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Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(

Olaf19 / 35 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich nutze Amazon gern als Käufer. Gerade bei den Marketplace-Partnern findet man die eine oder andere Rarität, die es weder im Laden zu kaufen gibt noch bei Amazon direkt. Nun sieht es ganz so aus, als solle diesen über Amazon anbietenden Händlern alsbald mit juristischen Kinkerlitzchen der Garaus gemacht werden: http://www.heise.de/resale/artikel/Rechtssicherer-Verkauf-auf-Amazon-nicht-moeglich-1446786.html

Mehr und mehr gewinne ich den Eindruck, dass juristische Spitzfindigkeiten und sinnlose Paragrafenreitereien inzwischen ein Eigenleben entwickelt haben. Das, was durch Gesetze und Vorschriften eigentlich geregelt werden soll, nämlich das praktische Leben, verschwindet mehr und mehr im Nebensächlichen.

Wann bekommen wir endlich einmal eine Regierung, die mit der Faust dazwischenhaut? Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(

CU
Olaf

mawe2 Olaf19 „Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(“
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Hallo Olaf,

ich verstehe das alles nicht so recht.

1. Muss ein Händler gar keine AGB haben.

2. Habe ich schon oft gesehen, dass Marketplace-Händler ihre AGB auf der Artikelseite verlinkt haben. Es liegt also nicht an Amazon sondern an den Händlern, ob sie das tun oder nicht.

3. Stimme ich Dir zu, dass diese juristischen Spitzfindigkeiten langsam wirklich nerven.

Früher ist ein Anwalt tätig geworden, wenn ein Geschädigter sein Recht vor Gericht durchsetzen wollte. Heute werden die Anwälte schon aktiv, bevor überhaupt jemand geschädigt wurde (oder sich geschädigt fühlt), einfach so, prophylaktisch. Ich finde, den Anwälten sollten derlei vorauseilende juristische Aktivitäten schlicht verboten werden.

Gruß, mawe2

InvisibleBot mawe2 „Hallo Olaf, ich verstehe das alles nicht so recht. 1. Muss ein Händler gar...“
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Ich finde, den Anwälten sollten derlei vorauseilende juristische Aktivitäten schlicht verboten werden.

Tja, ich sags schon immer - seit man hier mit Juristen Schweine füttern kann, wird es immer mehr zum Kindergarten. Die Anzahl ist dabei das Hauptproblem, denn dadurch sitzen halt sehr viele in ihren Kanzleien oder zu Hause und drehen Däumchen. Und die müssen sich dann halt irgendeine Arbeit suchen und kommen dabei auf die absonderlichsten Ideen - mit meist negativen Folgen für die Allgemeinheit. Besser wäre es das Studium etwas "anspruchsvoller" zu gestalten, damit nicht mehr soviele bestehen. Aber die Uni's bzw. die Professoren sind ja leider interessiert daran, dass möglichst viele bestehen...

Ich warte auf den Tag wo wir amerikanische Verhältnisse bekommen, weit ist das wahrscheinlich nicht mehr.
neanderix InvisibleBot „ Tja, ich sags schon immer - seit man hier mit Juristen Schweine füttern kann,...“
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Aber die Uni's bzw. die Professoren sind ja leider interessiert daran, dass möglichst viele bestehen...

Kann man so Pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Professoren, die im Gegenteil stolz auf eine hohe Durchfallquote sind :(
Speziell in Naturwissenschaftlichen Fächern und Mathematik ist diese Couleur vertreten, aber durchaus auch in anderen Bereichen.

Volker
InvisibleBot neanderix „ Kann man so Pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Professoren, die im...“
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Irgendwo hab ich mal gelesen dass die indirekt davon profitieren wenn sie eine möglichst hohe Absolventenquote vorweisen können. Ich weiß aber nicht mehr genau wie das läuft.

Da stand bei SPON mal ein Artikel in dem es um Ermittlungen gegen irgendwelche Professoren ging, weil die Abschlüsse verkauft haben.

neanderix InvisibleBot „Irgendwo hab ich mal gelesen dass die indirekt davon profitieren wenn sie eine...“
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Davon wiederum hab ich noch nichts gehört. Aber sei es drum, beides, sowohl eine sehr hohe Absolventenquote, als auch eine hohe durchfallquote, ist schlicht nicht vertretbar.

