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So ein armer Mensch...

gelöscht_84526 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Da verweigert man dem Mann doch tatsächlich eine Gehaltserhöhung: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bund-verweigert-bahn-chef-grube-gehaltserhoehung-a-1132279.html#ref=rss

Das ist dann natürlich ein Grund, zu kündigen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-ruediger-grube-tritt-zurueck-a-1132326.html#ref=rss

Hat ja auch dort so wenig verdient: Festvergütung von 900.000 Euro im Jahr. Inklusive Boni verdiente er im Geschäftsjahr 2015 gut 1,4 Millionen Euro.

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Hamburger19 mumpel1 „Wenn er eingezahlt hat. Normale Arbeitsverhältnisse waren das sicher nicht. Das Arbeitszeitgesetz z.B. galt für ihn ...“
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Bei kleinen Firmen z. B. GmbH ist es nicht so einfach. Gehört dem Geschäftsführer die Firma, ist er Arbeitgeber. Angestellte Geschäftsführer, ohne oder mit geringem Anteil an der Firma sind Arbeitnehmer.

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/handels-und-gesellschaftsrecht/sozialversicherungspflicht-vorstand

Bei der Einordnung einer Vorstandstätigkeit im Rahmen der Abgrenzung zwischen abhängigem Beschäftigungsverhältnis oder selbständiger Tätigkeit geht das Bundessozialgericht (BSG) regelmäßig davon aus, dass Vorstände von Aktiengesellschaften „beschäftigt“ sind. Dies gilt trotz des Umstandes, dass Vorstände von Aktiengesellschaften die Gesellschaft in eigener Verantwortung leiten und Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen

2. Rentenversicherung

Der Gesetzgeber hat Vorstände von Aktiengesellschaften nach § 1 Satz 4 SGB VI ausdrücklich aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen.

3. Arbeitslosenversicherung

Vorstände von Aktiengesellschaften werden nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III aus dem Kreis der versicherungspflichtig Beschäftigten herausgenommen.

Gruß

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