ist diese Verwarnung freiwillig, die jeweilige Behörde könnte direkt das Bußgeld direkt fordern.
Nur das die Politesse, das Knöllchen ausstellen muss ;) Zudem betrifft es nicht das komplette rechtsystem. Die Sache ist die eine Abmahnung hat für beide Seiten eigl. Vorteile, und wenn man sie austeilt ist es in beidseitigen intresse das sie auch ankommt. Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigin Fax mit qualifiziertem Sendebereicht reicht i.d.R. schon um Richter und Anwälte zu überzeugen. [...], daß der Absender keinen Grund hat, statt seinem Schriftstück irgendeinen Mist zuzusenden
Also heute ist es üblich, daß die Sendeberichte die erste Seite des gesendeten Faxes in verkleinerter Form enthalten... Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigAlso heute ist es üblich, daß die Sendeberichte die erste Seite des gesendeten Faxes in verkleinerter Form enthalten...
Avatar von Borlanderantworten Stimmt, darum habe ich ja auch vom "qualifiziertem Sendebericht" geschrieben... den man allerdings auch leicht fälschen kann... Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigHallo,
die Schlussfolgerung ist, dass ehrliche benutzer des internet, sich überhaupt nicht mehr vor den "Geiern" im I-net schützen können, aus dem einfachen Grund, dass diese Geier das I-net besser, perfekter, beherschen, als die jeweilige Statsgewalt, Rechtsordnung!.. -- Bei solchen Überlegungen, wünscht man sich, als gestandener, seriöser Bürger, die gesetzlichen Gegebenheiten des Mittelanters zurück, wo "Verbrecher" einfach gehängt, geköpft, wurden.....zur ghilothine damit.... -- Die demokratischen Gesetze, bevorzugen immer drastischer die verbrcherischen Strukuren, die in jeder Gesellschaft ihre existenz suchen und finden.. Leider, sind es immer die kleinen, fleissigen, Bürger einer Gesellschaft, die von solchen Strukturen benachteiligt werden, oder sogar zum "Untergang" gezwungen werden..... -- Wie lange wird es dauern, bis die verbrecherichen Strukturen "alleine" bleiben werden und sich dann gegeseitig "ausbuten, übertrumpfen" werden? -- Ist das die zukunft der menschlichen gesellschafft??.. -- ich hoffe, es wird ein anderer Weg gefunden !!!!! Wolfgang# Re: Warnung: Abmahnungen auch per Email zulässigwo "Verbrecher" einfach gehängt, geköpft, wurden
Und das sogar recht unbürokratisch ohne langwierige Prozesse oder Papierkram. Die Alte von nebenan nervt? Einfach an der richtigen Stelle was von "Hexe" gesagt und schon hat sich das Problem erledigt. Kein Anwalt, keine Abmahnung, kein Stress... ghilothine Wasdas? Das da vielleicht? Bitte hier anmelden! |
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