Ein Schulfreund von mir sagte mir, kurz nachdem er mit dem Studium begonnen hatte, sein mathe-Prof sei stolz auf seine Durchfallquote von 85% (funfundachtzig) - sorry, aber das kann's nicht sein.

Volker

Pashka neanderix „ Kann man so Pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Professoren, die im...“
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Kann man so Pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Professoren, die im Gegenteil stolz auf eine hohe Durchfallquote sind :(

Ich studiere selber 2-Fach-Bachelor mit Hauptfach Mathematik und Nebenfach Physik. (Bis jetzt sehr erfolgreich. :)) Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Klausuren durchweg sehr fair gestellt werden (bei geringer Anzahl von Teilnehmern wird von den meisten Dozenten eine mündliche Prüfung bevorzugt), verglichen mit den Übungsaufgaben teils doch leicht sind. Was einerseits natürlich wegen der beschränkten Zeit logisch ist. Dennoch lagen die Durchfallquoten im Bereich 50-70%, es liegt also nicht immer an den Professoren.

Ein weiterer Punkt: Viele Professoren lesen nur die Vorlesung. Die Übungsaufgaben und Klausuren werden von Assistenten (wissenschaftlichen Mitarbeitern) gestellt.

Beste Grüße
Paul
neanderix mawe2 „Hallo Olaf, ich verstehe das alles nicht so recht. 1. Muss ein Händler gar...“
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1. Muss ein Händler gar keine AGB haben.

richtig, allerdings gilt das nur mit Einschränkungen, die in dem Artikel auch genannt wurden.
Z.B. kannst du ohne AGB eine Widerrufserklärung nicht wirksam vereinbaren.

2. Habe ich schon oft gesehen, dass Marketplace-Händler ihre AGB auf der Artikelseite verlinkt haben. Es liegt also nicht an Amazon sondern an den Händlern, ob sie das tun oder nicht.


Das stimmt so nicht. Die Verlinkung dient nur der Kenntnisnahme. Vertragsbestandteil werden die AGB so aber immernoch nicht.
Dazu müsste das Bestellsystem explizit abfragen, ob du die AGB anerkennst oder nicht; genau das aber passiert beim Amazon Market Place aber nicht.

Ich finde, den Anwälten sollten derlei vorauseilende juristische Aktivitäten schlicht verboten werden.
Äh, nein. Damit gäbe es keine Möglichkeit mehr, gegen offensichtlich wetbewerbswidriges Verhalten vorzugehen.
Allerdings gehört das Wettbewerbsrecht, speziell der Bereich Abmahnungen, deutlich überarbeitet.

Volker
mawe2 neanderix „ richtig, allerdings gilt das nur mit Einschränkungen, die in dem Artikel auch...“
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Damit gäbe es keine Möglichkeit mehr, gegen offensichtlich wetbewerbswidriges Verhalten vorzugehen.

Wieso? Wenn sich ein Wettbewerber geschädigt fühlt, kann er klagen. Und natürlich kann er einen Anwalt beauftragen.

Aber dass Anwälte ohne Auftrag einfach so nach Lust & Laune abmahnen können und eine große Rechts-UN-Sicherheit verbreiten, ist mit dem üblichen Verständnis von Rechtsstaat und Rechtssicherheit nicht vereinbar.

Die Verlinkung dient nur der Kenntnisnahme.

Das ist doch OK. Dann kann den Kunde doch Kenntnis davon nehmen.

Vertragsbestandteil werden die AGB so aber immernoch nicht.
Dazu müsste das Bestellsystem explizit abfragen, ob du die AGB anerkennst oder nicht; genau das aber passiert beim Amazon Market Place aber nicht.


Das passiert im normalen Handel aber auch nicht. Bist Du jemals an der Supermarktkasse gefragt worden, ob Du die AGBs akzeptierst? Nein! Und es wäre auch blödsinnig.

AGBs heißen AGBs, weil sie eben "allgemein" sind. Der Kunde muss eben immer damit rechnen, dass es AGBs gibt und muss sich damit abfinden, dass er den AGBs zustimmt. Im normalen Alltag wird das immer vorausgesetzt - warum nicht im Online-Handel?

