
REPORT: ARD / ZDF: Das Urteil zur Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag
Die Nickles-Klage gegen den Bayerischen Rundfunk wegen der Rundfunkzwangsgebühr ist erwartungsgemäß gescheitert - wie bislang jede Klage in der ersten Instanz gescheitert ist. Hier alle Details zur Klagebegründung und das Gerichtsurteil.

Irgendwann hört die Phase mit Bettelbriefen des "Beitragservice" auf, es kommt ein Festsetzungsbescheid der zuständigen Rundfunkanstalt. Diesem Bescheid widerspricht man und dieser Widerspruch wird abgelehnt. Dann ist der entscheidende Punkt erreicht: zahlen oder klagen, also vor Gericht ziehen.
Da geforderte Summe ist generell recht bescheiden und damit auch das Gerichtsverfahren relativ billig. Die Eintrittskarte zur großen Show der ersten Instanz kostet nur schlappe 105 Euro.
HINWEIS: Gerichtskosten dieser Art sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar! Je nach Steuersatz kostet die Show also noch weniger als 105 Euro!
Ich habe mich natürlich für die Klage entschieden. Mein Countdown zum Klagen begann am 18.12.2014. Wie bei allen Aktionen gegen die "GEZ" ist es entscheidend Zeit zu gewinnen - es ergeben sich ständig neue Fakten. Ich habe beim Verwaltungsgericht also erstmal mit einem ganz primitiven Schreiben (in letzter Minute!) die Klage eingereicht und erklärt, dass dies nur der Fristwahrung dient und die Klagebegründung nachgereicht wird (siehe REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1).
Am 23.1.2015 hat das Gericht den Eingang meiner Klage bestätigt und mir zur Abgabe der Klagebegründung eine Frist von 6 Wochen gesetzt - also bis rund Anfang März 2015. Bei so einem Gerichtsverfahren werden Kläger und Beklagter jeweils vom Gericht über den Schriftwechsel informiert. Der Bayerische Rundfunk hat Anfang Februar beim Gericht beantragt meine Klage abzulehnen (siehe REPORT: Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 2).
Jetzt hatte ich also Zeit mir über die Klagebegründung Gedanken zu machen.
HINWEIS zu Übertragung auf Einzelrichter / Verzicht auf mündliche Verhandlung: Das Verwaltungsgericht fragt in der ersten Instanz generell nach, ob man damit einverstanden ist auf mündliche Verhandlung zu verzichten. Ist man damit einverstanden, dann wird die Sache auf einen Einzelrichter übertragen und schriftlich abgewickelt. Das Urteil kommt irgendwann per Post und fertig. Wer auf eine mündliche Verhandlung besteht aktiviert die Abhandlung durch mehrere Richter und wird zu einem Termin vorgeladen - also eine richtige Gerichtsverhandlung bei der das Urteil verkündet wird. Welche Variante man nimmt ist generell egal. Ein Termin vor Gericht bedeutet halt, dass man da hin muss - egal wie unpassend der Termin festgelegt wird. Ich habe mich daher bequemerweise für die schriftliche Abwicklung über einen Einzelrichter entschieden. Das hat auch den gewissen Vorteil, dass sich exakt EIN Richter um die Sache kümmern muss und es keine Ausreden gibt.
Wie auch bei vorangegangenen Schritten habe ich mit Harald Simon kommuniziert, der ebenfalls ein GEZ 2.0 Frontkämpfer ist (Wohnungsabgabe.de) - vielen Dank Harald!