
REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich
Wenn der Gebühren-/Beitragsbescheid von ARD/ZDF kommt, muss gehandelt werden. Und zwar nicht mit zahlen sondern mit wehren - völlig egal wie aussichtslos es ist. Denn es geht um viel mehr als nur "Fernsehgebühren". Dieser Report zeigt was Sache ist und wie Betroffene (wir alle) vernünftig handeln sollten.

Bild: Mein Einschreiben an den "Beitragsservice". Es hat mich ziemlich geärgert, dass der Mann in der Postfiliale so schöne Briefmarken draufgeklebt hat. Wenigstens hat er es ziemlich schlampig gemacht. (Foto: mn)
Es gibt exakt zwei Grundmöglichkeiten der Zwangsgebühr von ARD/ZDF zu begegnen: ignorieren oder handeln. Die einfachste Variante ist natürlich nichts tun. Und es ist aus meiner Sicht generell die richtige. Wenn man etwas nicht haben will, dann sollte man sich auch nicht damit beschäftigen.
Würde ich jeden Müll, der in meinem Briefkasten an Werbung landet durchlesen und darauf reagieren, käme ich zu nichts anderem mehr. Der Pay-TV-Sender Sky nervt mich alle Weile mit unerwünschter Post, das öffentlich rechtliche Werbefernsehen ARD/ZDF ebenfalls.
Sky will mich dazu verleiten TV-Programme, die ich nicht haben will zu abonnieren. ARD/ZDF will mich dazu zwingen für TV-Programme zu blechen, die ich nicht haben will. Es geht also ganz einfach um Krempel, den ich nicht haben will. Werbepost von Sky schmeißt man weg und das war es (bis der Mist erneut kommt).
Was spricht dagegen, die Post der GEZ 2.0 ebenfalls wegzuwerfen? Sie nicht wegwerfen und darauf reagieren bedeutet zwangsläufig, dem "Service" zu bescheinigen, dass man ihn ernst nimmt, die Möglichkeit einer Kommunikation besteht.
Also ignorieren? Problemlos kann und sollte man das, bis der wirkliche Gebühren-/Beitragsbescheid kommt, in dem es erstmals auch eine 4-wöchige Einspruchsfrist gibt, alle Schreiben davor sind bedeutungslos. Reagiert man vorher, dann kommt das quasi einem Akzeptieren der Zwangsanmeldung gleich!

Bild: Es gibt keine Garantie, dass sich der "echte Beitragsbescheid" anhand der Betreffzeile sicher erkennen lässt. Wichtig ist es, auf eine Rechtsbehelfsbelehrung zu achten, in dem eine Widerspruchsfrist eingeräumt wird. In meinem Fall war das in blassem Hellgrau auf der Rückseite des Schreibens gedruckt (hier im Bild habe ich den Kontrast erhöht um die Lesbarkeit zu vereinfachen).