Diese Häkchen zur Bestätigung der AGBs (die dann doch niemand liest) sind so ein typischer Fall von deutscher Überregulierung.

Im Übrigen wird nicht nur bei den Marketplace-Händlern keine Bestätigung der AGBs durchgeführt sondern auch bei Amazon selbst. Insofern ist der Beitrag ungenau. Er müsste eigentlich Amazon als Ganzes in Frage stellen und nicht nur den Marketplace.

Gruß, mawe2
neanderix mawe2 „ Wieso? Wenn sich ein Wettbewerber geschädigt fühlt, kann er klagen. Und...“
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Aber dass Anwälte ohne Auftrag einfach so nach Lust & Laune abmahnen können und eine große Rechts-UN-Sicherheit verbreiten, ist mit dem üblichen Verständnis von Rechtsstaat und Rechtssicherheit nicht vereinbar.


Ach das meintest du. OK, da bin ich bei dir.

Das ist doch OK. Dann kann den Kunde doch Kenntnis davon nehmen.

Aber eben nicht explizit bestätigen.

Das passiert im normalen Handel aber auch nicht. Bist Du jemals an der Supermarktkasse gefragt worden, ob Du die AGBs akzeptierst? Nein! Und es wäre auch blödsinnig.

Im Ladengeschäft ist das blödsinnig, richtig. Aber Ladengeschäft != OnlineShop.
AGBs heißen AGBs, weil sie eben "allgemein" sind.

Nein, nicht deswegen. und auch der Rest stimmt so nicht.

Diese Häkchen zur Bestätigung der AGBs (die dann doch niemand liest) sind so ein typischer Fall von deutscher Überregulierung.

Nein.

Im Übrigen wird nicht nur bei den Marketplace-Händlern keine Bestätigung der AGBs durchgeführt sondern auch bei Amazon selbst. Insofern ist der Beitrag ungenau. Er müsste eigentlich Amazon als Ganzes in Frage stellen und nicht nur den Marketplace.

Da müsste man dann z.B. wissen, ob Amazon einen Sitz in D hat. Wenn ja, wäre das ein Verstoß und damit ein Fall für die Gerichte. Hat Amazon aber einen Sitz außerhalb D dann gilt das für sie nicht.
Schau bitte mal bei Händlern wie reichelt.de, Conrad, Völkner oder Thalia.de -- bei ALLEN musst du die Kenntnisnahme der AGB per Häkchen bestätigen.

Volker
mawe2 neanderix „ Ach das meintest du. OK, da bin ich bei dir. Aber eben nicht explizit...“
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Schau bitte mal bei Händlern wie reichelt.de, Conrad, Völkner oder Thalia.de -- bei ALLEN musst du die Kenntnisnahme der AGB per Häkchen bestätigen.

Ja. Und es nervt!

Vor allem ist es scheinheilig: Wenn ich die Bestätigung der AGBs explizit verlange ohne dafür zu sorgen, dass der Kunde die AGBs auch wirklich zur Kenntnis nimmt (denn das ist stets optional!!), dann nötige ich den Kunden zu einer Zustimmung, von der ich genau weiß, dass ich sie eigentlich gar nicht abverlangen darf.

Also wenn schon, dann müssten die AGBs immer verpflichtend zur Kenntnis genommen werden, was nur heißen kann, dass sie Dir am Ende des Bestellprozesses vorgelesen werden und Du erst auf "Weiter" klicken kannst, wenn die Vorlesung beendet ist! :-)

Es ist ein Vorgang, der in 99% der Fälle völlig unnötig ist. Aber er entspricht deutschem Recht! Das meine ich mit "Überregulierung".

Das passiert aber in unserem Alltag so oft, dass die meisten dieses kleine Häkchen sicher gar nicht als so sehr problematisch ansehen.

Aber Ladengeschäft != OnlineShop.

Worin besteht für Dich der Unterschied? In beiden Fällen gelten Gesetze. AGBs sind in beiden Fällen gar nicht nötig. In beiden Fällen werden die Händler aber trotzdem welche haben. Warum muss ich also bei einem Online-Kauf extra bestätigen, dass ich die AGBs gelesen habe und beim Ladenkauf nicht?

Gruß, mawe2
neanderix mawe2 „ Ja. Und es nervt! Vor allem ist es scheinheilig: Wenn ich die Bestätigung der...“
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Ja. Und es nervt!

