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News: Neue Gesetze gegen Filesharing

Auskunftsanspruch durchgewunken

Redaktion / 48 Antworten / Baumansicht Nickles

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch durchgewunken. Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.

Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos. Alles andere bleibt wie gehabt.

Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich, der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Quelle: heise online

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gelöscht_23570 Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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Gleich mal einen Gewerbeschein beantragen!

Ich bin Arbeitnehmer, werde dafür bezahlt, habe also einen finanziellen Vorteil gegenüber Harz4ler.


Gruß Alois

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Blackbird716 gelöscht_23570 „Gleich mal einen Gewerbeschein beantragen! Ich bin Arbeitnehmer, werde dafür...“
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mmmhhh
ich verkaufe hin und wieder Sachen bei Ebay (4-10 Teile im Jahr). Bin ich jetzt gewerblich???
Muss ich jetzt ein Schein haben??

Achja, dann kann ich die Sachen Steuerlich absetzen. LOOL

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burhan Blackbird716 „mmmhhh ich verkaufe hin und wieder Sachen bei Ebay 4-10 Teile im Jahr . Bin ich...“
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ich verkaufe hin und wieder Sachen bei Ebay (4-10 Teile im Jahr).

Die aktuelle Rechtsprechung geht von etwa 20 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten aus,
wobei es egal ist, was verkauft wird. Es müssen nicht gleiche Teile (z.B. nur Tupper ) sein.
Ich habe deshalb mehrere Ebaykonten und nutze zum Verkauf jeden nur einen Monat, danach
wird er auf privat gestellt und ruht einige Zeit, bis durch die Bewertungen nicht mehr erkennbar
ist was ich verhökert habe. Ich verkaufe ca. 10x/Monat, habe noch nie Probleme gehabt,
keine Negative bekommen oder verteilt.
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rumblefrog1 gelöscht_23570 „Gleich mal einen Gewerbeschein beantragen! Ich bin Arbeitnehmer, werde dafür...“
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Möglich, oder auch nicht !

http://cgi.ebay.de/Weltengaenger-von-Sergej-Lukianenko-2007-NEU_W0QQitemZ350046264716QQihZ022QQcategoryZ2229QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Its Hard to Be A God ( Strugatzki )

Aber es ist noch härter in gleich 2 Welten zu seien !

MFG: von einem - von mir
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computerattacke Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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Jetzt wird unsere Demokratie endgültig zu Grabe getragen. Wer erhält denn noch alles Auskunftsansprüche der Bäcker, die Friseure und vielleicht noch die Heimwerkerindustrie. Hoffentlich schreitet hier jemand gegen ein wo bleibt denn da die Verhältnismässigkeit ? Richtervorbehalt was soll denn das, da wird sich schon irgendeiner finden der das absegnet obwohl die Verfassungsrichter was anderes vorgeschrieben haben. Recht ist nur auch was für den der gut genug schmiert und das scheint diese Industriezweig mit poppeligen 1,3 Mrd Umsatz ja wohl ganz gut zu können. Die haben einfach den Trend verpasst und wollen jetzt Kasse machen und die Politiker lassen sich auch noch vor deren Karren spannen. Hofffentlich findet sich jemand der Einspruch beim Bundesverfassungsgericht einlegt gegen dieses Gesetz. Vorschlag an die Herren aus der Politik bedienen Sie sich doch aus dem Fundus der NS Vergangenheit die hat auch derartige "Gesetze" zu Hauf verabschiedet. Warum nicht wieder ein Ermächtigungsgesetz ala 1936.

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burhan computerattacke „Jetzt wird unsere Demokratie endgültig zu Grabe getragen. Wer erhält denn noch...“
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Warum nicht wieder ein Ermächtigungsgesetz ala 1936.

Wann bitte wurde das "Ermächtigungsgesetz verabschiedet?

Die Weimarer Verfassung sah ab 1919 die Möglichkeit von "Ermächtigungsgesetzen" vor.
Die ersten drei Ermächtigungsgesetze gab es in den Krisenjahren 1919 bis 1924.
So wurde in der Hälfte der Amtszeit von Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) mit Ermächtigungsgesetzen regiert.

