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News: Abzocke 2.0

Online-Abmahnung für Falschparker

Redaktion / 27 Antworten / Baumansicht Nickles

Eine neue Masche zum Geldverdienen hat sich die Kanzlei Graf und Partner in München ausgedacht: Auf Parkplatzdieb.de kann jeder Parksünder abmahnen lassen. Online-Abmahnung in 2 Minuten heißt es da. Und: Die Kosten zahlt der Falschparker.

Da scheint sich ein weites Geschäftsfeld aufzutun: "Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle."

Kommentar: Seltsam, dass in diesem Zusammenhang dem Zeitgeist entsprechend nicht gleich von "Raubparkern" oder "Parkterroristen" gefaselt wird.

Quelle: gulli

moin moin1 Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Jetzt weiß ich endlich wie auch ich schnell zu Geld kommen kann. Als Arbeitsloser habe ich fast den ganzen Tag Zeit und werde mich mit einer Digitalkamera bewaffnet durch den Dschungel der Großstadt schlagen. Jeder Falschparker wird dann von mir fotorafiert und katalogisiert. Abends übermittle ich die Daten dann nur noch an eine Anwaltskanzlei meiner Wahl - mit der ich vorher einen Vertrag abgeschlossen habe - und lasse mich dann mit 25% der Abmahngebühr an dieser Schweinerei beteiligen.
Da tun sich wirklich ungeahnte Verdienstmöglichkeiten auf. Jetzt habe ich aber keine Zeit mehr. Ich muß mich dringend um eine Kanzlei bemühen, die auf meinen Vorschlag eingeht. Ob ich wohl eine finden werde ??? Drückt mir die Daumen.

Im Ernst : Auch ich ärgere mich gelegentlich über einige Ars......, die meine Garage von Zeit zu Zeit zuparken. Und ums eine und andere Mal würde ich auch gerne einen abschleppen lassen. Da meine Garage allerdings nicht auf Privatgrund liegt, kam die Polizei bisher immer recht zügig und der Falschparker war mit 30 € dabei. Und diesen Betrag halte ich dann auch durchaus für gerechtfertigt.

onkel beffen Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Geile Sache das Ganze. Diese Anwaltskanzelei sieht sich offensichtlich als sowas wie ein Blockwart zu dem jeder Denunziant hinrennen kann um dieses Falschparkerschwein abmahnen zu können.
So was in der Art gab es schon mal vor 1945.
Es wird Zeit das der Staat etwas gegen die Machenschaften solcher "Anwälte" unternimmt. Es ist mehr als offensichtlich, das es hierbei nicht darum geht dem Recht genüge zu tun sondern vielmehr darum, mit wenig Aufwand so viel Geld wie es geht zu verdienen.

Ceron Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Hallo Nickles-Gemeinde, meines Erachtens ist das nicht richtig was da läuft. Die Hoheit den ruhenden bzw. fließenden Verkehr zu regeln liegt bei dem Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt oder der Polizei. Das einzige was von der Anwaltskanzlei angemahnt werden kann , ist der 'Private Bereich' im Straßenverkehr, also Parkplätze die zu einem Geschäft, Kino, etc. gehören. Sollten diese dauernd von fremden, nicht diese Lokalitäten besuchenden Verkehrsteilnehmer zugeparkt sein, so hat der Eigentümer die Möglichkeit, sich dieser Abmahnmöglichkeit zu betätigen. Er könnte die Fahrzeuge auch abschleppen lassen. Ich denke es ist also erst mal zu klären, ob diese Anwaltskanzlei diese Tätigkeit durchführen darf.

PS.: Habe mir mal die Seite angeschaut, es ist wie ich schon vermutet habe. Ich kann meinen privaten Stellplatz, Einfahrt etc. bei der Kanzlei anmelden und im Fall eines Zuparkens die Möglichkeit des Abmahnes nutzen. Ich muss ganz ehrlich gestehen, es geht mir auch schon auf den Zwirn, wenn Fahrzeuge in meiner Einfahrt stehen und ich nicht runterfahren kann, da ich erst den Halter suchen muss, der ja nur kurz Zigaretten holen war (für eine halbe Stunde)..... Ich denke es muss nicht immer gleich der Weg über eine Abmahnung gehen, ein kleiner Zettel meinerseits mit dem Hinweis, dass das nächste Mal der Abschleppwagen kommt hilft auch ....GRINS.....

mfG

Notruf Züri Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Hallo zusammen,
Das machen wir seit fast 20 Jahren in Zürich mit.
Ihr findet alles weitere zu diesem Thema Zürich auf www.20min.ch zum nachlesen.
Hat mittlerweile gut 15 Berichte und geht bis weit in die Politik hinein.

Ich weiss nicht wie die Rechtsgrundlage in Deutschland aussieht, bei uns jedenfalls ist der Auftraggeber, also der Besitzer des Parkplatzes finanziell haftbar.
Also, wenn sich der Abgeschlappte weigert, die Kosten zu bezahlen, wird der Auftraggeber zur Kasse gebeten. Dieser kann dann eine Strafanzeige gegen den Parksünder einleiten, was aber mit massiven Vorauskassen beim Gericht beginnt.....

Euer Notruf Züri Team

Pumbo Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Wie wird belegt, dass ich mir das alles als Provtamann nicht aus den Fingern sauge um einen Konkurrenten o.ä. nur ein's auszuwischen? Selbst Bilder sind problemlos mit beliebigen Kennzeichen fälschbar.

TAsitO Pumbo „Wie wird belegt, dass ich mir das alles als Provtamann nicht aus den Fingern...“
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Hallo.
Die Beweispflicht nachzuvollziehen zieht ellenlange Zeit nach sich -
doch wer hat die und das Geld ???
Gruss.

Synthetic_codes Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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naja zu hohe abmahn gebühren darf man dabei nicht erwarten. schliesslich gelten für serien abmahnungen andere regeln, und der Anbieter wirbt ja geradezu damit.ausserdem sehe ich da keine beweise, will heissen, ich kauf mir einen parkplatz, schau mal vor der kaserne, schreib mir die nummern auf und starte eine abmahn welle. ich glaube nicht dass man damit vor gericht durchkommt

Chaos3 Synthetic_codes „naja zu hohe abmahn gebühren darf man dabei nicht erwarten. schliesslich gelten...“
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Ich finds zwar schlimm, kann aber das ganze nachvollziehen. Solange man solche Aktionen wirklich nicht zum Hobby macht. Mein gemieteter Parkplatz wird ständig von irgendwelchen Arschlöchern zugeparkt die zum Örtlichen Sportverein kommen. Das Problem ist, dass sonst im Umkreis von 200 Metern keine Parkplatzmöglichkeiten so einfach zu finden sind. Ist aber nicht mein Ding und für mein Parkplatz bezahle ich schiesslich. Einmal hat mich sogar ein Asi bedroht da ich seinen Wagen zugeparkt hatte als er seine Prollkarre bei mir abstellte. Die Polizei tut nix, das Geld, welches ich erstmal hinblättern dürfte damit die abgeschleppt werden kann ich mir nicht leisten. Auch wenn ich diese ganze Aktionen der Kanzeleien wirklich verachte und überhaupt mir das gazne zuwieder ist, würde ich in einem Extremfall vielleicht ein paar Aussnahmen machen - solange die Gäste und Mitglieder des Sportvereins ihre Einstellung nicht ändern. Immerhin ist das wirkungsvoll und besser als loszuziehen und jemanden sein Auto zu zerkratzen oder sich durch zuparken auf irgendwelche Streitereien einstellen zu müssen.

out-freyn Chaos3 „Ich finds zwar schlimm, kann aber das ganze nachvollziehen. Solange man solche...“
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In diesem Fall ist eine solche Abmahnung das einzig richtige Mittel für Dich. Eine Abmahnung kann um die Forderung nach einer strafbewehrte Unterlassungserklärung erweitert werden, d.h., wenn der Abgemahnte noch einmal auf Deinem Parkplatz steht, wird eine - in der Unterlassungserklärung spezifizierte - "Vertragsstrafe" fällig. Im Idealfall wählt man diesen Betrag höher als ein Standardknöllchen, so dass ein Parkverstoß im öffentlichen Verkehrsraum billiger kommt und daher der Anreiz, den Blechhaufen auf Deinem Parkplatz abzustellen, gering ist.

Schon nach wenigen Abmahnungen kannst Du Dir sowas leisten und der jetzige Ärger ist Vergangenheit...

Pumbo Chaos3 „Ich finds zwar schlimm, kann aber das ganze nachvollziehen. Solange man solche...“
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"Einmal hat mich sogar ein Asi bedroht da ich seinen Wagen zugeparkt hatte als er seine Prollkarre bei mir abstellte"

Hast' damals noch Glück gehabt, weil ich gute Laune hatte-nächtes Mal ist die Lippe dick! *g*

josdo Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Ich beobachte tagtäglich, wie Fußgänger bei ROT über die Fußgänger-Ampeln gehen. Wäre doch auch eine neue Einnahmequelle für die Damen und Herren Abmahn-Anwälte !

Nein im Ernst.... wo leben wir denn eigentlich? Da muß der Staat ein für alle mal eingreifen.

YIN-YANG josdo „Ich beobachte tagtäglich, wie Fußgänger bei ROT über die Fußgänger-Ampeln...“
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Da wird einem mal wieder deutlich, was man von Rechtanwälten grundsätzlich zu halten hat!!!

Tilo Nachdenklich Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Das Zuparken kann durchaus an manchen Standorten ein ziemlicher Terror für den Betroffenen sein und bisher musste der stets den Abschleppkosten hinterherrennen, wenn etwas schief lief, z.B. der Täter seinen Wagen gerade noch rechtzeitig beim Eintreffen des Schleppwagens wegbekam. Ich halte das Geschäft für wesentlich seriöser als so manche andere Abmahnwelle.

Aber man merkt schon, der Arbeitsmarkt ist hart, angesichts der Anwaltsschwemme. Hartz IV oder abmahnen, das ist hier die Frage.

Pumbo Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Die Abmahnung ist doch als Mittel zur Einhaltung von Vorgaben im gewerblichen/geschfätlichen Umfeld gedacht, primär als Werkzeug zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb zur diesbezügl. Entlastung staatl. Organe. Nur dazu ist sie doch vom Gesetzgeber in's Leben gerufen worden und deswegen sind ja auch Abmahnungen "mit Seriencharakter" unerwünscht und nicht durchsetzbar, weil nichtig, da auf eine Gewinnerzielung und nicht mit dem Ziel des Drängens zum Einhalten etwaiger Vorgaben des lauteren Wettewerbs ausgesprochen.

1. Wie kann man also einen Privatmann weg. irgendeinem Fehlverhalten "abmahnen"?
2. Kann ich auch meinen Nachbarn "abmahnen" lassen, wenn sagen wir mal er in der Mittagszeit Rasen mäht (oder andere deutsche Kapitalverbrechen begeht)?

Ich halte das für heiße Luft.Diese Seite schön ausdrucken und aufheben. Wenn jemals von der Kasperbude was käme, das Ding rausholen und Abmahnung als nichtig, weil nur aus kommerziellen Gründen erteilt, anfechten. Genauso, wenn was komt, in's WEB und ggf. Seite einer damit werbenden Kanzlei sichern und anfechten.

Hardwaretester Pumbo „Die Abmahnung ist doch als Mittel zur Einhaltung von Vorgaben im...“
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Privatpersonen können gar nicht abgemahnt werden, höchstens eine Unterlassungserklärung kann erstritten werden. der Begriff Abhmahnung ist also hier völlig falsch. Ich bezweifele auch, das diese komische Firma es auf Verfahren ankommen lässt.

i.mer Pumbo „Die Abmahnung ist doch als Mittel zur Einhaltung von Vorgaben im...“
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Zugeparkte Einfahrt wäre nicht das unsinnigste, was den deutschen Gerichten bereits eine Beschäftigung verschaffte.

Und wenn ich mal davon ausgehe, dass eine "Abmahnung" auf einem tatsächlichen Ereigniß fußt, dann sehe ich dich gerade die Zuparker schützen.

Und das ist wahrlich asozial.

i.mer Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Das ist mein Ernst, ich bin von der Idee restlos begeistert.

Wenn man selber von der Zuparker-Kolonne ständig genervt ist, dann weiß man so einen Service zu schätzen.

Ein Foto schießen, viertel Stunde später noch eins - und schnell online abmahnen. Das nächste Mal denken die evtl nach. Und wenn nicht - auch schön, das gibt mindestens Kohle.


P.S. Das ist auch noch fast genau so spaßig, wie Ventile aus den Rädern rausnehmen, und weniger Illegal ;)

Hardwaretester i.mer „Ich bin begeistert!“
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Eine Abmahnung bedarf eines Mindeststreitwertes und der ist bei dem Parkplatzklau nicht gegeben. Abmahnen kann nur eine Firma der durch einer anderen Firma ein Schaden entstanden ist. Eine Privatperson kann nicht abgemahnt werden - das ist Fakt. Wer sich also halbwegs auskennt und solch eine Abmahnung bekommt, sollte nicht zahlen. Eine Abmahnung gegen eine Privatperson gerichtlich durchzusetzten ist auf Grund der Abmahngesetzte gar nicht drin. Die kuriose Abmahnfirma lebt also nur von denen die so dumm sind gleich zu zahlen.

i.mer Hardwaretester „Eine Abmahnung bedarf eines Mindeststreitwertes und der ist bei dem...“
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Tja, damit würden also 19 von 20 angeschriebenen zahlen, schätze ich mal.

Un das ist gar nicht so schlecht.

Und solange es nix kostet...

Synthetic_codes i.mer „Tja, damit würden also 19 von 20 angeschriebenen zahlen, schätze ich mal. Un...“
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sagen wir mal so ich halte diese Abmahnungen teilweise sogar für gerechtfertigt.
Wenn sich zb ein Kneipenbesitzer ein paar kundenparkplätze kauft, und die dauernd mit den kunden vom Arzt obendrüber vollgestellt sind, entsteht hier zb sehr wohl ein schaden. denn wenn die kunden laufen müssen, suchen sie sichirgendwann was anderes. und auch privatleute können finanziellen schaden erleiden, der sollte aber imho in einzelfall dann nachzuweisen sein. Immer noch besser wenn man ein 30€ privatticket kriegt als wenn einen der Eigner wegen Hausfriedensbruch anzeigt.

gelöscht_129835 Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Falschparker können durchaus nervig sein.
Aber es ginge doch sicherlich auch viel einfacher.
z.B. durch eine Verordnung der Kommune - oder so.
Die etwa so aussehen könnte. Der Geschädigte soll mittels Beweisfoto oder Zeuge die grausame Straftat festhalten und dies der Stadt oder Gemeinde mitteilen. Der Falschparker zahlt einen erschwinglichen Betrag z.B. 30 Euro oder so, an eine gemeinnützige Einrichtung.
Der Erziehungseffekt wäre gegeben, und das Geld wäre in den Kinder-Alters-oder Obdachlosenheimen bestimmt besser angelegt, als in den Benzen oder Villen unserer Anwälte.

i.mer gelöscht_129835 „Falschparker können durchaus nervig sein. Aber es ginge doch sicherlich auch...“
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Ja, aber diesen Vorwurf solltest du lieber in den örtlichen Wochenblättern posten und über den offenen kanal vor ort verbreiten.

Die Komunne tut doch selten was Gutes fürs gemeine Volk. Selbst die Politiker mit besten Wahlprogrammen erreichen nichts. Die einen scheitern an der Finanzierung und Unterstützung im Amt, die andern vergessen ihre Versprechen über Nacht.

TAsitO Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Hallo.
Ich finde es schon SEHR seltsam und verdächtig; dass man derzeit jeder und jeden ohne das Recht zu haben;
verurteilen darf/kann und das einfach so gebilligt wird.
Ich dachte man ist erst schuldig wenn es vor dem höchsten Gericht max. so entschieden ist ?
In welcher Gesellschaft leben wir denn...
Tststs.
Gruss.

spohrpc Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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Prima, weil alles sooo schön anonym ist. Früher hatten wir im Osten die IM, genau so anonym. Der Bundesbürger macht es gleich selbst.
Freundschaft.
spohrpc

Indronil Ghosh Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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was hat das mit Nepp zu tun??

i.mer Indronil Ghosh „was hat das mit Nepp zu tun??“
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Ja, diese Frage wird hier aufm Brett oft gestellt.

Und es wird oft damit gekontert, dass das Nepp-Brett inzwischen zum Allround-Verbraucherschutzbrett mutiert ist

Deshalb bin ich längst für eine Umbenennung. Ich starte mal ein Thread...

Coala69 Redaktion „Online-Abmahnung für Falschparker“
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moin zusammen,

tja - zum einen bietet hier jemand einen Service für ein nerviges Problem an. Wer zahlt schon gerne für einen privaten Parkplatz den er dann nicht benutzen kann.

zum anderen genießt diese Anwaltskanzlei nicht gerade einen positiven Ruf.

Was Ihre Geschäftsgrundlage angeht, hoffe ich doch, daß irgendwann in dieser Republik das in der EU verbreitete Verfahren angewendet wird, daß das erste Schreiben Kostenfrei bleiben muß.

Evtl. wäre auch die Aufhebung der Anwaltsgebührenordnung ganz nett. Im Sinne der von der Regierung verbreiten Meinung von Globalisierung und Wettbewerb sollte auch dieser Berufsstand mal dazu gezwungen werden. Kleiner Hinweis: wenn Ihr das erreichen wollt, wählt nicht zuviele Rechtsanwälte.

Aber habt ihr euch mal das Meldeformular angeschaut? Zum Erstellen eines entsprechenden Schreiben, verlangen die weder die Vorlage eines Beweisfotos noch, einen Beweis, daß man der Rechteinhaber an diesem Parkplatz ist.

Also im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns (ja ich weiß Anwälte sind keine, aber diese treten so auf) wäre etwas mehr Sorgfalt schon nötig.

ich würde keine Abmahung ohne Beweis akzeptieren.

Sollte kein entsprechender vorliegen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in diesem Falle den Auftraggeber dieser Abmahnung dranzukriegen?