Ach? Und warum? mich nervt es nicht und ich bestelle relativ viel.

ohne dafür zu sorgen, dass der Kunde die AGBs auch wirklich zur Kenntnis nimmt (denn das ist stets optional!!),

Da erzähl doch mal, wie das gehen soll.

AGBs sind in beiden Fällen gar nicht nötig.

Falsch.

Warum muss ich also bei einem Online-Kauf extra bestätigen, dass ich die AGBs gelesen habe und beim Ladenkauf nicht?

Du wirst es nicht glauben, aber die AGB müssen auch in einem Ladengeschäft sichtbar aushängen - und ja, ich habe sie in vielen Geschäften durchaus gesehen.

Weitergehende Bestätigungspflichten wären jedoch in einem Ladengeschäft unpraktikabel, im Online-Geschäft nicht - das kenn keinen Stau an der Kasse.

Volker

mawe2 neanderix „ Ach? Und warum? mich nervt es nicht und ich bestelle relativ viel. Da erzähl...“
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Mich überzeugt das alles gar nicht!

So, wie im Ladengeschäft die AGBs aushängen (und von niemandem gelesen werden), genauso können sie auch auf der WebSite des Online-Händlers verlinkt sein (ohne, dass sie gelesen werden). Eine explizite Bestätigung ist entweder (aus welchen Gründen auch immer) nötig - dann bitte in beiden Fällen. Oder sie ist in beiden Fällen unnötig. (Ich weiß, dass das Gesetz das beim Online-Handel fordert aber genau das finde ich ja unnötig.)

Wer die AGBs zur Kenntnis nehmen will, wird das in beiden Fällen tun.

Und auch wenn Du meinen Satz AGBs sind in beiden Fällen gar nicht nötig. mit einem kurzen Falsch. beantwortet hast, bleibe ich dabei: Es gibt in Deutschland für ein Unternehmen keine Pflicht, AGBs zu verwenden. Oder wordurch wird diese Pflicht begründet?

Zur Tatsache, dass (insbesondere für Buchhändler) keine Pflicht zur Verwendung von AGBs besteht siehe u.a. auch: http://www.antiquariatsrecht.de/?p=65

Wir müssen das jetzt nicht weiter ausführen...

Wir haben da ganz unterschiedliche Auffassungen und müssen ja auch nicht zwingend einer Meinung sein. Dass in Deutschland / Europa gesetzliche Regelungen existieren, die völlig sinnfrei sind (und zwar sehr viele) ist seit langem bekannt. Es ist aber offensichtlich viel schwerer, Gesetze abzuschaffen als neue Gesetze zu installieren.

Gruß, mawe2

Alekom neanderix „ Ach? Und warum? mich nervt es nicht und ich bestelle relativ viel. Da erzähl...“
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also ich kenne kaum jemanden, der sich die AGB's wirklich durchliest. Und ich kenne noch mehr die sich auch keine Arbeitsverträge ordentlich durchlesen. Warum? Weil unzulässige Klauseln nach österreichischem Recht sowieso nicht rechtens sind. Konsumentenschützer und Arbeiterkammer schauen da etwas darauf.

Aber ein waches Auge sollte man trotzdem haben, stimmt.

jueki mawe2 „ Ja. Und es nervt! Vor allem ist es scheinheilig: Wenn ich die Bestätigung der...“
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Vor allem ist es scheinheilig:
Scheinheiligkeit ist nur eine persönliche Einstellung von mir - ansonsten gibt es so etwas nicht.
So jedenfalls habe ich diesen beitrag:
http://www.nickles.de/thread_cache/538900249.html#_pc
verstanden.

Jürgen
J.Hendik Olaf19 „Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(“
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Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(
Die in Brüssel geschmiedet werden. Was kommt da noch aus B......! Ich finde es gut wenn wir dabei zuschauen und nichts tun.
Das stärkt die Brüsseler Idioten zu noch Idiotischeren Gesetzen.Die Idioten sind wir.

mfg
neanderix Olaf19 „Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(“
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Fehlende AGB sind meiner meinung nach alles andere als "juristische Kinkerlitzchen"

und es wäre für Amazon ein leichtes, seinen Market Place so umzuschreiben, dass auch die AGB externer Händler beim Kauf Vertragsbestandteil werden.

