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Neuregelung für Auskunft über IP-Adressen..

gelöscht_35042 / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Nicht nur das Provider die IP-Adresse für dynamische oder feste IP rausrücken müssen, sie müssen auch noch vorhandene Passwörter oder PIN-Codes nennen.

Das könnte Mailboxen oder auch Cloudspeicher betreffen.

Die Daten müssen unverzüglich auf Verlangen herausgegebenen werden.

Schon die Ermittlung über den Aufenthaltsort eine Beschuldigten langen für ein solches Begehren!

Die Tore sind Himmelweit offen und wer dort Daten ablegt, sollte sich vorher Gedanken machen...

Quelle:
c't Ausgabe 24 Seite 50

Gruß
luttyy

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hddiesel gelöscht_35042 „Neuregelung für Auskunft über IP-Adressen..“
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Hallo,

soll heißen, freies Internet für Abzocker und Behörden.

Windows 10 Pro 64-Bit, 22H2: MS Office Pro Plus 2016 32-Bit: Mein Motto: Leben und leben lassen: Gruss Karl
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groggyman gelöscht_35042 „Neuregelung für Auskunft über IP-Adressen..“
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Hallo
Eine schöne Einrichtung wie ich finde....nur nicht für uns :-(

Text von BMI

-groggyman-

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