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Digitalen Nachlass bearbeiten

olle icke / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich komme mit einer ungewöhnlichen Frage, denke ich.

Es wird auf die Dringlichkeit der Regelung der Vorsorgevollmacht, Testament und allen mit dem Nachlass zusammenhängenden Dingen ständig hingewiesen.

Erben können mit dem:

- Kontomanager für digitalen Nachlass oder mit

- Columba Erbenschutz im Internet

herausfinden welche Daten des Verstorbenen im Internet bestehen und gelöscht bzw. abgemeldet werden müssen.

Wie kann man das seinen Erben erleichtern und selbst alle bestehenden Anmeldungen herausfinden und notieren um den Erben die Mühe zu ersparen. Ich weiß nicht ob ich wirklich alle Daten, Konten und Anmeldungen notiert habe oder im Laufe der Jahre etwas
vergessen wurde. Wie ist es z.B. wenn der Stromanbieter gewechselt wurde oder eine Bank, kann man diese Daten evtl. auch noch finden? Sind sie überhaupt nötig?

Gibt es für noch lebende Personen auch einen Kontomanager für den digiralen Nachlass den man nutzen kann um die Daten zu finden und zum Testament zu fügen. Hat sich jemand schon damit beschäftigt ?

Es ist kein angenehmes Thema aber man muß sich ja doch damit befassen.

Danke olle icke

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swiftgoon olle icke „Digitalen Nachlass bearbeiten“
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Das ist definitiv ein interessantes und brisantes Thema.
Hier wird ein Fall und die Probleme geschildert:

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article125386811/Profile-von-Verstorbenen-sind-kaum-zu-loeschen.html

Ich denke schon es ist sinnvoll einen Passwortsafe oder ein mit Passwort versehenes Zip File mit allen Passwörtern zu erstellen, und das Master-Passwort dem Testament beizulegen. Die Erben haben dann zumindest die Möglichkeit, diese Accounts relativ einfach zu löschen. Ob sie es dann machen bleibt Ihnen überlassen.

Ich hab mir da auch noch keinen großen Kopf drüber gemacht.
Sehe es ein wenig wie "Die Ärzte" aus Berlin: Nach uns die Sintflut

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olle icke swiftgoon „Das ist definitiv ein interessantes und brisantes Thema. Hier wird ein Fall und die Probleme geschildert: ...“
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Hi swiftgoon,

 vielen Dank für diesen Link,er zeigt mir wie wichtig es ist aktiv zu werden.

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olle icke swiftgoon „Das ist definitiv ein interessantes und brisantes Thema. Hier wird ein Fall und die Probleme geschildert: ...“
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Danke für den Link, , der zeigt mir, dass ich aktiv werden muss

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mawe2 swiftgoon „Das ist definitiv ein interessantes und brisantes Thema. Hier wird ein Fall und die Probleme geschildert: ...“
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Danke für den Link.

Der Artikel ist als Diskussionsgrundlage recht interessant.

Nicht ganz nachvollziehen kann ich die dort erwähnte Dienstleistung der Firma "Semno".

Zitat: "Für 249 Euro erhält der Kunde einen Überblick über vorhandene Dateien, Verträge und Nutzerkonten im Internet, Profile in Communities und E-Mail-Kontakte des Verstorbenen."

Es ist mir völlig unklar, wie die Firma diese Informationen (zu einem festen Preis??) aus dem zur Verfügung stehenden Rechner extrahieren will?

Sicher kann man vorhandene Dateien sichten (wenn sie nicht verschlüsselt sind). Aber Online-Konten sind auf einem normalen Rechner kaum zu finden. Ob der Nutzer so unvorsichtig war, und Zugänge sowie die Passwörter dazu lokal gespeichert hat, weiß man vorher nicht. Auf einem gut geschützen System kann man letztendlich gar nichts auslesen.

Diese Pauschalaussage ("Nutzerkonten im Internet, Profile in Communities und E-Mail-Kontakte des Verstorbenen") halte ich für sehr gewagt.

Ist der Erblasser kein IT-DAU sondern kennt er sich in der Materie ein wenig aus, wird es für die Erben schwierig sein, ohne Zuarbeit des Erblassers das digitale Erbe anzutreten.

Gruß, mawe2

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swiftgoon mawe2 „Danke für den Link. Der Artikel ist als Diskussionsgrundlage recht interessant. Nicht ganz nachvollziehen kann ich die ...“
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Zitat: "Für 249 Euro erhält der Kunde einen Überblick über vorhandene Dateien, Verträge und Nutzerkonten im Internet, Profile in Communities und E-Mail-Kontakte des Verstorbenen."