Mir ist hier also nicht ganz klar, worüber du dich aufregst. Den Schwarzen Peter hat hier amazon, nicht die Justiz.

Volker
BTW: darüber, dass Abmahner in die Schranken gewiesen werden sollten, sind wir uns hoffentlich einig.

Olaf19 neanderix „Fehlende AGB sind meiner meinung nach alles andere als juristische...“
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Für mich sind es Kinkerlitzchen. Meine Rechte als Käufer kenne ich selber, ich brauche keinen Vorleser, der sie mir immer und immer wieder bei jedem Einkauf vorbetet.

Die AGBs stehen groß und breit zu lesen da, sie sind nur nicht "Vertragsbestandteil" - mein Gott, was für ein Affentheater. Ist ja toll, wie ich als Verbraucher davor geschützt werde, etwas einzukaufen, was ich auch kaufen will.

Mag sein, dass amazon etwas besser im Sinne des geltenden Rechts machen könnte, aber das ganze Ansinnen erscheint mir doch arg spitzfindig.

Innerhalb von 14 Tagen kann ich im Versandhandel gekaufte Ware zurückgeben, egal ob ich bei jedem Kauf eine Checkbox abnicken muss oder nicht. Nebenbei, bei ebay muss ich das auch nicht...

CU
Olaf

neanderix Olaf19 „Für mich sind es Kinkerlitzchen. Meine Rechte als Käufer kenne ich selber, ich...“
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Meine Rechte als Käufer kenne ich selber,

Ganz sicher? Das bezweifle ich. Zumal in den AGB auch Verfahrensweisen bei Rücksendung von Artikeln stehen (sollten). die sind nicht bei allen Händlern gleich - auch wenn es dafür allgemeine Richtlinien gibt.
Die AGBs stehen groß und breit zu lesen da, sie sind nur nicht "Vertragsbestandteil" - mein Gott, was für ein Affentheater

Nein, eben kein Affentheater. Wenn es jetzt zu stretigkeiten zwischen dir und dem Händler kommt, landet das in jedem Fall vor Gericht - und da du bestenfalls nicht die Kenntnisnahme bestätigen konntest, schlimmstenfalls nicht mal einsicht in die AGB nehmen konntest, wird nach BGB verhandelt.

Volker

Olaf19 neanderix „ Ganz sicher? Das bezweifle ich. Zumal in den AGB auch Verfahrensweisen bei...“
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Zumal in den AGB auch Verfahrensweisen bei Rücksendung von Artikeln stehen (sollten). die sind nicht bei allen Händlern gleich - auch wenn es dafür allgemeine Richtlinien gibt.

Eben. Und genau das reicht mir völlig aus: Wenn ich den Artikel zurückgeben will, muss ich das innerhalb von 14 Tagen erledigen. Das weiß ich auch so, ohne dass ich immer und immer wieder auf so eine bescheuerte Checkbox klicken muss.

da du bestenfalls nicht die Kenntnisnahme bestätigen konntest, schlimmstenfalls nicht mal einsicht in die AGB nehmen konntest, wird nach BGB verhandelt.

Und wenn ich einfach aussage, dass ich die AGB gekannt habe - glaubt der Richter das dann nicht? Da die AGB nach dem sog. "Günstigkeitsprinzip" nur zum Wohle des schwächeren Vertragspartners, also des Kunden, von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen, ist es ziemlich schwachsinnig, dass die Gerichte dann nach dem BGB und somit zum Nachteil des Käufers verhandeln, nur weil diesem böswillig unterstellt wird, er habe die AGB nicht gekannt, nur weil er nicht irgendwo draufgeklickt hat (was er ja auch machen kann, ohne die AGB zu lesen, insofern ist das doppelt unsinnig).

CU
Olaf
Pfützner Olaf19 „Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(“
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Wann bekommen wir endlich einmal eine Regierung, die mit der Faust dazwischenhaut? Ach nee, geht ja nicht, wir müssen ja die EU-Richtlinien umsetzen :-(

Solange die meisten der im Bundestag sitzenden Menschen im bürgerlichen Leben Rechtsanwälte sind mit Sicherheit nicht! Oder würdest Du, wenn Du Steuerberater wärst eine konsequente Vereinfachung der Steuergesetze fordern - und Dich damit selbst überflüssig machen.