Das was Du meinst ist das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 23.03.1933.
Da die unter diesem Vorzeichen von der Regierung beschlossenen Gesetze weder vom Reichsrat beschlossen,
noch vom Reichspräsidenten gegengezeichnet werden mussten, wurde mit diesem Ermächtigungsgesetz
de facto die nationalsozialistische Diktatur etabliert. Die Gültigkeit des Gesetzes wurde zwar auf vier Jahre
begrenzt, jedoch 1937 und 1939 durch den Reichstag sowie 1943 per Führererlass verlängert.


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Crazy Eye Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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Ne kurze zwischenfrage muß die MI auch 80€ pro Providerauskunft löhnen? mir war da mal was, das der staat soviel zahlen mußte.

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gelöscht_84526 Crazy Eye „Ne kurze zwischenfrage muß die MI auch 80€ pro Providerauskunft löhnen? mir...“
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Die müssen jetzt - und zwar ab sofort - 200 Euro für Gerichtskosten vorstrecken.

Nachlesen kannst du das hier.

Gruß
K.-H.

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jürgen81 Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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Geht zur Wahl und wählt Die LINKE.

Da kotzen sie am meisten ab. Gleich in Bayern anfangen.

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Max Payne Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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dass es - wenn schon - "durchgewinkt" heißt. "Winken" ist ein regelmäßiges Verb...

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Crusty_der_Clown Max Payne „Ein Journalist sollte allerdings wissen,“
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dass es - wenn schon - "durchgewinkt" heißt. "Winken" ist ein regelmäßiges Verb...
Danke.

Ich muß immer noch an die "Gnottschi" denken, die es gestern ausgerechnet in einem Restaurant (Systemgastronomie in einem Möbelhaus) namens "Toscana" gab. Eieiei, war die Bedienung angepisst, als ich ihr ganz freundlich verriet, wie man das richtig ausspricht. Aber das war's mir wert ;-)

So, jetzt gibt's bestimmt wieder Ärger für unsere Klugscheißerei ;-)
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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jueki Crusty_der_Clown „dass es - wenn schon - durchgewinkt heißt. Winken ist ein regelmäßiges...“
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"...dass es - wenn schon - "durchgewinkt" heißt"
Ist das Standart?

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Crusty_der_Clown jueki „ ...dass es - wenn schon - durchgewinkt heißt Ist das Standart? Jürgen“
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Ist das Standart?
Nur, wenn du ein einzigstes Häckchen druntersetzt und das Thema damit abhackst.
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Tuxus Crusty_der_Clown „Ist das Standart? Nur, wenn du ein einzigstes Häckchen druntersetzt und das...“
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:)
Es ist keine Stand-Art. Da steht niemand, okay?

Danke

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jueki Tuxus „Waah..Jetzt für IMMER merken: StandarD StandarD StandarD“
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Bist auch drauf reingefallen, Tuxus. Das steht schon falsch im Duden! Warum glaubt mir denn keiner....
Es heißt Standart.
Ein Standart ist eine harte Sache. und das muß sich auch im Schriftbild ausdrücken.
Wenn ich doch wüßte, wie ich an Eure Vernunft appellieren könnte...
Ich verzweifel noch.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Tuxus jueki „Waah..Jetzt für IMMER merken: StandarD StandarD StandarD“
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LOL - Schau Dir mal das Nickles-Glossar zu Standart an. Echt klasse!

Schönen Gruß :)

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jueki Tuxus „Waah..Jetzt für IMMER merken: StandarD StandarD StandarD“
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Kenne ich! Was glaubst Du, wie und warum das da rein kam?
Und auch wenn es keiner einsieht, wenn tausend User da herumkrakeelen - es ist und bleibt bei Standart.
Ich glaube, ich werde noch eine Bürgerinitiative ins Leben rufen müssen, die sich standartmäßig mit diesem leidigen Problem auseinander setzt.
Mit standartmäßig freundlichem Gruß

- Jürgen, leicht verzweifelt...
(ob der Ignoranz)

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Olaf19 jueki „Kenne ich! Was glaubst Du, wie und warum das da rein kam? Und auch wenn es...“
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> Und auch wenn es keiner einsieht, wenn tausend User da herumkrakeelen - es ist und bleibt bei Standart.

Hmmm... welcher Definitionsansatz kommt denn dem Gemeinten am nächsten?