Das halte ich auch für Dummenfang. Die werden nichts anderes machen als im Mailprogramm die Kontakte, die Eigenen Dateien / Dokumente und im Browser die Chronik, Formulardaten bzw. Passwörter soweit vorhanden auszulesen, und diese dann den Hinterbliebenen in einer schönen Datei oder einem Ausdruck zu präsentieren. Wo nichts ist wird nicht viel im Überblick stehen. Die Kohle ist aber wohl in jedem Fall fällig.
Wer keine Ahnung hat wie man sowas nachsehen kann, wird auch mit den Daten nicht viel anfangen können.

Ist der Erblasser kein IT-DAU sondern kennt er sich in der Materie ein wenig aus, wird es für die Erben schwierig sein, ohne Zuarbeit des Erblassers das digitale Erbe anzutreten.

Volle Zustimmung

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mawe2 olle icke „Digitalen Nachlass bearbeiten“
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Also erstmal danke, dass Du dieses überaus wichtige Thema hier ansprichst. Bin sehr gespannt auf eine (hoffentlich rege) Diskussion.

Wie kann man das seinen Erben erleichtern und selbst alle bestehenden Anmeldungen herausfinden und notieren um den Erben die Mühe zu ersparen.

Diese Frage verstehe ich nicht ganz.

Du selbst kannst doch für Deine Erben alles aufschreiben, was Du für wichtig hältst. Damit nimmst Du ihnen doch eine gewisse Mühe ab.

Was also willst Du noch (über Dich selbst ??) herausfinden? Und wie stellst Du Dir das vor?

Wie ist es z.B. wenn der Stromanbieter gewechselt wurde oder eine Bank, kann man diese Daten evtl. auch noch finden?

Es ist durchaus möglich, dass es noch Online-Konten (auf Deinen Namen) bei den alten Anbietern gibt, obwohl Du längst von einem neuen Anbieter versorgt wirst. Schließlich sind ja auch nach Ende der Versorgung noch Korrespondenzen, Abrechnungen etc. nötig, die über entsprechende Konten bei den Alt-Anbietern abgewickelt werden.

Gibt es für noch lebende Personen auch einen Kontomanager für den digiralen Nachlass den man nutzen kann um die Daten zu finden und zum Testament zu fügen.

Es gibt entsprechende Online-Dienste. Man sollte sich aber überlegen, ob man die unbedingt nutzen möchte. Ich habe ein gewisses Unbehagen, meine komplette "Online-Biografie" einem fremden Online-Dienst anzuvertrauen.

In gewissen Fällen verstößt man damit sogar gegen die Nutzungsbedingungen anderer Dienste. So ist es in den meisten AGB von Banken eben gerade verboten, die Zugangsdaten zum Online-Banking dritten Personen zugänglich zu machen.

Es ist kein angenehmes Thema aber man muß sich ja doch damit befassen.

Da hast Du 100%ig Recht. Und es ist für mich schlicht unbegreiflich, dass es jetzt immer noch kein explizit formuliertes digitales Erbrecht gibt. Das Erbrecht aus der analogen auf die digitale Welt zu übertragen, gelingt eben nicht wirklich gut.

Gruß, mawe2

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olle icke mawe2 „Also erstmal danke, dass Du dieses überaus wichtige Thema hier ansprichst. Bin sehr gespannt auf eine hoffentlich rege ...“
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Hi mawe2,

schön, dass wir uns wieder auf diesen Seiten kontakten.

Freue mich über die positive Reaktion auf meine Anfrage Lächelnd.

Bin seit den 90zigern im Internet und habe mich schon bei Banken, Hotel, Kureinrichtungen, Krankenhäusern usw. angemeldet und nutze sie nicht mehr.

Ich weiß aber nicht mehr wann und wo das alles war. Hoffe, das ist auch nicht wichtig und muß nicht erfasst werden.

Die aktuellen Zugänge wollte ich evtl. als Liste zusammenstellen mit dazugehörigen Passworten und dann auf einem USB Stick, der aber gesichert werden muß, speichern. Zum Sichern wollte ich evtl. Veracript nehmen, das soll der Nachfolger von truecript sein und auch sicher sein.

Bin voll Deiner Meinung, es sollte ein explizit formuliertes digitales Erbrecht geben. Schließlich sind ja auch Anwälte und Gerichte mit unseren Daten im Internet. Die Steurerklärung mit allen Daten zur Person schwirren auch im irgendwo.

Freue mich auf viele gute Hinweise und Reaktionen

Tschüß alle miteinander, bis denne

olle icke

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mawe2 olle icke „Hi mawe2, schön, dass wir uns wieder auf diesen Seiten kontakten. Freue mich über die positive Reaktion auf meine Anfrage ...“
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Bin seit den 90zigern im Internet und habe mich schon bei Banken, Hotel, Kureinrichtungen, Krankenhäusern usw. angemeldet und nutze sie nicht mehr. Ich weiß aber nicht mehr wann und wo das alles war.

Das ist in der Tat ein Problem. Es wird aber (hoffentlich) nicht möglich sein, Deine früheren Aktivitäten über irgendeinen Dienst jetzt vollständig offenzulegen. Das Missbrauchspotential wäre einfach zu groß. Also Hilfe von Außen kannst Du da nicht erwarten, Du musst das schon alles selbst zusammenstellen. Alte Kontoauszüge (falls vorhanden) können da helfen, früher genutzte Online-Shops oder Dienstanbieter in Erinnerung zu rufen.

Die aktuellen Zugänge wollte ich evtl. als Liste zusammenstellen

Ich führe seit einigen Jahren eine einfache Tabelle, in der ich alle wichtigen Informationen zu den genutzten Online-Konten (oder Zugänge zu Geräten wie Router etc.) hinterlege.

Ob man die Passwörter dort mit speichert oder nicht, hängt davon ab, wie sicher man diese Datei aufbewahren kann. Ohne Passwörter ist eine niedrigere Sicherheit notwendig. Die Passwörter müssen dann ggf. an anderer Stelle sicher verwahrt werden.

Zentrale Bedeutung in dem gesamten Verfahren haben die E-Mail-Zugänge, die bei den Online-Diensten zur Passwort-Wiederherstellung hinterlegt wurden.

Hat also der Erbe Zugang zu diesen E-Mail-Konten, kann er darüber i.d.R. auch alles andere in die Wege leiten. Fehlen diese Zugänge, ist die Nutzung der Konten (auch nur zur Kündigung derselben) erheblich erschwert.

Soweit es möglich ist, sollte der potentielle Erblasser noch zu Lebzeiten so viele Zugänge wie nur möglich selbst kündigen. Je weniger offene Konten noch bestehen, desto weniger hat ein Erbe dann zu kündigen / abzuwickeln.

Es sollte von vornherein zwischen kostenpflichtigen und kostenlosen Diensten unterschieden werden. Oberste Priorität haben die kostenpflichtigen Dienste, für die der Erbe u.U. weiter Gebühren zahlen muss und er trotzdem evtl. keine Möglichkeit der Kündigung hat.

Gruß, mawe2

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swiftgoon mawe2 „Das ist in der Tat ein Problem. Es wird aber hoffentlich nicht möglich sein, Deine früheren Aktivitäten über ...“
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Es sollte von vornherein zwischen kostenpflichtigen und kostenlosen Diensten unterschieden werden. Oberste Priorität haben die kostenpflichtigen Dienste, für die der Erbe u.U. weiter Gebühren zahlen muss und er trotzdem evtl. keine Möglichkeit der Kündigung hat.

Das ist der Knackpunkt. Ob eine Mitgliedschaft in einem Forum, sozialem Netzwerk oder auch Online-Shop brachliegt ist für mich zweitrangig. Interessant wäre es zu wissen ob ich als Erbe auch die Verträge die online abgeschlossen wurden wie z.B. ein Netflix Abo oder einen Mobilfunkvertrag "miterbe". Der Vertragspartner ist dann ja verstorben. Erlischen die Verträge dadurch oder muss ich als Erbe tätig werden.

Soweit es möglich ist, sollte der potentielle Erblasser noch zu Lebzeiten so viele Zugänge wie nur möglich selbst kündigen. Je weniger offene Konten noch bestehen, desto weniger hat ein Erbe dann zu kündigen / abzuwickeln.

Ich glaube das machen die wenigsten.

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mawe2 swiftgoon „Das ist der Knackpunkt. Ob eine Mitgliedschaft in einem Forum, sozialem Netzwerk oder auch Online-Shop brachliegt ist für ...“
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Interessant wäre es zu wissen ob ich als Erbe auch die Verträge die online abgeschlossen wurden wie z.B. ein Netflix Abo oder einen Mobilfunkvertrag "miterbe".

I.d.R. erbst Du das alles mit, incl. aller finanziellen Verpflichtungen, wenn Du nicht das Erbe komplett ausschlägst, (was weitere / andere Probleme nach sich zieht).

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gelöscht_323936 swiftgoon „Das ist der Knackpunkt. Ob eine Mitgliedschaft in einem Forum, sozialem Netzwerk oder auch Online-Shop brachliegt ist für ...“
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Zitat - RA Kanzlei Hollweck

Kündigung bei Tod des Anschlussinhabers: Stirbt der Mobilfunkkunde, so kann der Handyvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt werden. Die Fortführung eines zweiseitigen Vertrags ist nicht möglich, wenn eine Vertragspartei verstirbt. Wichtig ist, dass die Erben dem Mobilfunkprovider die Todesbescheinigung zeitnah zukommen lassen.
****************Zitat Ende

Das gleiche betrifft oft - ich würde sagen zumeist - auch andere Verträge.
Schwierig kann es eventuell beim Ehepartner werden. Dazu muss man den Vertrag kennen.

Also viel Arbeit und Papier im Erbfall. Jeder Vertrag ist einzeln zu kündigen. Beim gleichen Anbieter mobil und Festnetz - das sind dann zwei. Da braucht man viel Übersicht dazu.

Lächelnd

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