Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Fataler Anonymitäts-Irrtum

Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt

Michael Nickles / 34 Antworten / Baumansicht Nickles

P2P-Tauschenbörsen wie Bittorrent und Edonkey können relativ leicht überwacht werden. Es ist extrem riskant damit illegale, beispielsweise urheberrechtlich geschützte, Daten zu transportieren.

Als ein Geheimtipp wird seit einiger Zeit das System Retroshare gehandelt. Es wurde auch von bekannten IT-Fachpresse-Vertretern empfohlen. Die Besonderheit bei Retroshare: es ist angeblich ein sogenanntes "Darknet", ein System, bei dem Daten anonym verschlüsselt getauscht werden können, Teilnehmer nicht ermittelbar sind. Drum wurde Retroshare auch in der Szene als "gefahrloses Filesharing" gelobt.

Bis jetzt. Das Landgericht Hamburg hat nun einen Retroshare-Teilnehmer verurteilt, eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen (Streitwert 10.000 Euro). Details zur Sache und auch der Beschluss des Landgericht Hamburgs finden sich im Bericht der Kanzlei Rasch, die Vertreter des Klägers war.

Wie in solchen Fällen heute üblich haben diverse Anwälte (zwecks Eigenwerbung) über den Vorfall geblogt und ihn kommentiert. Vertiefende Informationen und Erläuterungen finden sich beispielsweise bei Rechtsanwalt Sebastian Dosch und Rechtsanwalt Thomas Stadler.

Michael Nickles meint:

Der Vorfall wirft verdammt viele Fragen auf - und das Urteil kann gewichtige Konsequenzen haben. Erstmal gilt festzustellen, dass die Geschichte seit einem Tag bekannt ist, eine Google-News-Suche nach dem Begriff "Retroshare" aber nur lächerliche vier Fundergebnisse liefert.

Eigentlich stürzt sich die IT-News-Presse wie verrückt auf solche Geschichten und die "normale Presse" kriegt das dann ganz schnell mit und schreibt auch drüber. Im Fall "Retroshare" passiert das nicht. Selbst die auf exakt solche Fälle spezialisierte Szene-News schweigt.

Der Grund ist vermutlich der, dass jetzt an Ausreden gefeilt werden muss - denn sehr viele (fast alle?) haben lobend über Retroshare berichtet und ihre Leser damit "ans Messer" geliefert.

Nein - ich will hier keine Vorwürfe an die Kollegen machen! Es hätte auch mir passieren können! Ich habe halt schlicht und ergreifend (glücklicherweise) nicht über Retroshare berichtet.

Denn: cool ist dieses System auf alle Fälle. Es ist durchaus anonymer als andere Lösungen und es dient nicht nur zum Dateitauschen, sondern auch als Messenger. Die große Frage ist ganz einfach: wie gelang es den Retroshare-Teilnehmer zu verurteilen, ihn zu schnappen?

Generell ist es so, dass man sich bei Retroshare nur mit Personen verbindet, die man wirklich kennt, denen man vertraut. Man ist (soweit ich das auf die schnelle kapiert habe) nur mit seinen verifizierten Freunden direkt verbunden.

Aber: diese Freundeskette geht natürlich weiter und jeder im Netzwerk transportiert verschlüsselte Datenpakete für irgendwelche anderen weiter, schleust sie durch. Anders kann ein P2P-Netzwerk nicht funktionieren. Man ist bei Retroshare also nur vordergründig mit den bekannten Freunden verbunden, tatsächlich aber mit dem kompletten Netz.

Da alle Dateien verschlüsselt transportiert werden hat eigentlich niemand eine Chance zu wissen, welche Daten er für andere (unbekannte) weitertransportiert. Damit ist das System also eigentlich anonym.

