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News: Widerstand ungebrochen

Demo und große Kundgebung gegen den „Rundfunkbeitrag“ in Karlsruhe

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

(Originalmitteilung) In den Medien überschlagen sich fast täglich die Meldungen zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung, dem Rundfunkbeitrag.

Die auf Zwang basierende Finanzierung und ihre grundgesetzrechtlichen Bedenken führen zu einem eklatanten Akzeptanzproblem in allen Schichten unserer Gesellschaft.

Die Bürgerinitiative „Grundrechte bewahren“ von GEZ-Boykott.de und Online-Boykott.de lädt am 3. Oktober 2016 zu einem Aktionstag zum Thema Rundfunkbeitrag in Karlsruhe ein.

Prominente Gäste wie u.a.

- Rechtsanwalt Prof. Koblenzer, Autor des Gutachtens „Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen“

- Rechtsanwalt Thorsten Bölck, der mehrere Verfassungsbeschwerden von Klägern aus ganz Deutschland beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.

- Frau Sieglinde Baumert, die 61 Tage in der JVA Chemnitz wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, inhaftiert war.

- Autorin Nicole Joens (u.a. „Korrupte Medienmacht“)

- Fernsehproduzent Holger Kreymeier

 und weitere werden die eklatanten Verstöße gegen das Grundgesetz sowie die soziale Unverträglichkeit des Rundfunkbeitrages thematisieren.

Nach den Vorträgen und der Podiumsdiskussion stehen Ihnen die prominenten Gäste gerne Frage und Antwort.

Gut 10 Infostände aus dem ganzen Bundesgebiet bieten Hilfe im Kampf gegen den Zwangsbeitrag sowie Informationen über die Hintergründe und Missstände an. Jeder Infostand wird mit einer ganz besonderen Überraschung unterhalten und informieren.

Ein symbolträchtiger Demolauf zum Bundesverfassungsgericht findet ebenfalls statt.

Moderiert und gefilmt wird die Veranstaltung von Holger Kreymeier, bekannt durch seinen Online-Kanal „fernsehkritik.tv“.

Wir erwarten von den Medien, dass diese umfassend über dieses gesamtgesellschaftliche Problem und den Aktionstag in Karlsruhe berichten.

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Olaf19 citizenfive „Da widerspreche ich Ihnen nicht. Steuern sind Kompetenz des Bundes, Rundfunk Kompetenz der Länder. Wobei sich auch hier ...“
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Das Steuerargument ist auch noch nicht vom Tisch, da der Rundfunkbeitrag de fakto eine Zwecksteuer darstellt.

Das ist schon deswegen falsch, weil der Rundfunkbeitrag ja nicht an die Staatskasse geht, wo er zusammen mit allen anderen Steuereinnahmen quasi "untergehen" würde, sondern über den Beitragsservice direkt an die Sender verteilt wird.

Weiterhin die Beschränkung der Informationsfreiheit des Bürgers, die durch den Rundfunkbeitrag beschnitten wird (Art. 5 GG).

Warum wird da irgendetwas "beschnitten"? Ob ich den Rundfunkbeitrag nun zahle oder nicht, die Freiheit, mich so zu informieren, wie ich es für richtig halte, habe ich doch so oder so.

von den bisher urteilenden Gerichten bislang noch verteidigten Typisierung bzw. Pauschalisierung und der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 GG).

Bezüglich Typisierung und Pauschalisierung bin ich in der Tat gespannt, denn diese Argumentationsweise hat mich ebenfalls nicht überzeugt. Wir sind eben alle Individuen, jeder hat ein Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung; wenn ich keine Rundfunkgeräte besitze, dann muss es mich nicht jucken, dass 99% meiner Nachbarn welche haben. Daher ist so ein Begriff wie "Typengerechtigkeit" für mich eher ein Reizwort. Das klingt in meinen Ohren fast schon... verächtlich.

Bei Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes stellt sich mir eher die Frage, ob das nicht sämtliche anderen gesetzlichen Regelungen auch tun, wenn man nur lange genug nach Beispielen dafür gräbt. Gerade die ältere Rundfunkgebührenregelung – ich meine den Zeitraum von 2007 bis 2012, also die letzte "Ära" vor dem Beitragsservice – ist m.E. ein Beispiel dafür:

Da gab es Leute, die hatten keine Rundfunkgeräte und mussten deswegen auch keinen Rundfunkgebühren zahlen. Und es gab Leute, die hatten keine Rundfunkgeräte und mussten trotzdem Rundfunkgebühren zahlen.

Mehr Ungleichheit ging eigentlich nicht... bei der Neuregelung wird diese Unterscheidung, Geräte bereitgehalten oder nicht, einfach nicht mehr gemacht, insofern entspricht diese Regelung doch viel besser dem Gleichheitsgrundsatz als jede andere?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Plonk! Alpha13