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mawe2 giana0212 „Meines Wissens ist Hochstapelei aber nur gegeben, wenn ich unberechtigt eine Tätigkeit ausübe, für die mir die nötigen ...“
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Meines Wissens ist Hochstapelei aber nur gegeben, wenn ich unberechtigt eine Tätigkeit ausübe, für die mir die nötigen Papiere fehlen.

Nein. Hochstapelei ist das, was Frau Hinz hier gemacht hat, auf jeden Fall.

Allerdings wird diese Hochstapelei wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen haben.

Was Du meinst, sind strafrechtlich relevante Taten wie z.B. Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung etc.

Gruß, mawe2

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