Wie der jetzige Gerichtsvorfall zeigt, ist es das aber nicht. Ein Kommentator im Blog von Sebastian Dosch hat eine grausam simple Theorie, was bei Retroshare schief laufen kann. Er nimmt an, dass zwei Vertreter eines Abmahnungs-Interessierten Rechteinhabers selbst einfach Dateien miteinander tauschen. Nur diese beiden wissen, welche Dateien getauscht werden, was in den verschlüsselten Paketen steckt. Und sie können wohl ermitteln, welche anderen Personen (IP-Adressen) diese verschlüsselten Pakete für sie (wenn auch unwissend) transportiert haben.

So ein Unwissender weiß selbst also nicht was er verschlüsselt transportiert, hat die "Datei" selbst nie besessen. Trotzdem greift hier das Stichwort "Störerhaftung". Und exakt so war es auch beim Urteil des Landgerichts Hamburg.

Der Angeklagte wurde nicht belangt weil er selbst etwas zum Download angeboten, sondern weil er es weitertransportiert hat. Beziehungsweise weil er wissentlich eine Software verwendet hat, bei der auch rechtswidrige Dateien über seinen Anschluss unkontrollierbar öffentlich zugänglich gemacht werden können.

Eine Sache über die ich noch gestolpert bin, ist eine Passage im Gerichtsbeschluss, dem PDF-Download der Kanzlei Rasch:


Belangt wurde der Angeklagte wohl, weil er eine Tonaufnahme eines Künstlers transportiert hat. Welche Tonaufnahme und welcher Künstler ist "ausradiert".

Im Fall von "die Tonaufnahme" gehe ich mal davon aus, dass es sich um EIN Musikstück handelt. Der Streitwert ist mit 10.000 Euro recht gering angesetzt. Aber: seit 2008 ist es eigentlich gesetzlich so geregelt, dass Erstvorfalls-Abmahnungen nur maximal 100 Euro kosten dürfen.

Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte in dieser Sache ordentlich mehr blechen musste. Dass diese 100 Euro Regelung oft nicht greift, wurde jüngst auch von der Verbraucherzentrale kritisiert.

Aktuell bleibt leider nur eine Weisheit: das als anonym empfohlene Retroshare ist nicht anonym.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_305164 Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen
grausam simple Theorie, was bei Retroshare schief laufen kann. Er nimmt an, dass zwei Vertreter eines Abmahnungs-Interessierten Rechteinhabers selbst einfach Dateien miteinander tauschen
Das hat die Polizei in Köln doch auch mal gemacht, und ist damit kräftig auf die Schnauze geflogen, wenn ich mich recht erinnere.

Von Retroshare selber hab ich noch nie gehört, wahrscheinlich auch deswegen weil, P2P einfach zu unsicher ist, und ich deswegen einen großen Bogen drum herum mache.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
help.retroshare torsten40 „Das hat die Polizei in Köln doch auch mal gemacht, und ist ...“
Optionen
Von Retroshare selber hab ich noch nie gehört, wahrscheinlich auch deswegen weil, P2P einfach zu unsicher ist, und ich deswegen einen großen Bogen drum herum mache.
Klassisches P2P mit Fremden ist in der Tat unsicher. RetroShare kann man bedenkenlos einsetzen, wenn man nur Bekannte aus dem "echten Leben" als Freunde hinzufügt.
bei Antwort benachrichtigen
reader Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

Was ist mit den beiden die getauscht haben sollen? Das fällt unter anstiftung? Ich meine - mit allem anderen klappt es. Polizei kann nciht einfach auf einen auf der straße zugehen, bitten die knarre mal kurz zu halten und dann wegen illegalen waffenbesitzes zu verklagen?
Das problem in deutschland ist die koruption. grausame käuflichkeit der politiker und damit des rechtssystems. Wenn ich reich genug wäre, würde ich todesstrafe auf hundekake und schlechte musik setzen. was das wohl kosten würde?

bei Antwort benachrichtigen
Ralf103 Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

das würde aber voraussetzen, das die beiden Anwälte illegal eine Datei tauschen, da sie aber im Auftrag des Rechteinhabers handeln, ist das ja gar nicht der Fall?
aber da das Landgericht Hamburg involviert ist, ist natürlich alles möglich...

