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Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?

gelöscht_311356 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Ist es der eine Blechkasten - oder ist es tatsächlich jedes parallel darauf installierte Betriebssystem, obwohl 2 oder drei Syteme im Kasten zumindest in meinen Föllen noch niemals gleichzeitig arbeiteten...

Diese absurd klingede Frage wurde wieder einmal akut.
Zunächst behauptete man, MS Office sei bereits dreimal aktiviert worden .
Dann behaupete ein anderer Hersteller teurer Software ähnliches.

In den betreffenden Lizenzbedingungen wird unisono von "Anzahl Computer" gesprochen

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gelöscht_238890 gelöscht_311356 „Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?“
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Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?

Diese Frage kann ich nicht beantworten, bin kein Jurist, aber Computer ist Computer und Betriebssystem ist Betriebssystem.

Mir hat vor Jahren ein Mitarbeiter von Microsoft folgendes gesagt:
"Die Anzahl der installierten Betriebssysteme (Windows), auf einem PC,  spielt so lange keine Rolle, wie nicht mehr als eine Instanz aktiv ist."
Bei mir ging es um die Aktivierung einer virtuellen Maschine mit Windows XP.
Wenn also auf der Hauptmaschine XP installiert ist, darf das gleiche XP nicht gleichzeitig auf der virtuellen Maschine laufen.

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gelöscht_301121 gelöscht_238890 „Diese Frage kann ich nicht beantworten, bin kein Jurist, ...“
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Aktivierung einer virtuellen Maschine

Das gleiche hatte ich auch, allerdings war die VM ein Klon, keine zweite Installation, des originalen Betriebssystems = beide konnten also gleichzeitig aktiv sein. Der MS-Mitarbeiter sagte mir (sinngemäß): Dass, solange es auf einem einzigen PC (Gerät) liefe, dies völlig unproblematisch sei, es sei ja keine zweite Installation.

Grüße,

Michael

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Olaf19 gelöscht_238890 „Diese Frage kann ich nicht beantworten, bin kein Jurist, ...“
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"Die Anzahl der installierten Betriebssysteme (Windows), auf einem PC,  spielt so lange keine Rolle, wie nicht mehr als eine Instanz aktiv ist."

Genau so kenne ich es auch von jeher.

Ob eine zweite Aktivierung auf einer anderen Hardware eine Lizenzverletzung darstellt oder der Anwender einfach nur von Computer A auf B umgezogen ist - durch einen Umzug im RL verdoppelt sich auch nicht der Hausrat! - kann Microsoft nicht beurteilen. Somit haben die auch kein Recht, die Aktivierung zu verweigern.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Alpha13 gelöscht_311356 „Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?“
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Wo du aktivierst ist definitiv Banane, aktiviert ist aktiviert!

"Anzahl Computer" = Anzahl der OSe, in denen die Software aktiviert wird!

Wenn du dagegen juristisch vorgehen willst wünsche Ich dir viel Spaß...

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schuerhaken gelöscht_311356 „Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?“
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Es bedeutet ein einziges Gerät, von dem aus Du die Software nutzen kannst. 
Wechselt die Hardware oder wechseln bei Dir Hardware und Betrebssystem, gilt jeweils die neue Grundlage als

"1 (ein) Computer"

Dir steht eine neuerliche Freischaltung zu, wenn bei Dir durch vertretbare Umstände die Grundlage häufiger wechselt. 

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