1. die Art eines Verkaufsstandes (Obststand, Gemüsestand, Käsestand, …)
2. die Art und Weise zu stehen (Handstand, Kopfstand, Schiefstand, …)
3. Wortneubildung aus engl. »Stand« (Stand, stehen) und engl. »Art« (Kunst), also »Steh-Kunst« als künstlerische Ausdrucksform.
4. Augenkrebs verursachender Rechtschreibfehler. Korrekte Schreibweise ---> Standard.
(Quelle: Nickles-Glossar, "Standart", http://www.nickles.de/v3/php_jobs/glossar.php3?id=1108)


Okay okay, Punkt 4 fällt natürlich flach :-D

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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rumblefrog1 Olaf19 „Stand-Art“
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Ui - hier geht der Fred also weiter - inner Mitte - Wie die Katze bei der Wurst ( Wuäss würde euch überfordern )

Oder hat jämand Wuäss-Blinker an sein Mopett ? ( Werner )

Und warum soviel Geläute um dem STANDARD ?


MFG

----------------------------------------------------------------------------------

Metallica - One
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jueki Olaf19 „Stand-Art“
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Es erfreut das Herz eines unverstandenen -aber unverdrossenen- Kämpfers für die standartmäßige Wahrheit, das auch Du Dir Gedanken darüber machst, Olaf.
Denn der Beweis, das "Standart" überall, sogar im Duden falsch geschrieben wird ist ja erbracht: Man kann es bei mir nachlesen, das ich es richtig schreibe!
Und das ist ein eindeutiger und unwiderlegbarer Beweis für die Richtigkeit.
Obwohl, ich muß es sehr beschämt feststellen - auch ich habe mich schon ab und an von dieser Falsch- Schreib- Unsitte mit dem pappigen (auf sächsisch: "babbschen") d am Ende beeinflussen lassen.
Selten!
In den meisten Fällen gelang es mir aber, dies zu korrigieren.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Olaf19 jueki „Stand-Art“
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...den Standart-Ardikel im Niggles-Klossar had oud-freyn verwassd. Aper ta tu fesemdlichh häuwiker hier bostest alz er, muss man tich alz ten Haubtpefahrer tieser Dratidion pedrachden. Reschbeckd!!

ZU
Olaw

P.S. @rumble, du meinst den "konservativen Wurstblinker", mit den Knackern inne Lenkstange ("Wissu ne Woässsd?"). Ich glaube, das war in der Geschichte "Werner schraddelt zum TÜV" ("schraddeln" war die lautmalerische Umschreibung des Fahrgeräusches seiner alten Mofa)... boah, ist das lange her (~1984).

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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jueki Olaf19 „Ehre wem Ehre gebührd...“
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Na also. geht doch!
Das Wochenende ist gerettet und ich glaube wieder an die Menschheit.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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burhan Crusty_der_Clown „dass es - wenn schon - durchgewinkt heißt. Winken ist ein regelmäßiges...“
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Ein anderes Möbelhaus mit Kantinengastronomie verkauft die schwedischen Fleischbällchen,
die ich korrekt mit "Schötbullar" bestelle. Dann erfolgt meist die erzieherische Frage
"meinen Sie Kötbullar?" Ich frage dann "waren Sie schon mal ich Schweden? Seit 1990
dürfen Sie das doch!"

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Olaf19 burhan „Ein anderes Möbelhaus mit Kantinengastronomie verkauft die schwedischen...“
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> "waren Sie schon mal ich Schweden? Seit 1990 dürfen Sie das doch!"

Menno Burhan... des is jetz aber echt gemein :-))

Wie schreibt sich denn "Schötbullar" im Original?
Ich darf schon seit 1964 nach Schweden, war aber bis heute nie da...
...obwohl mein Vorname eigentlich recht verpflichtend ist :-)

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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maestro0812 burhan „Ein anderes Möbelhaus mit Kantinengastronomie verkauft die schwedischen...“
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Wenn dann aber "büllar" und nicht "bullar".

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Anonym Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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ich versteh überhaupt nichts!
kann den Artikel mit den Meinungen hier überhaupt nicht in Verbindung setzen!
Was ist ein Auskunftsanspruch?
Warum Gewerbeschein anmelden?
Also alle dürfen jetzt meine IP rausfinden vom Provider, wenn sie glauben ich "share"?
und wenn ich nen gewerbeschein habe dürfen sie es nicht mehr?
Ist das so zu verbinden?
bin grad bischen müde

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Crazy Eye Anonym „ich versteh überhaupt nichts! kann den Artikel mit den Meinungen hier...“
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Was ist ein Auskunftsanspruch?

