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mumpel1 mawe2 „Danke für die Klarstellung. Ungeachtet der konkreten Rechtslage in diesem speziellen Fall finde ich es einfach z.K., wenn ...“
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Dass Künstler (bis auf einen verschwindend geringen Anteil im Promillbereich) nicht mal selbst von ihrer Arbeit richtig leben können

Du sagst es. In einem Rechtsforum hatten wir die Frage erörtert ob ein Autor eine eigene Seite zum Verkauf seiner Bücher eröffen darf und als was er finanzrechtlich einzustufen ist. Er wollte eine eigene Seite für seine e-Books weil Betreiber von Onlineshops (Online-"Verleger") mindestens 50% vom Schmalz verlangen. Und das ist viel. Wer will heute schon (viel) Geld für ein Buch ausgeben.

Andererseit gibt es Künstler die übertreiben. Für das Singen von Weihnachtsliedern durch Kinder von selbigen Geld zu verlangen kann man durchaus zwiespältig sehen.

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