bei Antwort benachrichtigen
help.retroshare Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen
Denn: cool ist dieses System auf alle Fälle. Es ist durchaus anonymer als andere Lösungen und es dient nicht nur zum Dateitauschen, sondern auch als Messenger
Vielen herzlichen Dank für diesen Satz. RetroShare möchte in der Tat eine freie, sichere und dezentrale Alternative zu den ganzen Messengern, und vielleicht sogar zu Facebook sein.
So ein Unwissender weiß selbst also nicht was er verschlüsselt transportiert, hat die "Datei" selbst nie besessen.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Die Daten sind nur während des Transportes zwischen zwei Freunden verschlüsselt. Jeder Benutzer könnte mitschneiden was er da gerade überträgt. Damit könnte man aber nur seine eigenen Freunde ausspionieren. Deswegen ist diese Funktion nicht implementiert.

Leider herrscht noch viel Unwissen darüber, wie RetroShare funktioniert. Damit dieses Unwissen nicht in Angst umschlägt, möchte ich gerne die Ideen hinter RetroShare erläutern.

1. RetroShare ist ein Freundesnetzwerk (F2F-Friend to Friend)[1]. Es werden nur Daten ausgetauscht, wenn sich beide Nutzer gegenseitig als Freund hinzugefügt haben. Gegenüber Freunden ist man nicht anonym.
2. RetroShare verwendet sichere Verschlüsselungstechnik: namentlich OpenSSl[2] und OpenPGP-SDK[3]. Die Verschlüsselung sorgt dafür, dass nur jeweils zwei Freunde wissen, welche Daten zwischen ihnen fließen.
3. Auf diesem Netz von miteinander verbundenen Freunden basieren Dienste wie:
- Chat, Chatlobbys, VoIP
- Kanäle und Foren
- Dateisuche und Dateitransfer
Eine Besonderheit ist dabei das "Turtle-Hopping"(wie in [4]): Suchanfragen und Dateidaten werden dabei von Freund zu Freund weitergereicht. Dadurch können zwei nicht befreundete Benutzer, über einen gemeinsamen Freund oder eine Kette von Freunden, Dateien tauschen.

Das Prizip des "Darknets" ist ausführlicher in [5] und [6] beschrieben.

Zum Aktuellen Vorfall: Weil RetroShare ohne Freunde natürlich nutzlos ist, haben viele einfach Fremde als Freunde angenommen. Beispiele finden sich in [7] und [8].

Es wird daher empfohlen, nur vertrauenswürdige Freunde aus dem echten Leben in RetroShare hinzuzufügen. Die immer wieder genannte "Gefahrlosigkeit" basiert auf folgender Annahme: Echte Freunde werden einen kaum verklagen, wenn man ihnen eine Datei überträgt.

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Friend-to-friend
[2] http://www.openssl.org/
[3] http://openpgp.nominet.org.uk/cgi-bin/trac.cgi
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Turtle_F2F
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Darknet
[6] http://msl1.mit.edu/ESD10/docs/darknet5.pdf
[7] http://www.boerse.bz/boerse/datenaustausch/filesharing/1112660-retroshare-deutscher-keyexchange-thread.html
[8] http://retroshare.sourceforge.net/forum/viewtopic.php?f=25&t=1369
bei Antwort benachrichtigen
torsten40 help.retroshare „Vielen herzlichen Dank für diesen Satz. RetroShare möchte ...“
Optionen

Und was soll man dann da tauschen? OpenSource/Freeware habe ich schneller aus dem Netz geladen, als durch irgendein P2P

http://www.boerse.bz/boerse/datenaustausch/filesharing/1112660-retroshare-deutscher-keyexchange-thread.html
Der Link zeigt ziemlich eindeutig, wofür retroshare steht.
Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
help.retroshare torsten40 „Und was soll man dann da tauschen? OpenSource/Freeware habe ...“
Optionen
Und was soll man dann da tauschen?
RetroShare ist kein klassisches P2P. Man kann die Dateien auch nur für Freunde oder eine bestimmte Freundesgruppe freigeben. Denkbar wären private Bilder und Videos (nicht jeder möchte auf facebook sein), oder Dateien für Projekte. Es ist bestimmt jedem schon mal passiert, dass eine Datei einfach zu groß für eine email war.
Der Link zeigt ziemlich eindeutig, wofür retroshare steht.

