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News: Pornokrieg eskaliert

Huch kämpft gegen verbotene Tierpornos

Redaktion / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Der deutsche Internet-Pornoanbieter Huch Medien GmbH ist über die Entscheidung des OLG Frankfurt empört, betrachtet sie als schwere Niederlage für den deutschen Jugendschutz (siehe News Deutscher Pornoanbieter will Google verbieten). Dazu hat Huch jetzt eine Pressemitteilung verschickt. Hier die Mitteilung im Originaltext:

Schwere Niederlage für deutschen Jugendschutz

Die in Mainz ansässige Huch Medien GmbH hat heute mitgeteilt, dass die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Internet Service Provider Arcor zurückgewiesen habe (Az.: 2-03 O 526/07). In der Absicht, auf gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinzuweisen, hatte das Mainzer Unternehmen beantragt, dass Arcor die Webseiten www.google.de und www.google.com unverzüglich sperrt.

Wie nachgewiesen werden konnte, können mittels der Suchmaschine Google problemlos und sekundenschnell tausende von tierpornografischen und sonstigen pornografischen Bildern angezeigt und gefunden werden. Das Verbreiten von Tierpornografie ist in Deutschland strafrechtlich verboten. Google setzt auch kein Altersverifikationssystem ein. Deshalb können sich auch Minderjährige mittels Google ohne weiteres Zugang zu einfacher Pornografie und Tierpornografie verschaffen.

Dies alles ist Arcor bekannt. Arcor stellt seinen Kunden dennoch weiterhin den Zugang zu den Webseiten www.google.de und www.google.com zur Verfügung und unterstützt dadurch deren Verbreitung. Noch im Oktober hatte eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt verfügt, dass Arcor die pornografische Webseite www.youporn.com zu sperren habe. Auf www.youporn.com wird, soweit bekannt, nur so genannte einfache Pornografie verbreitet, nicht jedoch Tierpornografie.

Der Beschluss des LG Frankfurt liegt dieser Pressemitteilung im vollen Wortlaut bei. Darin heißt es unter anderem, Arcor als Access-Provider stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her und mache die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich. Diese Feststellung überrascht, da Arcor als Zugangsprovider seinen Kunden überhaupt erst ermöglicht, die Webseiten www.google.de und www.google.com abzurufen, und ihnen somit auch den Zugang zu den durch die Webseiten verbreiteten Inhalten bewusst vermittelt.

Der Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, Tobias Huch, sagte: "Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden.

Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe. Nach Auffassung der 6. Zivilkammer des LG Frankfurt ist die Seite www.youporn.com, auf der für Minderjährige nachweislich unschädliche einfache Pornografie angeboten wird, zu sperren.

Dagegen sind nach Ansicht der 3. Zivilkammer die Seiten wie google.de oder google.com, auf denen massenweise verbotene Tierpornografie zugänglich gemacht wird, nicht zu sperren. Eine solche Rechtsprechung ist sowohl für Juristen als auch juristische Laien unverständlich. Wir werden deshalb gegen den Beschluss Beschwerde einlegen und sind auf die Entscheidung des OLG Frankfurt gespannt."

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xafford Redaktion „Huch kämpft gegen verbotene Tierpornos“
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Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Crazy Eye Redaktion „Huch kämpft gegen verbotene Tierpornos“
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Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe. Nach Auffassung der 6. Zivilkammer des LG Frankfurt ist die Seite www.youporn.com, auf der für Minderjährige nachweislich unschädliche einfache Pornografie angeboten wird, zu sperren.

Liebe redaktion die ironie in dieser Stellungsnahme ist durchaus beabsichtigt und nicht unfreiwillig.
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maxx3 Redaktion „Huch kämpft gegen verbotene Tierpornos“
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"stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her und mache die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich. Diese Feststellung überrascht"

wieso ? was soll da überraschen ?
"stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her"
entspricht doch den tatsachen.


außerdem: wenn man verlangt, daß arcor google blockt, kann man gleich fordern, daß sie freiwillig konkurs anmelden.
überlebenschance wäre = null.

die chance das zu überleben wäre ungefähr so groß wie die, daß ich lennox lewis in der ersten runde mit meinem geschlechtsteil k.o. schlage.....^^

Dear Mr. Schäuble, please grant me the ability to punch people in the face over Standard TCP/IP.
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Crazy Eye maxx3 „wieso überrascht das ?“
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Darum geht es doch, es geht darum vorzuführen wie sinnlos die pornosperren sind die vor kurzen von einen frankfurter gerciht für youporn.com durchgeführt wurden.

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