Viren, Spyware, Datenschutz 11.250 Themen, 94.777 Beiträge

News: Einigung mit Datenschützern

Google darf für Street View weiterknipsen

Redaktion / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Googles hemmungslose Street View Fotoorgien in Deutschland sorgen zunehmend für Kritik (siehe Datenschutz-Zoff um Google Street View geht weiter). Hamburgs Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar hat Google längst ein Ultimatum gestellt, seinen geforderten Datenschutzbestimmungen zuzustimmen und andernfalls einen Stopp der Kamerafahrten anzustreben.

Nach Ablauf des Ultimatums ist erst mal nicht passiert, jetzt hat Google allerdings endlich reagiert. Laut Pressemitteilung von Johannes Caspar, gab es jetzt eine zufriedenstellende Einigung.

Daten derjenigen, die bei Google Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz einlegen, werden im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht. Eigentlich wurde von Google die Zusage gefordert, den gesamten Rohdatenbestands unkenntlich zu machen.

Ob Google sich an die Abmachungen auch wirklich hält, ist allerdings reine Vertrauenssache. Caspar gesteht in seiner Mitteilung, dass eine Überprüfung der Umsetzung von Widersprüchen durch nationale Datenschutzbehörden in der Hauptniederlassung von Google in den USA nicht möglich ist.

Arge Kritik übt Caspar am aktuellen Bundesdatenschutzgesetz, das aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammt und damit längst vergreist ist.

Caspar: „Der Gesetzgeber ist künftig gefordert, effiziente und vollziehbare Regelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schaffen. Dies betrifft vor allem die völlig unbefriedigende Rechtslage, dass Datenschutzbehörden gegen die unzulässige Erhebung bzw. Verarbeitung von Daten keine Untersagungsverfügung erlassen können.

Diese im deutschen Verwaltungsrecht wohl einmalige Situation, dass rechtswidriges Verhalten von der Fachbehörde nicht unterbunden werden kann und geduldet werden muss, bedarf dringend einer Korrektur."

bei Antwort benachrichtigen
throm2 Redaktion „Google darf für Street View weiterknipsen“
Optionen

Derjenige, der auf Unkenntlichmachung seiner Person, KFZ o.ä. besteht und diese durchsetzt, bewirkt damit genau das Gegenteil des Gewünschten, nämlich die optische Hervorhebung.
Für Interessierte ist es dann sicherlich kein grosser Aufwand, entsprechende Details sichtbar machen zu lassen.
Im Zuge der derzeitigen Wirtschaftsflaute dürfte dies in der Datenklau-Scene für einen erheblichen Aufschwung bedeuten.

throm2

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 throm2 „Derjenige, der auf Unkenntlichmachung seiner Person, KFZ o.ä. besteht und diese...“
Optionen
Für Interessierte ist es dann sicherlich kein grosser Aufwand,
entsprechende Details sichtbar machen zu lassen.

Wie sollte das denn funktionieren? Eingeschwärzt ist eingeschwärzt!

Oder etwas technischer gesagt: Wenn die RGB-Farben bei allen Pixeln auf "0" stehen, wie willst du dann plötzlich irgendwelche anderen Daten wiederherstellen können?

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Till3 Redaktion „Google darf für Street View weiterknipsen“
Optionen

"Daten derjenigen, die bei Google Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz einlegen, werden im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht."
Wie geht das denn? Sitz da einer, der auf den Fotos nach meinem Gesicht oder Auto sucht? Oder muss ich am Schluss selbst Millionen von Fotos nach mir durchsuchen?

„We don’t make mistakes here, just happy little accidents“ (Bob Ross)
bei Antwort benachrichtigen
Conqueror Redaktion „Google darf für Street View weiterknipsen“
Optionen

Wäre doch ein optimales Einsatzgebiet für Abmahnanwälte.

bei Antwort benachrichtigen