Das wird der Sache nicht gerecht. RetroShare kann deutlich mehr als Filesharing: Chat, VoIP, Kanäle und Foren. Ganz aktuell wird an PhotoSharing gearbeitet.
Viele andere Ideen warten nur auf ihre Umsetzung:
http://retroshare.sourceforge.net/wiki/index.php/Development#Plugins:

Das besondere ist: RetroShare ist vollkommen dezentral, arbeitet mit Verschlüsselung und ist einfach zu Installieren.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_23570 help.retroshare „Vielen herzlichen Dank für diesen Satz. RetroShare möchte ...“
Optionen

@[7] Hier sind wohl alle Dummen der Nation versammelt!

Gruß Alois

bei Antwort benachrichtigen
Oliver55 help.retroshare „Vielen herzlichen Dank für diesen Satz. RetroShare möchte ...“
Optionen

Moin,
vielen Dank für diese ausführliche Information. Ich hatte nämlich retroshare auch  schon mal in Gebrauch und war etwas irritiert ob dieser "reißerischen" Schlagzeile. Ich konnte mir nämlich auch partout nicht vorstellen, wie in einem Netztwerk aus Freunden Anwälte plötzlich mitmischen. Aber Punkt 7 läßt natürlich alles klar werden. Da haben Einige aber echt die "Einschläge" nicht gehört. Wehe dem, der einem solchen Netzwerk beitritt!

Gruß Olli

bei Antwort benachrichtigen
neanderix Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

Das könnte das Ende jeglicher form von P2P-/Fileshringnetzwerken sein ...  meinen Dank an das LG HH, das fleissig daran arbeitet, aus dem internet ein reines "Kindernet" und Konsumnetzwerk zu machen....

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
bei Antwort benachrichtigen
robinx99 Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

Das Urteil ist interessant. Bin aber noch gespannt wie höhere Instanzen urteilen, und ob so etwas auch Konsequenzen für das TOR Netzwerk und ähnliches dinge hat.

bei Antwort benachrichtigen
Chrissi10 Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

Die "zwei Vertreter eines Abmahnungs-Interessierten Rechteinhabers" müssen doch zwangsläufig auch, neben ihren eigenen getauchten Daten, (illegale) Daten dritter Transportiert haben oder?

Fallen also theoretisch selbst unter die "Störerhaftung" nur das sie keiner verklagt.

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles Chrissi10 „Die "zwei Vertreter eines Abmahnungs-Interessierten ...“
Optionen

Gute Frage.

bei Antwort benachrichtigen
Oliver55 Chrissi10 „Die "zwei Vertreter eines Abmahnungs-Interessierten ...“
Optionen
bei Antwort benachrichtigen
munichmarks Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

Vieles ist wirklich interessant an dieser Entscheidung und auch an Eurem Artikel, aber das hier

Aber: seit 2008 ist es eigentlich gesetzlich so geregelt, dass Erstvorfalls-Abmahnungen nur maximal 100 Euro kosten dürfen.

ist schlicht falsch.


bei Antwort benachrichtigen
groggyman munichmarks „Vieles ist wirklich interessant an dieser Entscheidung und ...“
Optionen
ist schlicht falsch.
Hallo
Gibt es auch eine Erklärung zu deiner Aussage oder dürfen die Leser jetzt alles noch mal selber recherchieren um sich eine gültige Meinung zu bilden.
Nett, dass du dich zu Wort gemeldet hast, hilft aber ohne einen Zusatz nicht wirklich.