Die Regierung ist nicht gut für alle Menschen - sie ist nur noch gut für einige der Menschen!

Eine erfolgreiche Reformierung der Bundesrepublik setzt die Abschaffung derselben zwingend voraus.
Olaf19 Pfützner „ Solange die meisten der im Bundestag sitzenden Menschen im bürgerlichen Leben...“
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Oder würdest Du, wenn Du Steuerberater wärst eine konsequente Vereinfachung der Steuergesetze fordern - und Dich damit selbst überflüssig machen.

Sitzen denn wirklich so viele Steuerberater im Bundestag? Es heißt doch immer, ein Großteil der Abgeordnete wären Beamte - also weder Rechtsanwälte noch Steuerberater.

Dennoch ist dein Vergleich mit der Steuerreform treffend. Ich meine, wir hatten doch nun von 2005 bis 2009 eine große Koalition mit einer ganz satten Mehrheit im Deutschen Bundestag. Für eine Vereinfachung des Steuersystems hätte man sicherlich auch noch die FDP gewinnen können, so dass selbst eine etwaig erforderliche Zweidrittel-Mehrheit hätte zustandekommen müssen.

Nachdem auch diese große Gelegenheit ungenutzt verstrichen war, wurde mir endgültig klar - das wird nichts mehr mit der Steuerreform...

CU
Olaf
gelöscht_101060 Olaf19 „ Sitzen denn wirklich so viele Steuerberater im Bundestag? Es heißt doch immer,...“
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Sitzen denn wirklich so viele Steuerberater im Bundestag? Es heißt doch immer, ein Großteil der Abgeordnete wären Beamte - also weder Rechtsanwälte noch Steuerberater.

Die Frage ist leicht zu beantworten - http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_zahlen/Berufe.html - bei 620 Abgeordneten gehören in dieser Legislaturperiode 100 davon den Rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufen an, aber 112 davon sind Beamte - hält sich also fast die Waage.

BG,

Bergi2002

gelöscht_311356 gelöscht_101060 „ Die Frage ist leicht zu beantworten -...“
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Diese Gruppen haben wenigstens etwas gelernt. Wie sieht es aber aus bei jenen Pennern, die gar nicht zugeordnet werden können oder unter "Sostiges" laufen? Auch die Träger gekaufter Ehrendoktorate und Honoarprofessuren mögen nicht übersehen werden, laufen sie doch als "Prof. Dr. XY" herum...

Und, was heißt schon "Beamter"? Ist es ein "Nachtwächter" im öfftl. Dienst Niedersachsens oder ein bayerischer mit Zugangsvoraussetzung 1er-Examen? Diese "Statistik" ist wertlos.

Bin schon gespannt, ob der parlamentarische Obernachtwächter bei der heutigen Präsidentschaftswahl dieselben absurden Fehler macht wie bei der letzten und damit wenigstens seine anhaltende Inkompetenz unter Beweis stellt...


schuerhaken Olaf19 „Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(“
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.
Ich hatte keine Zeit, all das Folgende sorgfältig zu lesen.
Mag sein, es ist schon angeklungen, dass diese ganzen juristischen Spitzfindigkeiten
im Grunde genommen einer Entmündigung des selbst entscheidungsfähigen potentiellen
Käufers gleichkommen.
ABER:
EINERSEITS werden Unternehmen immer krimineller
und
ANDERERSEITS werden Besteller im fauler, dummer oder was-weiss-ich..
AGBs und Kleingedrucktes langweilen sie nur....

Aus einer PK von AMAZON weiss ich, dass AMAZON hinsichtlich rechtlicher Aspekte
immer rigider wird, um im Vorfeld dafür zu sorgen, dass es später weniger Ärger gibt.
Als präventive 'Schutzfunktion' quasi.

Denn wie bei eBAY tauchen auch bei AMAZON-Marketplace immer mehr windige Anbieter auf.
Einer von denen wollte mich reinlegen und ist durch mich bei AMAZON rausgeflogen.
Geriet an den Falschen. Ich hatte am Ende keinen Schaden und bekam von AMAZON ein 'Goody'.
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Olaf19 schuerhaken „. Ich hatte keine Zeit, all das Folgende sorgfältig zu lesen. Mag sein, es ist...“
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EINERSEITS werden Unternehmen immer krimineller
und
ANDERERSEITS werden Besteller im fauler, dummer oder was-weiss-ich..


