Viren, Spyware, Datenschutz 11.212 Themen, 94.154 Beiträge

News: Verbotenes Spionageinstrument

ALARM: Eltern müssen Spielzeugpuppe Cayla unschädlich machen

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles
Cayla wurde als Spionageinstrument im Kinderzimmer verurteilt. (Foto: Gefunden auf myfriendcayla.de/)

Die inovative Spielzeugpuppe Cayla kann viel - aus Sicht der Bundesnetzagentur zu viel. Um die Privatsphäre von Kindern zu schützen wurde die Puppe jetzt aus dem Verkehr gezogen, Eltern sind aufgefordert sie zu zerstören, da selbst der Besitz jetzt strafbar ist

Die Bundnetzagentur geht damit konsequent gegen unerlaubte funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeug vor. Cayla hat sendefähige Kameras/Mikrofone eingebaut und kann damit ausspionieren. Und in Deutschland ist jegliches Spielzeug verboten, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet ist.

"Gerade von Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus. Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden. Über das Spielzeug könnte auch ein Unternehmen das Kind oder die Eltern individuell mit Werbung ansprechen. Weiter kann ein Spielzeug, wenn die Funkverbindung (wie Bluetooth) vom Hersteller nicht ausreichend geschützt wird, von in der Nähe befindlichen Dritten unbemerkt genutzt werden, um Gespräche abzuhören."

Weiter erklärt die Bundesnetzagentur:

"Die Bundesnetzagentur wird noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand stellen und wenn nötig dagegen vorgehen. Hierbei müssen immer die Voraussetzungen des § 90 TKG gegeben sein. Gegenstände müssen ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder als Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet sein und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise geeignet sein, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Dies gilt auch für individuell hergestellte Geräte."

Glück haben betroffene Eltern. Die Bundesnetzagentur hat darauf verzichtet bei Händlern Daten der Käufer abzufragen und sie beabsichtigt auch nicht das zu tun. Man geht davon aus, dass Eltern die Puppe eigenverantwortlich "unschädlich" machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant.

Die Bundesnetzagentur handelt rein als Verwaltungsbehörde. Ob sich jemand im Zusammenhang mit den nach § 90 TKG verbotenen Spionagegeräten strafbar gemacht hat, entscheiden allein die Strafverfolgungsbehörden in jedem Einzelfall. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde zur Durchsetzung des Verbotes von Spionagegeräten. Weitergehende Informationen zum Thema gibt es unter: www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras.

Michael Nickles meint:

Mal gucken wie lange es dauert, bis auf Youtube erste Videos zeigen, mit kreativen Methoden Cayla unschädlich gemacht wird. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist gleichermaßen richtig wie schwierig. Argumente, dann müsse man auch jegliche potentielle Schnüffelgeräte wie Smart-TVs bis hin zu Smartphones verbieten, sind ebenfalls knifflig. Es geht hier wohlgemerkt um ein Spielzeug in dem Kameras/Mikrofone "versteckt" sind. Hier von "versteckt" zu reden ist auch schon wieder schwer, weil eine interaktive Puppe wie Cayla nunmal nur mit Kameras/Mikrofonen überhaupt funktionieren kann.

Brisant ist halt die minderjährige Zielgruppe. Wann ist aber jemand erwachsen genug, dass man ihm zutrauen kann, versteckten Privatsphärenmissbrauch erkennen zu können? Hier muss das Stichwort Smart-TVs auf den Tisch. Wer so ein Ding zuhause am Internet hängen hat, wird gnadenlos ausspioniert - nicht nur von Privatsendern sondern auch von den öffentlich-rechtlichen Sendern. Auch den meisten erwachsenen Zuschauern dürfte kaum klar sein, was ihr Smart-TV im Hintergrund so alles treibt und wie die Daten zusammengefasst werden.

Denn: zu glauben es sei egal, was ein TV so sammelt, da sein "Standort und Besitzer" nicht klar sind, ist ein Irrtum. Im Heimnetz muss nur ein Smartphone WIFI nutzen und schon kann über die identische WAN-IP-Adresse von TV und Smartphone bestens zusammengefasst werden. Exakt dieser Mist ist übrigens der Grund, warum Privatsphährenschutz, Schutz vor Tracking alleine auf einem PC nicht mehr ausreicht - das komplette Heimnetzwerk muss geschützt werden. Also auch Geräte, auf denen sich gar kein "Schutz-Plugin" oder "Adblocker-Plugin" installieren lässt.

Exakt darum geht es unter anderem in diesm Nickles-Projekt: Der ultimative Adblocker - Schluss mit Werbung im Heimnetzwerk. Denn: hier geht es natürlich nicht nur um Werbung sondern auch um das Blockieren anderweitiger unerwünschter Tracking-Mechanismen.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_103956 Systemcrasher „Sehr viel besser wäre es gewesen, man hätte den Hersteller zur Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises gezwungen . ...“
Optionen
Klartext: Im Schadensfall kann der Besitzer den Hersteller auf Schadensersatz verklagen.

1. Eigentümer, nicht "Besitzer".

2.  Was ihr bei dieser Diskussion mal wieder völlig vergessen hab, ist,dass ie Eltern für den Müll der Hersteller - immer mal wieder-  HAFTBAR gemacht werden und gar mit Haftstrafen gedroht wird.

Die Rechtsprechung ist in TTiP-ESM- Zeiten mittlerweile dermaßen pervertiert von unseren Politgranaten auf Weisung der Industrie und Finanzoligarchen, dass wir gleich einen Konsum-Sklaven-Kalifat in Entenhausen ausrufen können.

Kurz JEDER erdenklicher Scheixx wird aus Profitgründen billigst auf dem Markt geworfen, geht mal was daneben, wird halt die Verantwortung auf den doofen Verbraucher abgewälzt.

Fehlt noch das MS mit win-12 deren Programmier-Fehler und irgendwelche Haftungsfolgen auf die user wie selbstverständlich abwälzt und unser sogenanntes Bundesverfassungsgericht das nach EU-Recht auch noch für rechtens erklärt. 

KLAGEN!?!?

Ich als Otto Normal.-Klein-Axx- gegen sony, Matel, oder Intel???

Ja, nee is kla!?

 

bei Antwort benachrichtigen