Abzocke bei XINGHola zusammen!
Hier mal wieder Internetabzocke! War Kunde bei XING. Meine Kontodaten haben sich verändert, es gab/gibt jedoch keine Möglichkeit dieses XING mitzuteilen. Die versuchten dann im Dezember meinen halbjährlichen Beitrag abzubuchen, ging natürlich nicht, und prompt bekam ich ne Mahnung die sich gewaschen hat, also plus diesem, plus jenem, plus trallala. Ich Klickte auf Antworten, und schrieb auch so diverse E-Mails, bekam jedoch nie eine Antwort von XING. Gestern bekam ich ein E-Mail von ConKred Inkasso, und die wollen nun knapp 80,-€uro von mir haben. Haben die sie noch alle??? P.S. Die wollten ausserdem meine neue Anschrift die sie natürlich umgehend bekamen (Teneriffa), ich bekam ein heftiges Schreiben ohne Anrede zurück: wir meinten nicht Ihre Hoteladresse - bitte teilen Sie uns Ihre generelle Wohnanschrift mit. Haaahaaahaaaaaa!!!!! ![]() Re: Abzocke bei XINGIcj weiß ja nicht, was das für ein Laden ist, aber wenn Du nun auch Deine Mehladresse änderst, dann bekommst Du nix mehr.
Re: Abzocke bei XINGMeine Kontodaten haben sich verändert, es gab/gibt jedoch keine Möglichkeit dieses XING mitzuteilen.
Hier hat man Dir soch schon erklärt, wie man bei XING seine Kontodaten ändert: http://www.nickles.de/c/a3/538482046.htm Re: Abzocke bei XINGHallo,
ich bekam ein heftiges Schreiben ohne Anrede zurück: wir meinten nicht Ihre Hoteladresse - bitte teilen Sie uns Ihre generelle Wohnanschrift mit. LOOOL! Sehr schön! Nur mal kurz gefragt: Warum muss man bei 'XING-Das Business-Netzwerk' angemeldet sein? Über 6,5 Millionen Geschäftsleute und Berufstätige nutzen das globale Business-Netzwerk XING in 16 Sprachen für Geschäft, Beruf und Karriere. Mit maßgeschneiderten Networking-Funktionen und Services fördert XING die Vernetzung und professionelle Kontaktpflege Bei dieser gequirlten "Kacke" krieg ich jedenfalls schon zu viel ;-) Gruß Frank Re: Abzocke bei XINGWas das angeht kann ich mich nicht beschweren. Ich habe wirklich gute Kontakte geknüpft.
Re: Abzocke bei XINGHallo,
dann ist es für Dich ja ok. Ich selbst schrecke vor solchen Tönen zurück; ich kann anderweitig gute Kontakte knüpfen. Gruß nach Teneriffa Frank Re: Abzocke bei XING...ich kann anderweitig gute Kontakte knüpfen...
Wie denn zum Beispiel? Ein Kumpel von mir hat sich selbstständig gemacht und knüpft via XING andauernd ergiebige neue Geschäftskontakte. Und da ist er bei weitem nicht der Einzige! Eine gute Alternative dazu wäre mir nicht bekannt, aber anscheinend weißt du da mehr als ich? CU Olaf Re: Abzocke bei XINGEine gute Alternative dazu wäre mir nicht bekannt
Hallo Olaf, mag sein, daß für "Buisiness"-Kontakte Xing vornehmlich geeignet ist, mir jedoch ist das "Normalo" - Netzwerk http://www.wer-kennt-wen.de/ (ein ausserordentlich erfolgreiches Projekt Koblenzer Studenten) wesentlich sympathischer und Kontakte, letztlich auch Geschäftskontakte lassen sich da auch knüpfen. Xing ist halt knallhart auf Kommerz abgerichtet und Beschwerden über deren Inkasso-Gebaren lese ich immer häufiger. Re: Abzocke bei XINGDa habe ich einen Artikel über einen Amerikaner gelesen der das größte Business-Netzwerk der Welt hat. Ich kann mich an den Namen nicht mehr erinnern, weiß jedoch dass er nun auf den deutschen Markt kommt und XING "platt" machen will. Das muss was richtig edles sein, denn der nimmt bis zu 250,-$ pro Monat Membergebühr.
Re: Abzocke bei XINGServus,
Mal eins zur Info,.. Muss die erste Mahnung nicht ohne Mahngebühren sein? Wenn du eine solche ignoriert hast, dann wirst du die Schuld bei dir selbst suchen müssen. (Mahnspesen -> Inkasso) Wenn du einen solchen Schrieb nicht bekommen hast, würde ich mich bei einer Rechtsberatung melden, um dein weiteres Vorgehen abzuchecken. Du kannst mit einem eingeschrieben Brief eine Klärung versuchen, vielleicht bleiben dir die Inkasso & Mahnspesen erspart. viel Erfolg! Re: Abzocke bei XINGIch habe ja schon wie wild versucht XING anzuschreiben, aber die reagieren absolut nicht.
Re: Abzocke bei XINGMuss die erste Mahnung nicht ohne Mahngebühren sein?
Wenn Du in Verzug bist (als Verbraucher kommst Du - sofern Du darauf hingewiesen worden bist - 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB)), kann der Gläubiger Verzugszinsen fordern. Der gesetzliche Zinssatz beim Schuldnerverzug beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Da der Basiszinssatz seit 01.01.09 bei 1,62% liegt, können also derzeit 6,62% Verzugszinsen ab Verzugseintritt gefordert werden. Außerdem kann der Ersatz weiterer Kosten gefordert werden (§§ 280 Abs. 1, 288 Abs. 4 BGB). |
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