Das ist in der Tat auch mein Eindruck, und prinzipiell ist es natürlich erst einmal zu begrüßen, wenn dagegen etwas getan wird. Die Kehrseite der Medaille ist nur, je komplizierter und differenzierter der Verbraucherschutz, desto leichter wird es gerade auch für einen ganz ehrlichen Händler, gegen irgendeinen Fallstrick aus dem Jungle von Vorschriften zu verstoßen - ein Eldorado für Abmahner, und am Ende werde auch ich als eher umsichter Käufer daran gehindert, zu kaufen was ich will und bei wem.

Eine miese Erfahrung mit einem Marketplace-Partner von Amazon habe ich übrigens auch schon auf dem Buckel. Damals bekam ich eine Gutschrift von Amazon, allerdings kann man diese "Karte" maximal 5x ziehen. Ein Goodie ist bei mir also schon weg.

CU
Olaf
schuerhaken Olaf19 „ Das ist in der Tat auch mein Eindruck, und prinzipiell ist es natürlich erst...“
Optionen

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....je komplizierter und differenzierter der Verbraucherschutz, desto leichter wird es gerade
auch für einen ganz ehrlichen Händler, gegen irgendeinen Fallstrick aus dem Jungle von
Vorschriften zu verstoßen


Das sehe ich etwas anders.
Denn es gibt zigmal durchgebratene Templates, die man kostenfrei abkupfern darf, um sich 'sauber'
darzustellen. Auch AMAZON bietet solches an, und zwar um wirklich zu helfen und speziell noch
junge Startups auch vor sich selbst zu schützen.
Auch die Handelskammern haben selbst für Nichtmitglieder kostenfreie Vorlagen.
Man muss nur noch die entsprechenden Felder korrekt ausfüllen.
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winnigorny1 schuerhaken „. Das sehe ich etwas anders. Denn es gibt zigmal durchgebratene Templates, die...“
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es gibt zigmal durchgebratene Templates, die man kostenfrei abkupfern darf, um sich 'sauber'darzustellen

Hallo Schuerhaken, kannst du mir mal bitte so einen Link hier reinstellen? - Danke im Voraus!
groggyman winnigorny1 „ Hallo Schuerhaken, kannst du mir mal bitte so einen Link hier reinstellen? -...“
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winnigorny1 groggyman „Hallo http://lmgtfy.com/?q Fertige AGBs“
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Nö, war gar nicht so schwer. - Schwer ist es nur, so etwas dann individuell anzupassen....

Olaf19 schuerhaken „. Das sehe ich etwas anders. Denn es gibt zigmal durchgebratene Templates, die...“
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Denn es gibt zigmal durchgebratene Templates, die man kostenfrei abkupfern darf, um sich 'sauber' darzustellen. Auch AMAZON bietet solches an, und zwar um wirklich zu helfen und speziell noch junge Startups auch vor sich selbst zu schützen.

Das ist in der Tat ein Argument. Der Frage von Winnigorny möchte ich mich dennoch anschließen - welche der vorgefertigten AGBs sind empfehlenswert und welche weniger? Sich selbst als juristischer Laie irgendetwas zusammenzugooglen geht möglicherweise ins Auge, es ist sicherlich nicht jedes Template für jedes Geschäft gleichermaßen geeignet.

CU
Olaf
winnigorny1 Olaf19 „ Das ist in der Tat ein Argument. Der Frage von Winnigorny möchte ich mich...“
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es ist sicherlich nicht jedes Template für jedes Geschäft gleichermaßen geeignet.

Das ist jetzt nach ausgiebiger Suche die Frage, die sich auch mir stellt.....
schuerhaken Olaf19 „ Das ist in der Tat ein Argument. Der Frage von Winnigorny möchte ich mich...“
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es ist sicherlich nicht jedes Template für jedes Geschäft gleichermaßen geeignet.
Im Prinzip aber dennoch. Denn auch die Gesetze sind für alle gleich.

Es gibt jedoch je nach Branche Besonderheiten, die sich aber mehr auf
Bestimmungen für die Genehmigung eines Betriebes beziehen.

Ich werde hier keine Empfehlungen geben und keine Quellen nennen. Denn
wer eine AGB benötigt, sollte auch so fit und bemüht sein, dass er sich selbst
die notwendigen Informationen besorgt. Kann oder will er das nicht, gehört er
nicht ins Geschäftsleben. Dann wird er vermutlich auch seine Steuerpflichten
nicht sachgerecht erfüllen.

Nichts für ungut, ich halte mich da heraus.
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Olaf19 schuerhaken „Templates“
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Ich werde hier keine Empfehlungen geben und keine Quellen nennen. Denn wer eine AGB benötigt, sollte auch so fit und bemüht sein, dass er sich selbst die notwendigen Informationen besorgt. Kann oder will er das nicht, gehört er nicht ins Geschäftsleben. Dann wird er vermutlich auch seine Steuerpflichten nicht sachgerecht erfüllen.

Nun ja - Informationen gibt es zuhauf. Nur welches AGB-Template für welchen Geschäftstyp geeignet ist, ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Ein guter Geschäftsmann, auch ein korrekter, ist von Haus aus nicht unbedingt ein Rechtsexperte. "Fit und bemüht" sein heißt dann wohl in erster Linie, einen Zivilrechtler seines Vertrauens einzuschalten. Und wieder der rechtspflegenden Zunft Geld in den Rachen geworfen...

Mir kann es wurscht sein, ich bin nicht selbstständig, ich habe kein Geschäft. Aber für andere Gewerbetreibende, die allmählich verunsichert sind, ob sie ihr Geschäft nicht lieber rechtzeitig freiwillig an den Nagel hängen sollen, bevor sie mit irgend welchen sinnentleerten Abmahnungen und Unterlassungsklagen in die Insolvenz gebombt werden, wäre etwas Hilfestellung sinnvoll.

Mal sehen was noch kommt, bei nickles.de lesen ja genug hilfreiche Geister mit.

CU
Olaf
mawe2 Olaf19 „ Nun ja - Informationen gibt es zuhauf. Nur welches AGB-Template für welchen...“
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Nochmal Olaf: Kein Selbständiger wird gezwungen, AGBs zu verwenden. Es ist schlichtweg nicht nötig.

Wenn man keine AGBs hat, gelten halt einfach alle gesetzlichen Regelungen für die Abwicklung des Geschäfts. (Wenn man AGBs hat, die gegen das Gesetz verstoßen, gelten diese Passagen sowieso nicht und werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.)

Ich verstehe immer noch nicht, wieso man als Online-Händler gezwungen wird, eine Bestätigung der AGB-Kenntnisnahme vom Kunden zu verlangen, wenn man gar keine AGBs haben muss!

Ich wiederhole hier gern nochmal den Link, den ich weiter oben schon mal eingestellt hatte und der das speziell für Antiquariate klarstellt:

http://www.antiquariatsrecht.de/?p=65

Gruß, mawe2

schuerhaken Olaf19 „Wenn ich diesen Dreck lese, schwillt mir der Kamm :-(“
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.
In mancher Beziehung ist die Sache einfacher, als man gewöhnlich denkt.
Stichwort:
Inverkehrbringer.

Ein Nachbar hier hatte ein Problem mit einem über AMAZON bestellten Produkt.
Er hatte sich telefonisch mit dem Lieferanten in Verbindung gesetzt...
(Schon falsch: "MAKE PAPERS!" muss die Devise lauten!)
...und war abgeblitzt.

Er bat mich, mir die Sache "mal anzusehen".
Und was war?
Alle Informationen zu dem Produkt waren nur in Englisch.

Jetzt half ich dem Nachbarn, bei Amazon als dem "Inverkehrbringer" die
Rückabwicklung einzuleiten. Danach ging alles wie am Schnürchen: Die
kostenlose Rücksendung, Rückerattung des Kaufpreises - alles paletti.
Pfeif auf AGB, von wem auch immer...

Jetzt warte ich darauf, dass im Schrebergarten des Nachbarn die
Tomaten und Johannisbeeren reif werden...
______________________________
Näheres hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen
Der Begriff hat weitreichende Bedeutung. So z.B.:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=5668&lid=DE&bid=RCH&
.