-groggyman.
bei Antwort benachrichtigen
Oliver55 groggyman „Hallo Gibt es auch eine Erklärung zu deiner Aussage oder ...“
Optionen

Moin,
soweit ich weiß, ist dieses Gesetz im April beschlossen worden und sollte im Sommer vom Bundestag verabschiedet werden. Dem war aber leider nicht so.
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106216846/Erstabmahnung-soll-weniger-als-100-Euro-kosten.html

Gruß Olli

bei Antwort benachrichtigen
groggyman Oliver55 „Moin, soweit ich weiß, ist dieses Gesetz im April ...“
Optionen

Hallo
Danke für den Link, bei der Angabe von M. Nickles ging es wohl um dieses Thema :

Die vorgenommene Beschränkung der Anwaltskosten bei der ersten Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß auf 100 Euro gehe zwar "in Ordnung". Wer etwa ein ganzes Album widerrechtlich zum Download zur Verfügung stelle, müsse so weiterhin "tiefer in die Tasche greifen". 

Lesen kann man das Zitat hier : 100  vom 11.04.2008


-groggyman-

bei Antwort benachrichtigen
Oliver55 groggyman „Hallo Danke für den Link, bei der Angabe von M. Nickles ...“
Optionen

Ja, jetzt geht es wohl um die "Feinkalibrierung". Schlimm genug, dass man dieses Gesetz erst "niet- und nagelfest" machen muss, damit bestimmte Anwaltskanzleien von ihrem Tun Abstand nehmen.

Gruß Olli

bei Antwort benachrichtigen
munichmarks groggyman „Hallo Gibt es auch eine Erklärung zu deiner Aussage oder ...“
Optionen

Jetzt wollen wir mal nicht die Welt auf den Kopf stellen.

Hier geht es nicht um Meinungsbildung sondern um Tatsachenerfassung. Die Aussage, "Erstvorfalls-Abmahnungen" dürften nur 100,- € kosten, ist einfach blanker, frei erfundener Unsinn. Das dem so ist, muss man nicht belegen, sondern diese Behauptung müsste belegt werden. Kann sie aber nicht, weil sie einfach nicht stimmt. So einfach ist das manchmal.

bei Antwort benachrichtigen
groggyman munichmarks „Jetzt wollen wir mal nicht die Welt auf den Kopf stellen. ...“
Optionen

Hallo

Auch dein 2. Beitrag hier im Forum lässt an Härte und bestimmtem Auftreten nicht zu wünschen übrig, das finde ich gut. Leider ist aber auch dieses Mal keine weiterführende Lektüre zu erkennen.
Ein : So einfach ist das manchmal. : ist mir leider keine große Hilfe. Aber da ich auch in der Zukunft nicht mit einer Abmahnung rechne, können wir das in Ruhe abarbeiten und auf eine für Alle gerechte Lösung hoffen.


MfG  -groggyman-

bei Antwort benachrichtigen
munichmarks groggyman „Hallo Auch dein 2. Beitrag hier im Forum lässt an Härte ...“
Optionen

Was soll ich denn Deiner Meinung nach schreiben? Die oben aufgestellte Behauptung ist nun einmal falsch. Punkt.

Wie das Urheberrecht geregelt ist, findest Du, wenn Du UrhG in einer Suchmaschine eingibst. Im Übrigen solltest Du Dich mit dem BGB und der ZPO beschäftigen. Wie die hier thematisierten Ansprüche entstehen und durchgesetzt werden können steht in diesen Gesetzen (insbesondere in §§ 97 ff. UrhG). Wie die dort formulierten Normen "gemeint" waren erschließt sich in Teilen aus der Gesetzesbegründung, wie sie auszulegen und anzuwenden sind, ist für Laien oft einfach nicht begreifbar. Lesen im Internet hilft diesbezüglich nicht weiter...

