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ARD / ZDF - Zeitverschwendung bei der Verbraucherzentrale

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles
Zwangsrundfunkbeitragszahlungsverweigerer Lothar Peter hat die Verbraucherzentrale in München besucht. (Foto: mn)

Wer Ärger mit dem Beitragsservice von ARD und ZDF hat, kann sein Glück bei einer Niederlassung der Verbraucherzentrale versuchen. Für die scheint das Thema nicht fremd zu sein, denn es wird auf der Webpräsenz ausdrücklich als Beratungsfall aufgelistet. Konkret heißt es dort:

 "Wir beraten Sie zu den Fragen, wer beitragspflichtig ist und in welchen Fällen Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung besteht. Auch bei Problemen mit der An- und Abmeldung können Sie sich an uns wenden."

Je nach Beratungsstelle ist persönliche und/oder telefonische Beratung möglich. Im Fall der Münchener Niederlassung wird nur persönliche Beratung angeboten. Das heißt: Termin vereinbaren und dann persönlich antanzen. Zwangsrundfunkbeitragszahlungsverweigerer Lothar Peter ("Ich habe keine Angst vor denen, ich habe nur Angst vor mir selbst!") hat das gemacht (und ich habe ihn begleitet).

Die Verbraucherzentrale Bayern wirbt auf ihrer Webpräsenz recht kräftig für Beratung zum Rundfunkbeitrag. (Foto: Screenshot)

Die Außenfassade der Münchener Niederlassung der Verbraucherzentrale ist hässlich, die Schaufensterdekoration schwankt zwischen "besser als nichts" und "langweilig", die Inneneinrichtung hat vermutlich schon ein halbes Jahrhundert auf dem Buckel, die Wartezeit war kurz - fast genauso kurz wie das anschließende Gespräch mit der Beraterin.

Lothar erklärte der Dame gleich zu Beginn, dass ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde und er deshalb Hilfe braucht. Beim Stichwort "Vollstreckungsverfahren" war das Gespräch für die Beraterin praktisch erledigt. Simple Tatsache: läuft bereits ein Vollstreckungsverfahren, dann berät die Verbraucherzentrale nicht mehr, basta. Leider wurde versäumt das bereits im Vorfeld bei der telefonischen Terminvereinbarung zu erörtern (was die Beraterin auch bedauerte).

Ich nutzte die Gelegenheit um Herauszufinden ob und wann die Verbraucherzentrale bei "GEZ-Zeugs" überhaupt helfen kann. Ernüchternde Tatsache: eigentlich nur in extremen Einzelfällen. Also beispielsweise dann, wenn jemand wirklich nicht gebührenpflichtig ist (also blind und taub oder besser tot) oder wenn eine unberechtigte Doppelzahlungsaufforderung vorliegt.

Wie oft Menschen wegen dem Rundfunkbeitrag Rat bei der Verbraucherzentrale in München suchen, konnte die Beraterin nicht mitteilen.

Kurzum: Läuft bereits ein Vollstreckungsverfahren, hilft die Verbraucherzentrale nicht weiter. Hilfe gibt es zudem nur für Privatpersonen, nicht für Selbstständige und Unternehmen. Und helfen kann die Verbraucherzentrale wohl sowieso nur bei Fällen, in denen wirklich eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich ist.

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gelöscht_84526 shrek3 „Wärst du auch bereit, deutlich teurere Versicherungsbeiträge zu bezahlen? Denn wenn sie auch dann prozessieren soll, ...“
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Nee, aber wenn ich nur prozessiere, wenn ich nach Einschätzung einer Versicherung sowieso gewinne, dann brauche ich keine Versicherung und auch nicht deren Anwälte - gewinnen kann ich auch ohne die. Somit ist die Versicherung dann für mich uninteressant.

Ich habe sowieso keine Rechtsschutzversicherung - aus oben genanntem Grund!

Ach ja, einen ähnlich gelagerten Fall habe ich selber scho n gehabt. Da hat die Versicherung auch behauptet, dass ich nicht gewinnen kann. Habe trotzdem prozessiert - und gewonnen!

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