In den fall die Nachfrage beim provider, zu wem die IP Adresse an TAg X um soundsoviel Uhr gehört hat.

Warum Gewerbeschein anmelden?

Da in diesen Zusammenhang, das Vokabular gewerblich eine ganz neue rechtliche bedeutung bekommt.

Früher wäre dies der Fall gewesen, wenn du die daten weiterverkaufst aber nicht wenn du sie selber verwendest ohne hintergedanken damit geld zu machen.
Hier sind es aber gewerbliche Intresse, allein dadurch das du geld sparst in vergleich zum kauf in geschäft.

Also alle dürfen jetzt meine IP rausfinden vom Provider, wenn sie glauben ich "share"?

Darauf wird es hinausluafen da der richter wohl kaum alles überprüfen kann, du mußt allerdings auch rechte an geshareten daten haben oder dessen besitzer vertreten.
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rumblefrog1 Crazy Eye „ In den fall die Nachfrage beim provider, zu wem die IP Adresse an TAg X um...“
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Wenn ich ein Schweizer wär:

Petition gegen Cablecom: http://www.pctipp.ch/news/firmen/43046/petition_gegen_cablecom.html

Nur gegen 'ne Settop-Box - Wohlgemerkt !

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Anonym Crazy Eye „ In den fall die Nachfrage beim provider, zu wem die IP Adresse an TAg X um...“
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Früher wäre dies der Fall gewesen, wenn du die daten weiterverkaufst aber nicht wenn du sie selber verwendest ohne hintergedanken damit geld zu machen.
Hier sind es aber gewerbliche Intresse, allein dadurch das du geld sparst in vergleich zum kauf in geschäft.


Also bedeutet es, "früher" durfte ich Daten filesharen bzw. downloaden, aber nur zum eigenen Zweck.
Jetzt ist dies eingeengt wurden, weil irgendjemand denkt er definiert es jetzt um und legt fest: der eigene Zweck ist gleich auch ein gewerblicher Zweck.
So ein Wahnsinn. Wer lässt denn diese Spinner an der Macht??

Wenn man mit so einer oberflächligen Argumentation anfängt, kann man ja gleich weitergehen und sagen:
"Auch das atmen dient einem gewerblichen Zweck! Ich atme die frische Luft draußen ein, weil ich mir keine Sauerstoffflaschen von der Firma xyz kaufen möchte. Denn diese sind zu teuer"! Also wird ab jetzt festgelegt, nur noch Sauerstoffflaschen kaufen. Und wer frei atmet, wird bestraft und eingesperrt.
So soll es ja auch mit dem Wasser gemacht werden. Nestles Chef hat das vor (siehe Film:We Feed the World, war das glaube ich).
Da wird ganz öffentlich auch einfach festgelegt: "Warum soll der Mensch trinken? Warum soll er "freies" Wasser verwenden dürfen? Es ist ganz selbstverständlich das Wasser nicht frei ist und es wird ganz alltäglich werden wenn wir es verkaufen. In Flaschen. Wer kein Geld hat - verdurstet eben!" Müsst Ihr Euch mal anschaun.

So könnte man diese Argumentation vergleichen.
Ich benutze freies Wasser, und dieses dient einem gewerblichen Zweck! Ich verwende es aus dem Bach, um Geld zu sparen und um mir keine Flaschen im Supermarkt kaufen zu müssen.
Oder ich atme und mach das Fenster auf um die Luft von drausen herein kommen zu lassen. Dient auch einem gewerblichen Zweck. Denn ich will keine Sauerstoffflaschen kaufen. Sind mir ja zu teuer.
So ist das jetzt auch mit den "Filesharern".
Warum sollen die das frei nutzen dürfen. Es dient einem gewerblichen Zweck.

Wie hier die Rechte immer mehr eingeengt werden. Was soll denn das??
Vor allem, es dient keinem gewerblichen Zweck, denn nur die wenigsten würden sich das auch kaufen was sie downloaden.
ist das überhaupt "Rechtens", den begriff "Gewerblich" hier so zu missbrauchen?
Da muss ja jetzt auch eine neue Definition für gewerblich gefunden werden. Muss ja der Duden umgeschrieben werden.
Denn wenn das gilt, ist die Bedeutung für gewerblich ja auch geändert worden. Wird die denn auch geändert?
Überall das selbe.
Meine und Deine!
Kaufe, oder stirb!
Sinnlose langweilige Welt! Öde und abartig ist sie geworden
oder war sie es schon immer??

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libertè Anonym „Früher wäre dies der Fall gewesen, wenn du die daten weiterverkaufst aber...“
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Ode an die Freiheit,
da sollte man einen extra Thread aufmachen


Gruß
Liberté
;~)

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Olaf19 Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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> Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen
> Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos.


Also bis hierhin kann ich das so dramatisch nicht finden. Demnach ist nach wie vor ein Richter nötig, der darüber zu entscheiden hat, ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse hat, nach den Daten zu fragen. Es ist also nicht so, dass jeder hergelaufene Dödel Anspruch auf Auskunft hat. Entscheidend ist imho eher die Frage, wie streng oder lasch die Richter den Begriff "berechtigtes Interesse" auslegen - und ob es diesbezüglich bedeutende Unterschiede von Richter zu Richter geben wird.

> Auch der Begriff "gewerblich" ist wie erwartet neu gefasst worden: Jeder handelt gewerblich,
> der sich einen "finanziellen Vorteil" verschafft. Filesharer handeln somit grundsätzlich gewerblich.

Das allerdings ist eine blödsinnige Regelung. Wenn ich mir irgendeinen Schund aus dem Internet herunterlade, den ich fünf Minuten später wieder lösche, verschaffe ich mir einen geldwerten Vorteil? Das ist nichts als eine reine "Gefälligkeitsregelung" für die MIFI - denen sich unser Gesetzgeber anscheinend bedeutend stärker verpflichtet fühlt als den Menschen, die ihn mit ihrem Wählervotum in Amt und Würden gehievt haben.

> Die Kosten für die ersten Abmahnung sind auf 100 Euro gedeckelt.

Das wiederum ist ein - wenn auch nur kleiner - Lichtblick.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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rumblefrog1 Olaf19 „ Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen...“
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Nur dass es "Standard" und nicht "Standart" heissen tuet machen eh !
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rumblefrog1 Nachtrag zu: „ Nur dass es Standard und nicht Standart heissen tuet machen eh !“
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Falscher Thread - Thorry !

MFG

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Olaf19 rumblefrog1 „Falscher Thread - Thorry ! MFG“
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> Falscher Thread - Thorry !

Thorry theemth to be the hardetht thord :-D

Cheerth
Olath (thorry, hab heute nen Kathper thum Abendbrot gegethen)
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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rumblefrog1 Olaf19 „Sorry seems to be the hardest word“
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lOl ! - Na wenixtens einer lebt noch, joooo er lebt noch....

MFG


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Crazy Eye Olaf19 „ Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen...“
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Also bis hierhin kann ich das so dramatisch nicht finden. Demnach ist nach wie vor ein Richter nötig, der darüber zu entscheiden hat, ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse hat, nach den Daten zu fragen. Es ist also nicht so, dass jeder hergelaufene Dödel Anspruch auf Auskunft hat. Entscheidend ist imho eher die Frage, wie streng oder lasch die Richter den Begriff "berechtigtes Interesse" auslegen - und ob es diesbezüglich bedeutende Unterschiede von Richter zu Richter geben wird.

Auf den ersten blick kam mir das sogar sicherer vor, den inwieweit darf den der Staatsanwalt sagen, nö da mach ich nichts? Und die daten wenn er allein die personalien ermittelt mußte er dann eh raussuchen lassen.

Und die 100€ für die erste Abmahnung finde ich auch klasse, da wäre ich sogar fast noch ein Stückchen höher gegangen - ist aber für den "verbraucher" aber ein Schritt in die richtige Richtung.
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rumblefrog1 Crazy Eye „ Auf den ersten blick kam mir das sogar sicherer vor, den inwieweit darf den der...“
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Crazy Eye schielt, bzw. stottert.

aber Recht hat er .. Wie weit darf denn ein Richter gehen ?
Und wie weit darf ein Staats-Anwalt gehen ?

MFG

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Thin Lizzy: Whiskey In The Jar

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Kirschwasser Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-04/artikel-10555717.asp
hier wird noch mals genau drauf eingegangen was das neue Gesetzt für Folgen hat.

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Olaf19 Kirschwasser „http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-04/artikel-10555717.asp hier...“
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> "Bei Preisen von rund einem Euro pro Song kann es sich kein Jugendlicher leisten,
> jeden Titel auf seinem Abspielgerät zu kaufen..."


Bei Preisen von bis zu einem Euro pro Stück kann es sich kein Jugendlicher leisten, jeden Burger, jeden Schokoriegel, jeden halben Liter Bier, der in seinem Bauch landet, zu kaufen.

Ehrlich: Für jeden Scheißdreck ist Kohle ohne Ende vorhanden. Nur nicht für das Kulturgut Musik :-(

CU
Olaf
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Max Payne Olaf19 „Autsch, sowas tut weh:“
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Nur nicht für das Kulturgut Musik :-(

Hi Olaf, hast du in letzter Zeit mal die Charts angeschaut (nicht angehört, das ist unzumutbar). Vom "Kulturgut" ist da nicht mehr viel übrig.
Da ist der 1 € pro Song quasi als Schutzgebühr gegen die akustische Umweltverscnmutzung zu werten.
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Olaf19 Max Payne „ Hi Olaf, hast du in letzter Zeit mal die Charts angeschaut nicht angehört, das...“
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Hi Max,

da stimme ich dir im Großen und Ganzen unumwunden zu. Nur: diese Argumentation ist ein geradezu klassisches Beispiel für einen Bumerang, oder auch für eine Katze, die sich in den eigenen Schwanz beißt.

Wenn das nämlich alles wirklich so ein großer Mist ist, nicht wert zu kaufen - warum wird es dann heruntergeladen? Ich habe sehr bewusst den Vergleich mit Burgern, Schokoriegeln und Flasch' Bier gewählt, weil sich das auf ähnlicher Kulturstufe bewegt (was nicht heißen soll, dass ich all dem völlig abgeneigt wäre *g*).

Und schließlich - man muss ja nicht den Mist hören / kaufen / herunterladen, der in den Charts ganz oben steht. Es gibt genügend engagierte Independent-Labels, die noch gute Musik produzieren. Ich hab mir gerade gestern wieder 2 CDs von Hospital Records (natürlich aus England) gekauft...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Max Payne Olaf19 „Ich wusste, dass das jetzt kommt :-))“
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Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich persönlich finde, dass das meiste, was heutzutage unter der Bezeichnung "Musik" in den Handel kommt, akustische Körperverletzung ist. Sowas kaufe ich nicht, lade es aber natürlich auch nicht irgendwo "umsonst" runter.
Dass diejenigen, die das irgendwo per Esel o.ä. runterladen, diesbezüglich anderer Meinung sind, ist anzunehmen. Aber mit Kulturgut hat es imo dennoch nicht mehr allzuviel zu tun. Da hat jeder Joghurt mehr Kultur(en) :-).

Oder - wie ich mal irgendwo in einem englischen "Filser"-Brief gelesen habe - "In modern art there ist not more art than in art-honey."

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Olaf19 Max Payne „Ich wusste, dass das jetzt kommt :-))“
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Also, ich finde die Musik gar nicht unbedingt so viel schlechter als noch in den Neunzigern. Ich empfinde sie nur als überwiegend farblos und fade, emotionsarm, ohne persönliches Engagement, wie am Fließband produziert - und so ähnlich ist sie ja auch entstanden. Produktionen wie das Debütalbum von "Ich + Ich" sind eine wohltuende Ausnahme. Das meiste ist einfach nur "Soße", oder, wie so oft geschrieben: Einheitsbrei.

Trotzdem fällt auf, wie locker das Geld für andere Belange des täglichen Lebens sitzt, da hinterfragt anscheinend kein Mensch ob es das wert ist. Insofern wird da mit zweierlei Maß gemessen.

Ich kaufe immer noch vergleichsweise viele CDs, glaube aber auch, dass die Musik, die ich mir zuhause hinstelle und höre, mir noch in 10 Jahren Freude machen wird. Insofern stellt sich die Frage kaum, ob sich die Anschaffung lohnt. Wer sich dagegen die aktuellen Chartbreaker reinzieht, hört die Sachen ein paar Mal und kloppt sie bald wieder von der Festplatte und vom MP3-Player runter, um wertvollen Speicherplatz für den nächsten akustischen Schmarrn freizugeben.

Insofern könnte schon ein Zusammenhang bestehen zwischen der bescheidenen Qualität vieler Produktionen und der mangelnden Bereitschaft, dafür Geld auszugeben: So ganz allmählich verschwindet das Bewusstsein für den Wert des Kulturguts Musik und für dessen Bedeutung für das psychische Wohlbefinden von Menschen.

CU
Olaf (für den der Musikgenuss immer noch die schönste Droge der Welt ist)

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_84526 Redaktion „Auskunftsanspruch durchgewunken“
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...hier mal ein paar klärende Worte: Klick.

Gruß
K.-H.

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ärgere mich gelöscht_84526 „Zu "Gewerbliches Ausmaß"...“
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...und beweist mal, dass die Daten gelöscht worden sind. Vermutlich wird dass nicht reichen, wenn irgendjemand zufällig deine IP hat.

Die Politik wird schon dafür sorgen. Es wird noch mehr bergab gehen, dass ist jetzt schon sicher. Mafia ist nur ein anderes Wort mit gleichem Inhalt.

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Olaf19 ärgere mich „...und beweist mal, dass die Daten gelöscht worden sind. Vermutlich wird dass...“
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> Vermutlich wird dass nicht reichen, wenn irgendjemand zufällig deine IP hat.

Das ist egal. Anhand der Logfiles des Providers lässt sich ganz genau abgrenzen, welcher seiner Kunden zu welcher Sekunde im Netz war. Du hast also nicht zu befürchten, dass du belangt wirst, weil du eine IP-Adresse erwischt hast, die zuletzt einem Tauschbörsensauger gehört hat - oder umgekehrt, du trennst deine Verbindung und ein Filsharer bekommt deine IP. Ansonsten wäre die Verfolgung von IP-Adressen ja auch völlig frei von jeglicher Beweiskraft.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Anonym gelöscht_84526 „Zu "Gewerbliches Ausmaß"...“
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Das sind doch mal zwei sehr gute Artikel dazu.
Danke!
Da ist der Bericht von nickles.de doch sehr oberflächlig darauf eingegangen. Die ganze Aufregung umsonst.
So wird z.B. geschrieben:

"(...)Damit soll die Industrie leichter an die Daten von Urheberrechtsverletzern kommen.
Anzeige gegen Unbekannt muss man jetzt nicht mehr stellen. Man sucht sich einen Richter, und der entscheidet dann über die Herausgabe der Daten seitens der Telkos"

Das das aber nicht leichter geht, weil es laut Artikel spiegel.de kein Richter mehr für hundert Euro macht, geht aus dem nickles.de-Artikel nicht hervor. Auch das sich schon die Gerichte weigern, ständig die Mahnungen zu bearbeiten geht aus dem Artikel nicht hervor. Kommt mir ein wenig so vor als wolle hier bischen Panik gemacht werden.
Nagut, steigert ja auch die Besuchszahlen auf nickles.de ;)

Die zwei Artikel auf finanznachrichten.de und spiegel.de unterscheiden sich durch ihre Position auch erheblich. Wo hingegen der erste Artikel fast wie ein "Pro" zum filesharer erscheint, wirkt der zweite doch sehr neutral.

Naja, also die ganze aufregung wirklich umsonst. (Auch wenn wachsames Auge weiterhin nötig ist).
Auch die Sache mit der "gewerblichen Nutzung" ist noch mal genauer definiert, nämlich das der Begriffsraum etwas erweitert wurden ist, aber nicht jeder Downloader gleich zum "Gewerbetreibenden zum eigenen Vorteil" wird.

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Olaf19 gelöscht_84526 „Zu "Gewerbliches Ausmaß"...“
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Au Mann, das lernen die in diesem Leben auch nicht mehr:

> Nicht der Musikverlag selbst kann sich an den Internetanbieter wenden,...

Nee, der sowieso nicht.

Ein Musikverlag ist ein Dienstleister, der die Interessen der Komponisten und Songtexter gegenüber der Musikindustrie vertritt. Er sucht nach passenden Interpreten für die komponierten und getexteten Musiktitel und stellt Notenmaterial davon her (daher die Bezeichnung "Verlag"). Als Vergütung erhält er 40 der GEMA-Einnahmen seiner Kunden.

Mit dem ganzen Abmahnunwesen haben Musikverlage, volkstümlich ausgedrückt, einen Scheißdreck zu tun.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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