Um Dich genau auszukennen solltest Du ein Jurastudium hinlegen (für die Grundlagen) und dann, wenn die Grundlagen sitzen, hilft Dir insbesondere die Ausbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht weiter. Im Ergebnis: Die meisten Liebling-Kreuzberg-"ich mach alles"-Anwälte erzählen zum Thema Urheberrecht meistens absoluten Unsinn, als Komplett-Laie solltest Du Dich mit dem Ergebnis zufrieden geben oder den beschriebenen Weg einschlagen.

bei Antwort benachrichtigen
groggyman munichmarks „Was soll ich denn Deiner Meinung nach schreiben? Die oben ...“
Optionen

Hallo

Dann darf ich mich noch mal bedanken für den weiterführenden Text, hätte nicht gedacht, dass es so einfach sein kann, ich werde das versäumte gleich nachholen.


-groggyman-

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles munichmarks „Vieles ist wirklich interessant an dieser Entscheidung und ...“
Optionen

Was soll daran falsch sein? Dass man noch dazu sagen muss, dass dies nur für gewerblich eingestufte Vorfälle gilt? Das kann doch alles im Link zur Verbraucherzentrale-News  nachgelesen werden.

bei Antwort benachrichtigen
munichmarks Michael Nickles „Was soll daran falsch sein? Dass man noch dazu sagen muss, ...“
Optionen

Alles ist daran falsch. Der von Dir wahrscheinlich gemeinte § 97a Abs. 2 UrhG findet in diesen Fällen keine Anwendung. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, liegen sie aber in diesen Fällen nie. Wer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, hatte - wie die meisten, die sich zu diesem Thema äußern - einfach keinen Durchblick.

bei Antwort benachrichtigen
ich662002 Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

Ich finde dass den Abmahnanwälten endlich das Handwerk gelegt werden muss. In meinen Augen sind das einfach nur geldgeile Kapitalisten die natürlich das Ganze auch selbst forcieren um Profit zu machen. Die angeblichen Verluste der CD/DVD Industrie mit dem Verweis auf Urheberrechte ist ja so nicht richtig. Laut Studien entgeht der Industrie wenn überhaupt weniger als 5% Umsatz denn die die sich die Filme und Musik usw. tauschen werden sich die Produkte eh nicht kaufen. Also bleibt nur noch als Motivation die Profitgier der Abmahnanwälte und ihre Auftragsgeber.

bei Antwort benachrichtigen
Andreas42 ich662002 „Ich finde dass den Abmahnanwälten endlich das Handwerk ...“
Optionen

Hi!

Vielleicht tut sich was in diese Richtung. Laut einem Bericht auf Telepolis (Hiese.de) ist gegen einen bekannten Abmahnanwalt Anklage wegen Erpressung (im Zusammenhang mit dessen Abmahnungen) erhoben worden.
Gleichzeitig läuft auf europäischer Ebene eine Petition, die bei Erfolg dem Europäischen Parlament zugeführt werden soll. Auch dabei geht es um das deutsche Abmahnunwesen.

Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/8/153249

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
bei Antwort benachrichtigen
munichmarks ich662002 „Ich finde dass den Abmahnanwälten endlich das Handwerk ...“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
In den Nickles.de-Foren wird Wert auf einen anständigen Umgangston gelegt. Beiträge die andere beleidigen oder denunzieren werden deshalb entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass die Beurteilung von Umgangston in manchen Fällen schwierig ist, da bei Texten Gestik und Mimik fehlen. Es kann daher leicht zu Missverständnissen kommen. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
seldemer73 Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen

Hallo MiNi

Mal eine gezielte Frage an Dich. Ist eigentlich bei diesem P2P System irgendetwas Legal? Habe früher auch mal diese Seiten angesehen. Okay sind ja viele tolle Sachen dabei, aber eben Illegal. Selbst wenn legale Software usw. dabei sein sollten. Sind diese auch noch mit unerwünschten Schadsoftware verseucht. Ich hatte auch das Vergnügen gehabt mal mit diesen Rechtsanwälten (Waldorf Frommer) mir wurde unterstellt ich hätte so coole Filme runtergeladen. Nur weiß ich nichts davon!!!!!! Ich glaube es waren 3 Filme. Die Titel habe ich vergessen. Wollten von mir eine 5stellige Summe haben. Nur ich habe nichts runtergeladen weil es mir zu kompliziert ist. Außerdem will ich mir keine Schadsoftware antun, es reicht schon wenn mein BS faxen macht.
" Von einem Kumpel hatte ich mir eine CD brennen lassen, mit so einem Spaßprogramm wo man Ausweise Drucken kann" Ich wollte mir mal Ausweise drucken um jemanden zu piessacken, Staatlich geprüfter Virensammler. Leider war ich dann der Virensammler Brüllend, habe mir die Software dann bei Pearl für ein paar Pesos gekauft. Da gibt es nicht wie "NO CD CRACKS" usw.

