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Bank-Irrtum zu seinen Gunsten

joseph3 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Armin S. kaufte von der BNP Paribas Wertpapiere für 326.400 Euro, bekam aber Zertifikate im Wert von fast 163 Millionen Euro in sein Depot gestellt. Darf er das Geld behalten?

Aus Sicht der BNP Paribas ist das Thema damit erledigt. Aus Sicht von Armin S. noch lange nicht. Er hat sich einen Anwalt genommen, will notfalls klagen. „Eine Bank, die einen Fehler in dieser Größenordnung nicht bemerkt, handelt grob fahrlässig und ist schon deshalb nicht schutzwürdig“, sagt der auf Anlegerschutz spezialisierte Fachanwalt Mario Bögelein. Zudem habe die Bank gegen ihre eigenen Mistrade-Regeln verstoßen. Bögelein hat den Fall übernommen, die Erfolgsaussichten bewertet er als „deutlich überdurchschnittlich“.

(Auszüge aus dem verlinkten Beitrag)

joseph3 meint:

Ich drücke diesem Armin S. alle Daumen.
 

Es wird Zeit, dass die Banken wieder geerdet werden - siehe der Deutsche-Bank-Skandal vorgestern, bei dem sich die dortige Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit erdreistete zu behaupten, die Probleme ihrer eigenen Kunden wären "ein Darstellungsproblem" (etliche Kunden konnten unverschuldet kein Geld abheben).

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Wer buckelt, eckt nie an und wer kriecht, kann nicht stolpern.
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Tom West joseph3 „Bank-Irrtum zu seinen Gunsten“
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Ich sehe da keine guten Karten für den Anleger. Es dürfte auf § 119 BGB in Verbindung mit §§ 121 und 812 BGB hinauslaufen. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

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joseph3 Tom West „Ich sehe da keine guten Karten für den Anleger. Es dürfte auf 119 BGB in Verbindung mit 121 und 812 BGB hinauslaufen. ...“
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Hallo Tom,

natürlich wird das kein Selbstläufer. Aber zumindest werden die Verantwortlichen etwas ins Grübeln kommen (und auch deren Kollegen in den anderen Banken), denn irgendwann lassen sich persönliche Konsequenzen nicht mehr vermeiden.

Eine nicht budgetierte Gewinnausschüttung an einen Nichtaktionär und noch dazu in dieser Größenordnung hätte schon was, da hilft auch keine Versicherung.

Beste Grüße
Joseph

Wer buckelt, eckt nie an und wer kriecht, kann nicht stolpern.
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Tom West joseph3 „Hallo Tom, natürlich wird das kein Selbstläufer. Aber zumindest werden die Verantwortlichen etwas ins Grübeln kommen und ...“
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kein Selbstläufer

Wie auch, er müsste die Kohle erst einmal wieder einklagen.

nicht budgetierte Gewinnausschüttung an einen Nichtaktionär

Nö, Irrtum und Irrtumsanfechtung. Tippfehler passieren

da hilft auch keine Versicherung

Wenn ein Schaden entstanden wäre, würde das ggf. zutreffen. Bislang ist aber kein Schaden entstanden, und eine Versicherung kann auch (je nach Vertrag) bei Fahrlässigkeit oder sogar grober Fahrlässigkeit haftbar sein.

Bislang ist jedenfalls eine Spekulation müßig, und der Bericht typisch Burda, - jedenfalls bis zu einer für den Kläger/Anleger positiven Klageentscheidung - wovon ich, wie erwähnt, nicht wirklich, und das meine ich zurecht, ausgehe.

Kann natürlich sein, dass Burda das wieder missverständlich dargestellt hat, aber vom Grundtenor geht da gar nix. Aber - lasset uns überraschen.

P.S.: Ich hatte übrigens auch schon mal ne Fehlbuchung auf dem Konto - waren zwar nur 1,7 Millionen DM ungefähr 1985 - hatte ich aber auch nur 2 Minuten etwas von.

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