Ehrlich gesagt wenn ich mir lustige Zigaretten kaufe ist es sichererZunge raus

Hochachtungsvoll

Sel de Mer

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles seldemer73 „Hallo MiNi Mal eine gezielte Frage an Dich. Ist eigentlich ...“
Optionen

Es gibt keine illegalen P2P-Systeme. Wie Du selbst bereits festgestellt hast, kommt es darauf an, was man damit macht.

Grüße,
Mike

bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher Michael Nickles „Warnung: Retroshare-Teilnehmer geschnappt und verurteilt“
Optionen
Er nimmt an, dass zwei Vertreter eines Abmahnungs-Interessierten Rechteinhabers selbst einfach Dateien miteinander tauschen. Nur diese beiden wissen, welche Dateien getauscht werden, was in den verschlüsselten Paketen steckt. Und sie können wohl ermitteln, welche anderen Personen (IP-Adressen) diese verschlüsselten Pakete für sie (wenn auch unwissend) transportiert haben.

Das würde meine Frage erklären:

Wenn das verschlüsselt ist, woher wußten die Rechtsverdreher dann, was transportiert wurde?

Andererseits: Wenn die das so gemacht haben, dann haben sie sich ebenfals strafbar gemacht: Zumindest wegen Anstiftung - wenn nicht gar Nötigung zu einer Straftat.

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
robinx99 Systemcrasher „Das würde meine Frage erklären: Wenn das verschlüsselt ...“
Optionen
Wenn das verschlüsselt ist, woher wußten die Rechtsverdreher dann, was transportiert wurde?
Ich dachte das Prinzip ist klar geworden durch die anderen Kommentare
Retroshare Basiert darauf das man nur mit Freunden spricht und wird dadurch eigentlich sicher.
Dazu generiert Retroshare halt einen GPG Schlüssel mit dem man sich gegenüber Freunden ausweist. Kommuniziert wird immer nur mit Freunden mit denen man den Schlüssel getauscht hat. Wenn die Datei von einem Freund von einem Freund stammt wird sie über den Freund geleitet.
So und jetzt das eigentlich Problem an der Sache viele Leute haben halt keine Freunde die das System nutzen und die haben dann halt munter Schlüssel in Foren getauscht und so haben sich halt auch eigentlich unbekannte verbunden und damit ist es halt kein Netzwerk von Freunden mehr. Und vermutlich haben halt auch Anwälte da mit getauscht mit dem Ergebnis das die Anwälte einfach nach urheberrechtlich geschützten Dingen gesucht haben und dann halt eine IP hatten die das zeug halt entweder selber gehabt hat oder auch nur durchgeleitet hat, aber auf jeden Fall war sie an der Urheberrechtsverletzung beteiligt
bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher robinx99 „Ich dachte das Prinzip ist klar geworden durch die anderen ...“
Optionen
Und vermutlich haben halt auch Anwälte da mit getauscht mit dem Ergebnis das die Anwälte einfach nach urheberrechtlich geschützten Dingen gesucht haben und dann halt eine IP hatten die das zeug halt entweder selber gehabt hat oder auch nur durchgeleitet hat, aber auf jeden Fall war sie an der Urheberrechtsverletzung beteiligt


Ich warte nur darauf, bis jemand der Abmahnmafia eine Falle stellt und sie dann seinerseits verklagt.


Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen